Werkstattstunden und Ersatzteile haben sich seit 2017 deutlich stärker verteuert als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Der AvD warnt vor einer wachsenden Belastung für Autofahrer. Beim Versicherungsschutz lohnt sich jetzt ein genauer Blick – allerdings nicht nur auf den Preis.

Die nächste Reparaturrechnung kann ein empfindliches Loch in die Haushaltskasse reißen: Zwischen 2017 und 2025 sind die Werkstattstundenpreise nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um 62 Prozent gestiegen. Ersatzteile verteuerten sich im gleichen Zeitraum um rund 60 Prozent. Die allgemeinen Verbraucherpreise legten dagegen um 26 Prozent zu. Damit sind beide Kostenblöcke mehr als doppelt so stark gestiegen wie das allgemeine Preisniveau.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt angesichts dieser Entwicklung vor einer zunehmenden finanziellen Belastung. Der Club fordert fairen Wettbewerb bei Ersatzteilen und transparente Werkstattpreise. Für Autofahrer stellt sich gleichzeitig die Frage: Wo lassen sich Ausgaben überprüfen, ohne beim notwendigen Schutz zu sparen?
Werkstatt und Ersatzteile: So stark sind die Preise gestiegen
Die Kostensteigerungen beschränken sich nicht auf einzelne Jahre. Auch zuletzt ging die Entwicklung weiter: Allein 2025 erhöhten sich die Werkstattstundensätze im Durchschnitt um 7,5 Prozent, die Ersatzteilpreise um 5,6 Prozent. Das zeigen die vom GDV veröffentlichten Zahlen.
| Kostenbereich | Preisanstieg von 2017 bis 2025 |
|---|---|
| Werkstattstunden | +62 % |
| Ersatzteile | rund +60 % |
| Allgemeine Verbraucherpreise | +26 % |
Zur Einordnung: Eine Werkstattleistung, deren Arbeitskosten 2017 bei 100 Euro lagen, würde bei einem Anstieg um 62 Prozent rechnerisch 162 Euro kosten. Welche Summe tatsächlich auf der Rechnung steht, hängt allerdings vom konkreten Auftrag ab. Die Statistik bedeutet deshalb nicht, dass jede Reparatur pauschal um 62 Prozent teurer geworden ist.
Kfz-Versicherung: Jetzt die nächste Beitragsrechnung prüfen
Ein Ansatzpunkt zum Gegensteuern ist die Autoversicherung. Der AvD empfiehlt, Beiträge und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen. Auch die Verbraucherzentralen raten dazu, die bestehende Police regelmäßig zu überprüfen. Ein Wechsel ist allerdings nicht in jedem Fall die beste Lösung.
Wichtig ist zunächst der Blick auf das Vertragsende. Bei vielen Kfz-Versicherungen läuft das Versicherungsjahr am 31. Dezember aus. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung dann spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Das Absendedatum allein reicht nicht.
Der Novembertermin gilt aber nicht für alle Verträge. Manche Versicherer richten das Versicherungsjahr nach dem individuellen Vertragsbeginn aus. Wer beispielsweise einen Vertrag mit Laufzeit bis Ende September hat, muss sich an diesem Termin orientieren. Maßgeblich sind die Angaben in der eigenen Police.
Beitrag steigt? Dann kann eine Sonderkündigung möglich sein
Erhöht ein Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung greift.
Das kann auch dann helfen, wenn die neue Rechnung erst nach dem regulären Kündigungstermin eintrifft. Ein Ende November oder im Dezember eingehendes Schreiben bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Vertrag ein weiteres Jahr unverändert fortgeführt werden muss. Entscheidend sind der Anlass der Erhöhung und die geltenden Vertragsbedingungen.
| Situation | Welche Frist ist zu beachten? |
|---|---|
| Versicherungsjahr endet am 31. Dezember | Bei einmonatiger Kündigungsfrist: Eingang der Kündigung spätestens am 30. November |
| Versicherungsjahr endet zu einem anderen Termin | Kündigungsfrist anhand der Police und des individuellen Vertragsendes prüfen |
| Beitragserhöhung ohne entsprechende Ausweitung des Schutzes | Bei bestehendem Sonderkündigungsrecht: Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung |
Nicht nur den günstigsten Beitrag vergleichen
Eine niedrigere Jahresprämie ist noch kein Beleg für das bessere Angebot. Der Vergleich sollte auf denselben Angaben zu Fahrzeug, Fahrern und Nutzung beruhen. Die Verbraucherzentrale warnt davor, Angaben so zu verändern, dass zunächst ein günstiger Beitrag erscheint, der später korrigiert werden muss.
Vor einem Wechsel sollten Autofahrer deshalb insbesondere prüfen:
- Stimmen die Angaben zum Fahrerkreis und zur jährlichen Fahrleistung?
- Welche Selbstbeteiligung ist vereinbart?
- Welche Leistungen bietet der neue Tarif im Vergleich zum bisherigen Vertrag?
- Enthält der Vertrag eine Werkstattbindung?
- Bleiben wichtige bisherige Vertragsvorteile erhalten?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nicht vorschnell zu wechseln und die Vertragsbedingungen genau zu vergleichen. Gerade bei besonderen bisherigen Konditionen kann ein vermeintlich günstigerer Tarif Nachteile haben.
Unverzichtbar ist außerdem ein lückenloser Versicherungsschutz: Wird das Fahrzeug weiter genutzt, muss die neue Versicherung rechtzeitig an die bisherige anschließen. Zwischen beiden Verträgen darf keine Lücke entstehen.
AvD fordert bezahlbare Mobilität
Der AvD sieht angesichts der steigenden Kosten auch Politik und Wirtschaft in der Verantwortung. Notwendige Reparaturen müssten bezahlbar bleiben, damit Sicherheit und Zuverlässigkeit nicht an finanziellen Hürden scheiterten.
AvD-Präsident Lutz Leif Linden formuliert es so: „Das Auto darf nicht zum Luxus werden. Viele Menschen sind beruflich und privat darauf angewiesen. Wir brauchen daher fairen Wettbewerb bei Ersatzteilen, transparente Werkstattpreise und wirksame Maßnahmen gegen unnötige Kostentreiber.“
Quellen und weitere Informationen
- GDV: Entwicklung der Reparaturkosten
- Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen
- Verbraucherzentrale: Kündigung wegen Beitragserhöhung
- AvD-Pressemitteilung: „Autofahren wird immer mehr zur Kostenfalle“