Waldbrand-Helfer: Stadt will zunächst nur den Diesel erstatten
Rund 53.300 Euro stehen den Landwirten zu, die beim Waldbrand am Tösberg mitgeholfen haben. So rechnet es die...
WeiterlesenRund 20 Hektar betroffene Waldfläche, bis zu 400 Einsatzkräfte und Helfer – und eine mehr als vierwöchige Straßensperrung. Die L 108 ist seit dem 15. September wieder offen. Jetzt gibt es Streit um die Entschädigung der Landwirte, die beim Löschen geholfen haben.
Hintergrundbild aus der Berichterstattung zum Brand. Die Kennzahlen beziehen sich auf das Brandereignis, nicht auf die spätere Hangsicherung.
Aktualisiert am 11. Oktober 2026 · Entschädigung der Landwirte
Beim Waldbrand am 16. August waren zahlreiche Landwirte freiwillig mit Traktoren, Wasser- und Güllefässern im Einsatz. Ausgezahlt wurde ihnen bisher nichts – weder für Diesel noch für Arbeits- und Maschinenstunden.
Der Schwarzwälder Bote hatte der Stadtverwaltung Anfang Oktober vorgeworfen, untätig zu sein und die Betroffenen nicht zu informieren. Die Stadt widerspricht: Sie habe die Rechtslage nach dem Feuerwehrgesetz direkt nach dem Brand geprüft, am 26. August öffentlich zur Meldung aufgerufen und stehe seither mit einem Vertreter der Landwirte in Kontakt. Adressen und Bankdaten habe sie dort „Anfang/Mitte September“ telefonisch angefordert.
Die Zahlen für die Berechnung liegen der Stadt seit dem 17. September vollständig vor. Nach ihren Angaben fehlen aber bis heute Adressen und Bankverbindungen der Helfer. Ohne diese Daten könne sie weder Bescheide verschicken noch Geld überweisen. Einen Termin für die Auszahlung nennt die Stadt nicht: „Sobald wie möglich.“
Die Gesamtsumme, die den Landwirten nach dem Feuerwehrgesetz zusteht, beziffert die Stadt auf rund 53.300 Euro – für Sprit, Arbeit und Maschinen samt Zuschlägen nach Maschinenring-Sätzen. Erstattet werden soll aber zunächst nur der Diesel, dazu gibt es eine Einladung zu einem Helferfest. Wer auch Arbeits- und Maschinenkosten ersetzt haben will, soll sich melden.
Ein Landwirt, der sich selbst gemeldet hatte, schickte seine Bankdaten bereits am 7. September. Ausgezahlt wurde auch an ihn bisher nichts.
Die Stadt braucht Name, Adresse und Bankverbindung. Ohne eigene Meldung wird nur der Diesel erstattet. Wer auch Arbeits- und Maschinenstunden ersetzt haben will, muss das ausdrücklich bei der Stadt Schramberg anmelden.
Seit 15. September · Straßenfreigabe nach Hangsicherung
Nach gut vier Wochen Vollsperrung ist die Verbindung zwischen Schramberg und Lauterbach seit dem 15. September wieder für den Verkehr freigegeben. Stadt und Landkreis haben die Öffnung nach eigenen Angaben mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Bei einem Vor-Ort-Termin vor der Freigabe zeigte sich, dass an zwei Stellen im Hang zusätzliche Sicherungen nötig waren. Die Firma Sachtleben brachte deshalb im oberen Hangbereich weitere hochfeste Stahldrahtnetze gegen Steinschlag an.
Anschließend begutachtete das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) den Hang erneut. Nach der in der Freigabemeldung wiedergegebenen Einschätzung gewährleisten die getroffenen Maßnahmen die erforderliche Sicherheit für den Straßenverkehr.
Seit Mittwoch, 16. September 2026, fahren alle Busse wieder nach regulärem Fahrplan. Die während der Sperrung eingerichteten Sonderlinien für Schülerinnen und Schüler sind seitdem entfallen.
Die Freigabemeldung vom 15. September betrifft nur die L 108. Eine Aufhebung des zuvor angeordneten Betretungsverbots für die Brandfläche oder eine Freigabe der betroffenen Fuß- und Wanderwege geht daraus nicht hervor. Bestehende Absperrungen und behördliche Hinweise vor Ort sind weiterhin zu beachten.
