ROTTWEIL. Traktoren mit Wasserfässern im Pendelverkehr zur Brandstelle – beim Waldbrand in Schramberg am 16. August haben Landwirte gezeigt, wie wertvoll ihre Hilfe sein kann. Dass sie Wochen später noch auf ihre Entschädigung warteten, hat die Diskussion um eine geregelte Einbindung der Bauern in den Katastrophenschutz befeuert. Die AfD-Kreistagsfraktion will diese Hilfe nun auf eine feste Grundlage stellen. Die Kreisverwaltung hält den Grundgedanken für sinnvoll, empfiehlt dem Kreistag aber, den Antrag abzulehnen. Die Entscheidung fällt in der öffentlichen Sitzung am Montag, 2. November, um 14 Uhr im Hofer-Saal der Kreissparkasse Rottweil.
Der Antrag
Die AfD-Fraktion um Emil Sänze und Birgit Kronenbitter hatte ihren Antrag als Tischvorlage in die Sitzung vom 12. Oktober eingebracht. Kernforderung: Die Landwirte im Kreis sollen „systematisch und rechtssicher“ in den Katastrophenschutz eingebunden werden. Die Integrierte Leitstelle soll ein digitales Alarmierungssystem nach dem Vorbild der Initiative „Red Farmer“ prüfen und umsetzen; eine landkreisweit einheitliche Struktur soll unterschiedliche Vorgehensweisen der Gemeinden vermeiden. Außerdem sollen Landwirte an Übungen teilnehmen können und im Einsatzfall schnell abgesichert sein – mit Versicherungsschutz und unkomplizierter Kostenerstattung.
Der Fall Schramberg
Als Begründung verweist die Fraktion auf die Brände in Schramberg und im Ortenaukreis: Der Transport großer Wassermengen sei mit kommunalen Löschfahrzeugen allein nicht zu stemmen. Zugleich bestehe eine rechtliche Grauzone, wenn Landwirte spontan helfen – eine Kommune könne im Nachhinein von einer „freiwilligen Gefälligkeit“ sprechen.
Tatsächlich hatte sich in Schramberg nach dem Waldbrand Streit um die Entschädigung der Helfer entwickelt. Die Stadt hatte am 26. August per Pressemitteilung eine Erstattung für Diesel, Arbeits- und Maschinenstunden zugesagt und die Landwirte gebeten, sich zu melden. Anfang Oktober jedoch – sieben Wochen nach dem Brand – war noch kein Geld geflossen. Die Stadt wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück und verwies darauf, dass ihr Adressen und Bankverbindungen der Helfer fehlten; die Kommunikation war über eine Pressemitteilung und einen Vermittler gelaufen. Dabei räumte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme ein, dass die Landwirte der Umgebung noch nicht systematisch in ein Alarmierungssystem eingebunden seien – ein Konzept dafür erarbeite die Feuerwehr derzeit. Genau dieses Eingeständnis zitiert die AfD in ihrem Antrag.
Was „Red Farmer“ ist
Hinter dem Namen steht ein Online-Portal, auf dem Landwirte und Winzer ihre Maschinen kostenlos registrieren; Feuerwehren und Leitstellen können dann im Einsatzfall per Umkreissuche sehen, welche Geräte in der Nähe verfügbar sind. Inzwischen sind rund 1.400 Maschinen und mehr als 100 Drohnen im Netzwerk erfasst. In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder dem bayerischen Landkreis Forchheim wird das System bereits landes- oder kreisweit eingeführt.
Die Antwort der Verwaltung
Das Ordnungsamt des Landratsamts erkennt in seiner Stellungnahme an, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge gerade bei Wald- und Flächenbränden „eine wertvolle Ergänzung“ sein können. Dann folgt jedoch eine lange Liste von Einwänden:
- „Red Farmer“ sei in Baden-Württemberg bislang nicht etabliert. Beim Landesfeuerwehrverband gebe es Bedenken, eine privat organisierte Initiative in hoheitliche Aufgaben einzubinden – unklar seien insbesondere Finanzierung und Rechtsform.
- Ein Pilotprojekt auf Kreisebene sei wegen der kommunalen Selbstverwaltung und der originären Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehren „nicht zielführend“. Ob und wie Landwirte eingesetzt werden, entscheide stets die jeweilige Einsatzleitung; Helfer müssten ausdrücklich beauftragt werden. Ein ungefragtes Einbringen von Hilfskräften sei rechtlich nicht geregelt.
- Der Integrierten Leitstelle fehlten die Daten über Fahrzeuge, Qualifikationen und Erreichbarkeiten der Betriebe. Deren Erhebung bedeute erheblichen Aufwand und werfe Fragen zu Haftung, Datenschutz, Alarmierungsprioritäten und technischer Anbindung auf.
- Eine pauschale Zusage zu Versicherungsschutz und Kostenerstattung sei nicht möglich; das hänge vom jeweiligen Einsatzauftrag und der Rechtsgrundlage ab.
Entscheidender Punkt aus Sicht der Verwaltung: Der Landesfeuerwehrverband bereite derzeit einen Vorstoß an die Landesregierung vor, ein landesweit einheitliches System für die Integration von Landwirten ins Feuerwehrwesen zu entwickeln. Diese Entwicklung solle man zunächst abwarten.
Entsprechend lautet der Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis, sieht „derzeit“ von einer landkreisweiten Struktur nach dem Modell „Red Farmer“ ab und wartet eine landesweite oder auf Regierungsbezirksebene einheitliche Lösung ab. Die freiwillige Teilnahme von Landwirten an Übungen hält die Verwaltung im Einzelfall für sinnvoll – unter der Voraussetzung abgestimmter Einsatzkonzepte und klarer Zuständigkeiten.