Eine unerwartete Erstattung vom Finanzamt klingt erfreulich – und ist derzeit häufig der Einstieg in einen Betrugsversuch. Im Umlauf sind E-Mails, die im Namen des Steuerportals ELSTER oder einer Finanzbehörde verschickt werden und zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Die Rottweiler Steuerberatungsgesellschaft WSS Aktiv Beraten hat ihre Mandanten gewarnt, auch die Landesfinanzverwaltung weist auf die Masche hin.
Rottweil. Die E-Mail sieht professionell aus, trägt ein Behördenlogo und verspricht Geld: Wegen geänderter Steuervorschriften stehe eine Erstattung an, man müsse nur einem Link folgen und ein paar Angaben ergänzen. Wer so eine Nachricht bekommt, sollte auf keinen Fall vorschnell handeln.
Die Rottweiler Steuerberatungsgesellschaft WSS Aktiv Beraten mit Sitz in der Königstraße hat ihre Mandanten auf die Masche hingewiesen. Auch eine optisch professionelle Gestaltung mit bekannten Behördennamen und Logos sei kein Echtheitsnachweis, heißt es in der Mitteilung.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe warnte zuletzt Mitte August vor gefälschten E-Mails im Namen von ELSTER. Darin wird behauptet, die Steuervorschriften hätten sich geändert und deshalb sei eine Erstattung möglich – über einen Link sollen Betroffene ihre Daten eingeben.

So sieht eine solche Mail aus
Der NRWZ liegt der Wortlaut einer aktuell kursierenden Nachricht vor. Sie tritt unter der Absenderbezeichnung „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ auf und trägt den Betreff „Handlung erforderlich für Ihr Steuerguthaben“. Im Text heißt es:
„Ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 wurde erfolgreich bearbeitet. Ein Einkommensteuerguthaben von 5.626,00 € steht zur Auszahlung bereit, sobald Sie sich im ELSTER-Portal angemeldet und Ihre Unternehmensbank verbunden haben.“
Es folgt eine Tabelle im Behördenlook, mit Aktenzeichen, Veranlagungsjahr und dem Vermerk „Bereit zur Auszahlung“. Dann eine Schritt-für-Schritt-Anleitung: Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum eingeben, die Bank auswählen, bei der das Firmenkonto geführt wird, und sich anschließend beim eigenen Kreditinstitut anmelden, um „die ELSTER-Verbindung zu bestätigen“. Erst danach werde die Erstattung freigegeben. Wer nicht innerhalb von sieben Tagen reagiere, müsse mit einer Verzögerung rechnen.
Der entscheidende Punkt steckt im vierten Schritt
Genau dort liegt der Angriff. Es gibt kein Verfahren, bei dem Steuerzahler ihr Bankkonto über ELSTER „verbinden“ oder sich dafür in ihr Online-Banking einloggen müssten. Wer der Anleitung folgt, gibt seine Zugangsdaten fürs Konto nicht an die Finanzverwaltung, sondern an die Absender der Mail. Erstattungen werden auf das Konto überwiesen, das dem Finanzamt bereits vorliegt – ohne weiteres Zutun der Steuerzahler. Und vor jeder Erstattung steht ein Steuerbescheid. Wer keinen bekommen hat, hat auch kein Guthaben.
Auffällig an der Nachricht ist außerdem der Zuschnitt auf Geschäftskonten: Von „Unternehmensbank“ und „Firmenkonto“ ist die Rede. Bei Firmenkonten sind im Schadensfall meist größere Summen erreichbar als bei privaten Girokonten.
Die Regel, die alles entscheidet
Die Finanzverwaltung fordert Bürgerinnen und Bürger nicht per E-Mail zur Übermittlung sensibler Daten auf. Das gilt für Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer ebenso wie für Bank- und Kreditkartendaten, PINs und Passwörter.
Bei ELSTER kommt ein zweites Erkennungsmerkmal hinzu: Steuerdaten und Bescheide werden nicht als Mail-Anhang verschickt. Eine echte Benachrichtigung teilt allenfalls mit, dass im geschützten Benutzerkonto eine Nachricht bereitliegt. Wer prüfen will, ob tatsächlich etwas vorliegt, ruft ELSTER oder die Seite des Finanzamts selbst über die bekannte Adresse auf – niemals über den Link aus der Mail.
Warum die Masche funktioniert
Die Fälschungen sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Namen, Logos, Farben und Formulierungen lassen sich täuschend echt nachbauen, auch die Absenderbezeichnung ist kein Beweis. Hinzu kommt der psychologische Hebel: Wer nach der Steuererklärung ohnehin mit einer Rückzahlung rechnet, prüft eine entsprechende Nachricht seltener kritisch. Genau darauf setzen die Absender – ebenso wie auf die Frist von sieben Tagen, die Eile erzeugen soll.
Wenn es schon passiert ist
Wer nur auf einen Link geklickt hat, schließt die Seite sofort und überprüft das Gerät mit einer aktuellen Sicherheitssoftware. Wurden Passwörter eingegeben, müssen sie unverzüglich geändert werden – überall dort, wo dasselbe Passwort im Einsatz ist.
Sind Bank-, Kreditkarten- oder Kontodaten betroffen, gehört sofort die Bank oder der Kartenanbieter informiert, notfalls müssen Konto oder Karte gesperrt werden. Wichtig: Die verdächtige Mail vorher sichern, samt Absenderadresse und Bildschirmfotos. Erst danach löschen. Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt sich eine Anzeige – im Kreis Rottweil geht das auch über die Onlinewache der Polizei Baden-Württemberg. Verdächtige Nachrichten lassen sich zusätzlich an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale weiterleiten.
Der Merksatz bleibt einfach: Eine unerwartete Rückzahlung ist kein Grund zur Eile. Erst prüfen, dann handeln.
Daran erkennen Sie den Betrug
- eine unerwartete Steuerrückzahlung, oft mit konkreter, hoher Summe
- die Aufforderung, sofort oder innerhalb einer knappen Frist zu handeln
- ein Link zu einem angeblichen Onlineformular
- die Aufforderung, ein Bankkonto zu „verbinden“ oder sich beim Online-Banking anzumelden
- die Abfrage von Steuer-ID, Geburtsdatum, Bank- oder Kreditkartendaten
- eine unpersönliche Anrede wie „Hallo“ ohne Namen
- Drohung mit Gebühren, Strafen oder einer Kontosperrung
- eine ungewöhnliche Absender- oder Internetadresse
Sofortmaßnahmen
- Keinen Link anklicken, keinen Anhang öffnen, nicht antworten
- Bei Klick: Seite schließen, Gerät mit Sicherheitssoftware prüfen
- Bei eingegebenen Passwörtern: sofort überall ändern, wo sie genutzt werden
- Bei Bankdaten: Bank oder Kartenanbieter informieren, gegebenenfalls sperren lassen
- Mail, Absenderadresse und Bildschirmfotos sichern – dann als Phishing markieren und löschen
- Bei Schaden: Anzeige bei der Polizei