Die durch die Vollsperrung unterbrochene Verbindung zwischen Schramberg und Lauterbach ist wieder befahrbar. Die sperrungsbedingte weite Umleitung ist damit für diese Strecke nicht mehr erforderlich.
Zusätzliche hochfeste Stahldrahtnetze ergänzen den Steinschlagschutz im oberen Hangbereich. Zuvor waren Forstarbeiten, die Beräumung von losem Fels und der Aufbau der Schutzmaßnahmen erforderlich.
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr verweist auf die Belastung durch die Umleitung und die notwendige Sicherheitsbewertung. Landrat Christoph Keckeisen betont den Aufwand für die Untersuchung und Sicherung des Hangs nach dem Brand.
NRWZ-Berichte
Entschädigung der Landwirte, Straßenfreigabe, Hangsicherung, Einsatzverlauf und die Lehren aus dem Brand. Bei älteren Artikeln bitte das Veröffentlichungsdatum beachten: Frühere Sperrungshinweise beschreiben den damaligen Stand.
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WeiterlesenRückblick · Der Löscheinsatz im August
Der Brand brach am Sonntag, 16. August 2026, gegen 17.30 Uhr westlich des Junghansareals aus. Trockenheit, Wind und die Steillage erschwerten den Einsatz.
Der steile Hang ließ kaum direkte Angriffe zu. Material musste hinaufgetragen und gefährdete Bereiche mussten geräumt werden. Ein 30.000-Liter-Behälter war rasch geleert. Auch das Hydrantennetz stieß an Grenzen.
Ein Hochleistungs-Fördersystem aus Reutlingen lieferte 3000 bis 5000 Liter pro Minute. Am Montag halfen 28 Wasserabwürfe eines Löschhubschraubers dabei, zwei kaum erreichbare Hotspots unter Kontrolle zu bringen.
Chronologie
Die Entwicklung seit dem Brand im August 2026. Sperrungen und Gefahrenhinweise innerhalb der Chronologie sind dem jeweiligen damaligen Stand zugeordnet.
Schon auf der Anfahrt ist starke Rauchentwicklung sichtbar. Die Alarmstufe wird erhöht.
Die L 108 wird gesperrt, die 110-kV-Leitung abgeschaltet. Kräfte aus mehreren Landkreisen rücken an.
Rund 330 Kräfte sind gleichzeitig vor Ort. Insgesamt sind laut damaliger Berichterstattung bis zu 400 Einsatzkräfte und Helfer beteiligt.
Zwei kaum erreichbare Hotspots werden aus der Luft bekämpft.
Die Ausbreitung ist gestoppt, Nachlöscharbeiten beginnen.
Die Polizei nennt rund 20 Hektar betroffene Waldfläche und einen Sachschaden von etwa 400.000 Euro. Das ist eine erste Schätzung, keine abschließende Bilanz einschließlich aller Folgekosten.
Die Feuerwehr arbeitet sich abschnittsweise durch das Gelände, um Glutnester zu finden. Steinschlaggefahr wird als Grund für die anhaltende Straßensperrung genannt.
Marion Gentges spricht über Löschwasser, Zugänge und Spezialfahrzeuge.
Das Landratsamt Rottweil erlässt eine Verfügung: Die Brandfläche im Gewann Tösberg darf bis auf Weiteres nicht betreten werden. Eine Aufhebung dieser Verfügung ist in der späteren Straßenfreigabemeldung nicht enthalten.
Im oberen Bereich des Brandgebiets steigt nochmals Rauch auf. Die Feuerwehr verhindert ein neues Ausbrechen des Feuers.
Die Stadt Schramberg informiert: Landwirte, die beim Löscheinsatz mit eigenen Wasser- und Güllefässern halfen, können ihre Kosten erstattet bekommen. Sie werden gebeten, sich zu melden. Die Mitteilung geht auch an einen Vertreter der Landwirte zur Weitergabe in WhatsApp-Gruppen.
Nach Angaben der Feuerwehr Schramberg endet der Einsatz mit dem Abschluss der Nachlöscharbeiten. Wegen der damals anhaltenden Sperrung der L 108 müssen Rettungswagen für Lauterbach aus Hornberg und Schiltach kommen.
Das Land übergibt neue geländegängige Tanklöschfahrzeuge für Waldbrandeinsätze; eines wird in Schönwald stationiert. Bei der Einweihung des erweiterten Feuerwehrstandorts in Sulgen wird der Waldbrand als prägendes Ereignis genannt. Die Brandursache ist zu diesem Zeitpunkt weiterhin ungeklärt.
