Die Ausländerbehörden von Stadt und Landkreis Rottweil arbeiten seit dem 1. Oktober als gemeinsame Dienststelle in der Marienstraße 2 in Rottweil. Für Menschen mit ausländerrechtlichen Anliegen gibt es damit nur noch eine Anlaufstelle – ausgenommen bleibt Schramberg. Laufende Anträge müssen nicht neu gestellt werden.
Rottweil. Bislang gab es in der Kreisstadt zwei Ausländerbehörden: eine der Stadtverwaltung und eine des Landratsamts. Welche von beiden für ein Anliegen zuständig war, sei nicht immer auf den ersten Blick erkennbar gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Mit der Zusammenlegung soll sich das ändern.
Das neue Team besteht nach Angaben der Kreisbehörde aus den bisherigen Beschäftigten der Ausländerbehörde des Landkreises und jenen Mitarbeitenden, die von der Stadt Rottweil gewechselt sind. Wie viele der städtischen Beschäftigten den Wechsel vollzogen haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Wer zuständig ist – und wer nicht
Die gemeinsame Dienststelle ist für alle Personen zuständig, die im Stadtgebiet Rottweil oder im Landkreis Rottweil wohnen. Eine Ausnahme bildet der Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Schramberg: Für dort wohnhafte Personen bleibt weiterhin die Ausländerbehörde der Stadt Schramberg zuständig.
Adresse, Termin, Kontakt
- Standort: Marienstraße 2, Rottweil
- Persönliche Vorsprache: grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- E-Mail: auslaenderamt@landkreis-rottweil.de
- Telefon: 0741 244-0
Für bereits gestellte Anträge und laufende Verfahren ändert sich nach Angaben des Landratsamts nichts. Sie müssen nicht erneut eingereicht werden und werden in der gemeinsamen Dienststelle weiterbearbeitet.
Was Landrat und Oberbürgermeister sagen
Zum Start begrüßten Landrat Christoph Keckeisen und Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf die Beschäftigten am neuen Standort. Keckeisen sprach von einem „guten Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit“. Umgesetzt werde, „was Kreistag und Gemeinderat auf den Weg gebracht haben“.
Ruf verwies auf die Anforderungen der Arbeit in einer Ausländerbehörde: Neben komplexen rechtlichen Fragen gehe es „täglich um ganz unterschiedliche Menschen und Lebenssituationen“. Dafür brauche es „viel Fachwissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl“.
Der Zusammenführung gingen laut Mitteilung mehrere Monate Vorarbeit voraus. Neben dem Umzug mussten Strukturen und Zuständigkeiten zusammengeführt und Arbeitsabläufe abgestimmt werden.
Hintergrund: Der zweite Anlauf
Die Zusammenlegung hat eine längere Vorgeschichte. Die Stadt Rottweil hatte sie dem Landratsamt bereits 2021 vorgeschlagen. Damals kam es nicht dazu – laut der späteren Beschlussvorlage des Kreistags fehlten die Räume. Ende 2024 unternahm die Stadt einen neuen Anlauf, wie die NRWZ im März berichtete.
Kreistag und Gemeinderat stimmten im Frühjahr zu. Im April unterzeichneten der damalige Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel und Oberbürgermeister Ruf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Begründet wurde der Schritt vor allem mit der Personalsituation. Die städtische Ausländerbehörde kam der Kreistagsvorlage zufolge auf 4,5 Vollzeitstellen, die des Landkreises auf 10,75. Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Elternzeit ließen sich in so kleinen Einheiten kaum auffangen. Zudem hätten sich beide Behörden gegenseitig Fachpersonal abgeworben. Ruf hatte im April außerdem die „sehr beengte Raumsituation im Alten Rathaus“ genannt.
Zusammen betreuten die beiden Behörden nach den damaligen Angaben rund 17.600 ausländische Einwohner, davon etwa 5.200 im Stadtgebiet Rottweil. Eine Beispielrechnung der Verwaltung bezifferte die jährlichen Gesamtkosten der gemeinsamen Dienststelle auf rund 1,5 Millionen Euro, den Anteil der Stadt auf etwa 450.000 Euro.
Wie es weitergeht
Rechtlich bleiben Stadt und Landkreis zunächst jeweils für ihr Gebiet zuständig, gebündelt ist die Organisation. Nach den im Frühjahr vorgelegten Plänen soll zum 1. Januar 2027 auch der Aktenbestand an das Landratsamt übergehen. Langfristig streben beide Seiten an, die Zuständigkeit vollständig auf den Landkreis zu übertragen.
