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Göllsdorf: Durchlass ist wieder frei

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Die Deutsche Bahn hat von 19. August bis 3. September 2026 Sanierungsarbeiten an der Unterseite der Eisenbahnüberführung über der Rottweiler Straße vorgenommen. Während der gesamten Bauzeit blieb die Straße im Bereich der Brücke vollständig gesperrt – auch für Fußgänger und Radfahrer. Inzwischen ist der Durchlass wieder offen, die Baustrelle rückgebaut, das Problem hat sich damit erleidgt.

Besonders für Anwohner war der angekündigte Bauablauf eine Belastung. Die Bahn kündigte an, dass es zeitweise zu lärmintensiven Nachtarbeiten kommen werde. Um den Bahnverkehr möglichst lange aufrechterhalten und die Bauarbeiten innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters abschließen zu können, sind die Arbeiten im durchgehenden 24-Stunden-Betrieb ausgeführt worden.

Seit der Sperrung des Bahndurchlasses in Göllsdorf suchte sich der Verkehr eigene Wege – auch über einen Schotterweg zwischen dem Stadtteil und der Altstadt, der eigentlich nur für Land- und forstwirtschaftliche Verkehr freigegeben ist und den auch die Linienbusse nutzen durften. Dort stand zudem ein Messanhänger. Anwohner klagten über Suchverkehr im Ort, die Stadt Rottweil hat bei der Beschilderung nachgebessert.

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Foto: Peter Arnegger

Update: Ordnungsamt dreht den Blitzer um und kontrolliert

Am Donnerstag hat das Ordnungsamt den Messanhänger zwischen der Rottweiler Saline und Göllsdorf umgedreht. Der Grund ist naheliegend: Nach Informationen der NRWZ misst das Gerät nur in eine Fahrtrichtung.

Parallel dazu standen am Donnerstag zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts am Rottweiler Ende der Sperrung und kontrollierten ankommende Fahrer. Viele waren es nach NRWZ-Informationen nicht – vereinzelte Fahrer aber wurden erwischt. Wobei Ordnungsamtsleiter Pascal schneider das Verfahren gegenüber der NRWZ präzisierte: „Das Ordnungsamt führt keine klassischen Verkehrskontrollen im Sinne von Anhalten von Fahrzeugen durch. Unsere Mitarbeiter überwachen den Verkehr, dokumentieren Verstöße mittels Beweisfoto und leiten im Nachgang das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.“ Das Missachten eines Durchfahrtsverbots zieht demnach ein Bußgeld von 50,00 Euro nach sich.

Unser Erstbericht

Es ist die kürzeste Verbindung zwischen Göllsdorf und der Rottweiler Innenstadt, seit der Bahndurchlass gesperrt ist: ein Schotterweg durch die Wiesen. Wer ihn nimmt, spart sich den weiten Umweg. Seit Kurzem steht dort allerdings ein halbstationärer Blitzer – ein schwarzer Messanhänger am Wegrand, mitten in der offenen Landschaft.

Die Botschaft an alle, die hier abkürzen, ist damit unmissverständlich. Wer die offizielle Umleitung meidet und stattdessen den Feldweg nutzt, muss damit rechnen, geblitzt zu werden.

Die NRWZ erfährt vor Ort von einem Autofahrer: Ja, er sei geblitzt worden. Mit 20 km/h. Er vermutet, es erwische alle, die durchfahren, auch die Linienbusse. Er dürfe immerhin durch, so der Autofahrer weiter, er habe eine Sondergenehmigung als Mitarbeiter eines Pflegedienstes. Sagt‘s und muss einem entgegenkommenden Auto ausweichen. Ob dessen Fahrer auch eine Sondererlaubnis hat?

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Fotos: Peter Arnegger

Der Bahndurchlass ist dicht

Auslöser ist die Sperrung des Bahndurchlasses der Deutschen Bahn in Göllsdorf. Damit ist die direkte Verbindung zwischen dem Rottweiler Stadtteil und der Kernstadt für den Autoverkehr unterbrochen. Und das offenbar nicht nur für wenige Tage.

Ein Leser aus Göllsdorf schildert der NRWZ, was seither im Ort passiert: Viele Autofahrer von außerhalb führen bis an den Durchlass heran und stellten erst dort fest, dass es nicht weitergeht. Manche wendeten unmittelbar vor der Baustelle, andere bögen in Richtung Gewerbegebiet ab, landeten am Betriebsgelände der Bahn und merkten auch dort, dass sie falsch sind. Am Ende fahre ein Teil der Verwirrten die Straße zum Schloss hinauf – teilweise mehrfach dieselbe Runde durch den Ort. Für die Anwohner sei das ein Albtraum.