Ein Landwirt bittet per E-Mail um Erstattung seiner Dieselkosten. Die Stadt antwortet am nächsten Tag und bittet um Bankdaten, die er am 7. September schickt. Am 8. September kündigt die Stadt an, die Anträge zu sammeln; dafür werde „noch etwas Zeit benötigt“.
Über den Vertreter der Landwirte erhält die Stadt eine Liste mit Spritverbrauch, Fassgrößen sowie Arbeits- und Maschinenstunden. Adressen und Bankdaten fordert sie laut eigenen Angaben „Anfang/Mitte September“ telefonisch beim Vertreter an.
Ein Vor-Ort-Termin zeigt weiteren Sicherungsbedarf. Die Firma Sachtleben ergänzt im oberen Hangbereich hochfeste Stahldrahtnetze gegen Steinschlag.
Nach erneuter Begutachtung durch das LGRB wird die Straße in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium freigegeben. Die Fachleute sehen die erforderliche Sicherheit für den Straßenverkehr durch die Maßnahmen gewährleistet.
Alle Busse fahren wieder nach Fahrplan. Die Sonderlinien für Schülerinnen und Schüler entfallen.
Die Stundensätze des Maschinenrings liegen der Stadt vor. Damit kann die Entschädigung der Landwirte berechnet werden.
Laut einer landesweiten Bilanz zur Waldbrandsaison war der Brand bei Schramberg der bislang größte des Jahres in Baden-Württemberg.
Der Schwarzwälder Bote berichtet, dass die Landwirte noch immer auf ihr Geld warten, und kritisiert die Kommunikation der Verwaltung.
Die Stadt weist die Vorwürfe zurück. Nach ihren Angaben fehlen weiterhin Adressen und Bankdaten der Helfer.
Auf NRWZ-Anfrage beziffert die Stadt die Entschädigung auf rund 53.300 Euro. Erstattet werden soll zunächst nur der Diesel; Arbeit und Maschinen nur auf Nachfrage. Einen Auszahlungstermin nennt sie nicht.
Folgen und aktueller Stand
Die Straße zwischen Schramberg und Lauterbach ist nach Abschluss der ergänzenden Sicherungsmaßnahmen wieder für den Verkehr freigegeben.
Während der Vollsperrung führte die weite Umleitung unter anderem über Hardt und Fohrenbühl. Mit der Öffnung der L 108 steht die direkte Verbindung wieder zur Verfügung.
Die Freigabemeldung vom 15. September betrifft die Landesstraße. Sie enthält keine Bestätigung, dass das Betretungsverbot der Brandfläche aufgehoben oder sämtliche betroffenen Fuß- und Wanderwege freigegeben wurden.
Die Busse verkehren seit Mittwoch, 16. September, wieder nach regulärem Fahrplan. Die Schüler-Sonderlinien sind seitdem entfallen.
Die Kosten der helfenden Landwirte sollen nach dem Feuerwehrgesetz erstattet werden – laut Stadt rund 53.300 Euro. Zunächst soll nur der Diesel fließen, der Rest auf Antrag. Ausgezahlt wurde bisher nichts.
Die Waldbrandgefahr hat sich entspannt. Die Stadt hat die offiziellen Feuerstellen im Wald wieder freigegeben.
Die während des Brandes abgeschaltete Leitung wurde nach der damaligen Berichterstattung wieder in Betrieb genommen. Die Abschaltung blieb für Kunden unbemerkt.
Die Polizei ermittelt. Die Spurensuche ist schwierig, weil der Boden verbrannt und durch Löschwasser beeinträchtigt ist. Brandstiftung – fahrlässig oder vorsätzlich – schließt die Polizei nicht aus.
Die im Dossier genannten 400.000 Euro stammen aus der ersten polizeilichen Schadensschätzung nach dem Brand. Die Freigabemeldung nennt keine abschließenden Kosten für Forstarbeiten, Felsberäumung und Hangsicherung.
Die Lehren
Bessere Waldzugänge, mehr spezialisierte Fahrzeuge, Wasserrückhalt, gemeinsame Übungen und die Einbindung der Landwirte wurden nach dem Einsatz als Handlungsfelder benannt. Die Debatte darüber ist von der inzwischen erfolgten Straßenfreigabe zu unterscheiden.
Wege können über die Erreichbarkeit eines Brandherds entscheiden.
