Benachrichtigung

Leserbrief: Erst entscheiden – dann informieren?

Autor / Quelle:
Lesezeit 2 Min.

Zu unserem Beitrag „Lindenstraße in Zimmern: Anwohner machen gegen Zahlung im fünfstelligen Bereich mobil“ haben wir den folgenden Leserbrief erhalten.

Der Gemeinderat in Zimmern o.R. soll am 24.11.26 über die Sanierung der Lindenstraße und damit verbundene Erschließungsbeiträge für die Anwohner entscheiden. Der Bericht, der die rechtliche Grundlage dieser Beiträge belegen soll, wird den Anliegern erst nach der Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats zur Verfügung gestellt.

Warum? Die Interessengemeinschaft der Anwohner bemüht sich seit der Informationsveranstaltung der Gemeinde am 22.07.26 um Antworten auf ihre präzisen rechtlich relevanten Fragen: handelt es sich rechtlich um eine erstmalige endgültige Fertigstellung oder die Sanierung einer bereits vorhandenen Straße? Welche Ortsbaupläne werden zugrunde gelegt? Wann ist die tatsächliche Vorteilslage für die Anwohner entstanden, wenn man bedenkt, dass die Lindenstraße schon vor 1960 über eine Kanalisation, Straßenentwässerung und Beleuchtung verfügte? Ist die 20-Jahres-Frist des § 20 Abs.5 KAG BW womöglich längst abgelaufen?

Kämmerer Martin Weiss beantwortet diese Fragen der Presse gegenüber mit dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung – „einige Stunden im Archiv“, wie er es selbst beschreibt – und dem Schluss, die Straße sei „keine historische Straße“. Eine nachvollziehbare, für die Betroffenen überprüfbare Begründung mit Aktenbezug ist damit nicht verbunden.

Eine Verwaltung, die zunächst einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen will, bevor sie den Anwohnern die Möglichkeit einer fundierten rechtlichen Beurteilung und Stellungnahme gibt, kehrt die eigentlich gebotene Reihenfolge um und entzieht sich ihrer Beweispflicht. Nachvollziehbares und glaubwürdiges Verwaltungshandeln sieht anders aus. Ein Gemeinderat sollte die Argumentation beider Seiten kennen, bevor es zur Abstimmung kommt.

Wolfgang Stötzer, Zimmern o.R.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.