Aus seiner Sicht fehlt eine großräumige Lösung: Eine Umleitung müsse bereits ab dem Backhäusle in Göllsdorf ausgeschildert werden und den Verkehr über die Böhringer Steige in Richtung Bundesstraße führen.

Die Stadt verweist auf den abgestimmten Plan

Die Verkehrsbehörde der Stadt Rottweil widerspricht dem Eindruck, es sei nichts geschehen. Die Umleitungsstrecke sei „entsprechend dem von der Deutschen Bahn eingereichten und abgestimmten Beschilderungsplan eingerichtet“ worden, teilt die Stadt auf Anfrage der NRWZ mit. Die Sperrung werde bereits großräumig angekündigt: Sowohl in Neukirch als auch an der Zufahrt nach Göllsdorf aus Richtung Zepfenhan wiesen Verkehrszeichen auf die Unterbrechung der Verbindung Göllsdorf–Rottweil und auf die ausgewiesene Umleitung hin. Auf Höhe der Abfahrt zur Böhringer Steige werde dieser Hinweis wiederholt.

Nachgebessert wurde dennoch: Ergänzend sei dort ein Sackgassenschild mit dem Zusatz „Rottweil GESPERRT“ aufgestellt worden.

„Fehlfahrten“ in der Anfangsphase

Dass Beschilderung allein das Problem nicht sofort löst, räumt die Stadt ein. Man sei sich bewusst, „dass es insbesondere in der Anfangsphase einer solchen Sperrung dennoch zu Fehlfahrten und zusätzlichem Verkehr im örtlichen Straßennetz kommen kann“, heißt es in der Stellungnahme. Die Situation werde weiter beobachtet. Sollten sich an einzelnen Stellen zusätzliche Hinweise als sinnvoll erweisen, würden diese geprüft und gegebenenfalls ergänzt.

Zugleich appelliert die Verkehrsbehörde an die Autofahrer, der ausgeschilderten Umleitungsstrecke zu folgen „und nicht auf Neben- und Wohnstraßen auszuweichen“.

Der Messanhänger am Schotterweg zeigt nun, dass es nicht bei Neben- und Wohnstraßen bleibt. Auch die Wiesenwege zwischen Göllsdorf und der Innenstadt sind längst Teil des Ausweichverkehrs geworden.

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14 Kommentare
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Joachim
9 Tage vor

Warum wird an der Böhringersteige der Verkehr nicht durch eine Ampel geregelt?

Werner
10 Tage vor

Das Ordnungsamt der Stadt Rottweil darf zum Zwecke der Geschwindigkeitskontrolle bzw. zur Kontrolle von Rotlichtverstößen auch den fließenden Verkehr überwachen (stationäre Blitzer). Sie dürfen jedoch nicht den fließenden Verkehr anhalten und kontrollieren bzw. Daten des Fahrers/Halters aufnehmen, Führerschein kontrollieren etc., das darf in diesem Fall nur die Landespolizei. Allerdings gibt es wiederum die Ausnahme bei einer akuten Gefährdung oder massiven Verkehrsstörung – in diesem Fall darf das Ordnungsamt den Verkehr regeln oder anhalten – doch auch hier dürfte nur die Landespolizei z. B. den Führerschein kontrollieren bzw. weitere Daten aufnehmen. Ist wohl ein wenig eine Grauzone in welcher sich hier das Ordnungsamt bewegt, stationäre Blitzer ja, Verkehr anhalten und bestrafen wohl eher nein.

Was sollen eigentlich diese Umleitungs-/Gesperrtschildert mit: „Rottweiler Straße gesperrt“ – kein Auswärtiger, selbst Bewohner einer anderen Kreisgemeinde wissen ad hoc nicht, wo diese Rottweiler Straße sein soll – so schildert man doch keine Umleitung/Sperrung aus….

Besser nicht
11 Tage vor

Eine zweite Bahnunterführung sollte her, oder die Bahn sollte jedem eine 10 euro Schein geben Mehrverbrauch von Treibstoff.

Wolfgang Will
15 Tage vor

solange dieser dort steht ist nur noch einer im Stadtgebiet :-)

Klaus
15 Tage vor

Es lohnt sich zeitlich, dass ein Mitfahrer aussteigt, sich vor den Kasten stellt und dann wieder einsteigt. Für euch getestet.

Schuttigbiss
15 Tage vor

Ach so. Da kann der Ordnungsdienst den fahrenden Verkehr kontrollieren. Wohlgemerkt es geht da nicht um Geschwindigkeitsmessung. E-Scooter aber dürfen sie nicht kontrollieren da fahrendes Gerät.. Schon komisch …..

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

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