Kurzen Prozess machte eine Amtsrichterin in Oberndorf am Montagnachmittag mit einem Schramberger. Dieser hatte im Dezember 2019 bei einem Einsatz zwei Polizeibeamte beleidigt und tätlich angegriffen. Die Richterin hat einen daraufhin verhängten Strafbefehl bestätigt und einen Widerspruch dagegen verworfen.
Zum Prozess war der Angeklagte gar nicht erst erschienen. Seine Pflichtverteidigerin hatte keine Gelegenheit gehabt, mit ihm zu sprechen, wie sie erklärte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgehalten, dass er am 21. Dezember 2019 in Schramberg bei einem Polizeieinsatz die Beamten beleidigt habe: „F…t euch, Sch….Polizei und P..sser“, habe er den Beamten zugerufen. Er habe sie bespuckt und getreten. Ein Beamter habe eine Schürfwunde am Schienbein davongetragen.
Der Angeklagte sei zur Tatzeit tief in der Nacht betrunken gewesen und habe unter Drogen gestanden. Der Strafbefehl lautete auf sieben Monate Haft zur Bewährung und 900 Euro Geldleistung. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt.
Nach einer Wartezeit von 15 Minuten stellte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Antrag, den Einspruch gegen den Strafbefehl abzulehnen. Dem gab die Richterin statt, sodass der Mann nun rechtskräftig verurteilt ist.
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