Kleinere geländegängige Fahrzeuge könnten Anfahrtszeiten verkürzen.
Trockenheit und schwache Zuflüsse verschärften die Probleme beim Einsatz.
Feuerwehr und Forst sollen Abläufe gemeinsam betrachten.
Die Landwirte sind bisher nicht systematisch in die Alarmierung eingebunden. Die Feuerwehr erarbeitet, wie das künftig organisiert werden kann.
FAQ
Nein, Stand 11. Oktober nicht – auch nicht der eine Landwirt, der seine Bankdaten schon am 7. September geschickt hat. Nach Angaben der Stadt fehlen ihr von den übrigen Helfern Adressen und Bankverbindungen. Einen Termin nennt sie nicht.
Laut Stadt insgesamt rund 53.300 Euro für Sprit, Arbeit und Maschinen nach den Sätzen des Maschinenrings. Automatisch erstattet werden soll aber nur der Diesel. Arbeits- und Maschinenkosten gibt es nur, wenn sich Landwirte dafür melden.
Melden Sie sich mit Namen, Adresse und Bankverbindung bei der Stadt Schramberg. Wenn Sie neben dem Diesel auch Arbeits- und Maschinenstunden ersetzt haben möchten, sagen Sie das ausdrücklich dazu.
Ja, seit dem 15. September. Nach gut vier Wochen Vollsperrung wurde sie nach Angaben von Stadt und Landkreis in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium wieder freigegeben. Vorausgegangen waren ergänzende Sicherungsmaßnahmen und eine erneute Begutachtung durch das LGRB.
Nach dem Brand bestand Steinschlaggefahr. Forstarbeiten, die Beräumung von losem Fels und der Aufbau von Schutzmaßnahmen mussten aufeinander abgestimmt werden. Vor der Freigabe war an zwei Stellen eine zusätzliche Sicherung des oberen Hangs erforderlich.
Die Firma Sachtleben brachte im oberen Hangbereich weitere hochfeste Stahldrahtnetze gegen Steinschlag an. Nach der anschließenden Begutachtung bewertete das LGRB die Maßnahmen als ausreichend für die erforderliche Sicherheit des Straßenverkehrs.
Seit Mittwoch, 16. September 2026, fahren alle Busse wieder nach regulärem Fahrplan. Die Sonderlinien für Schülerinnen und Schüler sind seitdem entfallen.
Das lässt sich aus der Straßenfreigabe nicht ableiten. Für die Brandfläche war am 21. August ein Betretungsverbot angeordnet worden. Eine Aufhebung dieses Verbots oder eine vollständige Freigabe der betroffenen Fuß- und Wanderwege ist der Redaktion nicht bekannt. Beachten Sie die Absperrungen und behördlichen Hinweise vor Ort.
Ja. Die Ausbreitung wurde am 17. August gestoppt. Nach Nachlöscharbeiten und einer erneuten Rauchentwicklung am 23. August endete der Einsatz laut Feuerwehr am 27. August. Die spätere Straßensperrung wurde mit der Steinschlaggefahr begründet, nicht mit einem weiterhin laufenden Großbrand.
Nach der damaligen polizeilichen Schadensbilanz sind rund 20 Hektar Wald betroffen.
Nach der im Dossier zusammengefassten Einsatzberichterstattung waren insgesamt bis zu 400 Einsatzkräfte und Helfer beteiligt.
Die Ursache ist nicht geklärt. Die Polizei ermittelt weiter und schließt Brandstiftung – fahrlässig oder vorsätzlich – nicht aus. Möglicherweise wird die Ursache nie geklärt, weil viele Spuren durch Feuer und Löschwasser zerstört sind.
Nein, die Zahl bezeichnet die erste Schadensschätzung der Polizei nach dem Brand. Sie ist keine abschließende Gesamtkostenbilanz. Zu den Kosten der späteren Sicherungsarbeiten macht die Freigabemeldung keine Angaben.
Stand und Transparenz
Redaktionell überarbeitet am 11. Oktober 2026. Die Entschädigung der Landwirte ist eingearbeitet, Datumsangaben sind korrigiert. Frühere Sperrungsinformationen bleiben in der Chronologie als damaliger Stand erhalten.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot der NRWZ. Die Aktualisierungen fassen die vorliegenden Meldungen in eigenen Worten zusammen. Für konkrete Wegefreigaben und örtliche Einschränkungen sind die behördlichen Hinweise maßgeblich.
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