Die neue Brücke der Landesgartenschau 2028 wird offiziell den Namen des Rottweiler Unternehmens BDT tragen (wir berichten hier). Wie viel sich das Unternehmen die auf zehn Jahre angelegte Namenspartnerschaft kosten lässt, bleibt unter Verschluss. Die NRWZ hat deshalb OB und Landesgartenschau-Geschäftsführung mit einem Fragenkatalog und einer Frist konfrontiert.
Rottweil. Mit der Bekanntgabe der Partnerschaft zwischen der Landesgartenschau-Gesellschaft und der BDT Media Automation GmbH ist eine Entscheidung öffentlich geworden, die über klassisches Sponsoring hinausgeht: Die neue Fuß- und Radwegbrücke über Neckar und Bahn wird nicht lediglich werblich als “BDT-Brücke” bezeichnet – dieser Name soll nach Angaben der Stadt der offizielle Name des Bauwerks werden.
Damit erhält erstmals ein zentrales öffentliches Infrastrukturprojekt der Landesgartenschau den Namen eines Unternehmens. Auf Nachfrage der NRWZ bestätigte die Stadtverwaltung, dass über die Namensvergabe der Aufsichtsrat der Landesgartenschau gGmbH entschieden habe. In diesem Gremium sind sämtliche Fraktionen des Rottweiler Gemeinderats vertreten.
Zentrale Frage bleibt unbeantwortet
Offen bleibt allerdings die entscheidende Frage nach dem wirtschaftlichen Umfang der Vereinbarung. Auf die Nachfrage der NRWZ, wie hoch das Sponsoring ausfällt, antwortete die Stadtverwaltung lediglich: „Hierüber haben die Partner Stillschweigen vereinbart.“ Welchen finanziellen Gegenwert die Landesgartenschau für die Vergabe des offiziellen Namens eines öffentlichen Bauwerks erhält, bleibt damit unbekannt.
Geld fließt nicht in den Brückenbau
Klarheit schaffte die Stadt dagegen bei der Verwendung der Sponsorengelder. Anders als der Name der Brücke vermuten lassen könnte, dient die Vereinbarung nicht der Finanzierung des Bauwerks. Nach Angaben der Stadt fließen die Mittel direkt an die Landesgartenschau gGmbH und werden gemeinsam mit den Eintrittsgeldern zur Refinanzierung der Durchführung der Landesgartenschau 2028 verwendet. Die Finanzierung der Brücke selbst sei davon getrennt zu betrachten.
Zehn Jahre offizieller Name
Die Namenspartnerschaft ist zunächst auf zehn Jahre angelegt. Ziel sei es, die Brücke über die Landesgartenschau hinaus mit diesem Namen im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, teilt die Stadt mit. Nach Ablauf der zehn Jahre ist die Vereinbarung keineswegs automatisch beendet. Nach Angaben der Verwaltung kommen sowohl eine Verlängerung der Partnerschaft als auch die Vergabe eines neuen Namens an einen anderen Partner in Betracht. Der offizielle Name des Bauwerks könnte damit künftig erneut wechseln.
Bislang einmaliges Modell
Weitere öffentliche Bauwerke mit Namenspartnerschaften sind nach Angaben der Stadt derzeit nicht geplant. Die Brücke sei aktuell das einzige Projekt dieser Art. Die Entscheidung dürfte dennoch Fragen über den Umgang mit öffentlicher Infrastruktur aufwerfen. Während Namensrechte bei Stadien oder Veranstaltungshallen seit Jahren verbreitet sind, bleiben sie bei kommunalen Brücken bislang die Ausnahme. Umso größer dürfte das öffentliche Interesse an den Bedingungen einer solchen Vereinbarung sein.
Gerade deshalb wiegt die Entscheidung der Vertragspartner, den finanziellen Umfang der Namenspartnerschaft nicht offenzulegen, schwer. Zwar besteht nach Angaben der Stadt eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Beteiligten. Für die Öffentlichkeit bleibt damit jedoch offen, welchen Preis die Vergabe des offiziellen Namens eines öffentlichen Bauwerks tatsächlich erzielt.
Die NRWZ hakt nach: Formelle Anfrage mit Frist
Die NRWZ hat sich mit dieser Antwort nicht zufriedengegeben. Mit Schreiben vom 9. Juli 2026 hat sich Redaktion und Verlagsleitung schriftlich an Oberbürgermeister sowie an Ines Gaehn, Bürgermeisterin der Stadt Rottweil und Geschäftsführerin der Landesgartenschau gGmbH, gewandt. Darin bittet die NRWZ konkret um Auskunft:
- über die Höhe der von BDT vereinbarten Sponsoringleistung,
- über die rechtliche Grundlage, auf die sich Stadt und Landesgartenschau-GmbH bei der Auskunftsverweigerung berufen,
- über Inhalt und Zustandekommen der Vertraulichkeitsklausel,
- darüber, wer der Vertraulichkeit zugestimmt hat und wann,
- ob der Gemeinderat oder ein Aufsichtsorgan über die Summe informiert wurde,
- sowie – falls die Auskunft verweigert bleibt – welche konkreten schutzwürdigen Interessen einer Veröffentlichung entgegenstünden.
In dem Schreiben macht die NRWZ deutlich, dass es sich nach ihrer Auffassung nicht um eine beliebige privatrechtliche Vereinbarung handelt. Vielmehr geht es um die Vermarktung der Namensrechte an einem öffentlichen Bauwerk, dessen Errichtung und öffentliche Wahrnehmung maßgeblich durch die öffentliche Hand geprägt werden. Die Redaktion hat um Beantwortung bis Dienstag, 14. Juli 2026, 12 Uhr, gebeten.
Die NRWZ ist zudem an BDT Media Automation selbst herangetreten, um eine Stellungnahme des Unternehmens zur Namenspartnerschaft und zur vereinbarten Vertraulichkeit einzuholen. Über die Antworten – oder ein Ausbleiben derselben – wird die NRWZ berichten.
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