Microcars werden auf Landstraßen immer häufiger gesehen

Autor / Quelle:
Lesezeit 3 Min.
Immer beliebter auf deutschen Straßen: Microcars, oder auch Mopedautos genannt, sind mit maximal 45 km/h unterwegs. Foto: HUK-COBURG

Auf Landstraßen sind sie immer häufiger zu sehen: Microcars, auch Mopedautos oder Leichtkraftfahrzeuge genannt. Die Fahrzeuge fahren maximal 45 Kilometer pro Stunde und verbinden Eigenschaften von Pkw und Moped. Sie haben vier Räder, ein Dach, maximal zwei Sitzplätze und bieten Schutz vor Wind und Wetter.

Nach Angaben der HUK-COBURG entscheiden sich immer mehr junge Menschen für ein Microcar statt für ein klassisches Moped. Gerade für Jugendliche auf dem Land könne das eine praktische Lösung sein, wenn der öffentliche Nahverkehr nur eingeschränkt verfügbar sei. Hinzu kämen niedrige Betriebskosten, geringer Verbrauch und die kompakte Bauweise.

Der Versicherer verweist auch auf steigende Vertragszahlen. Michael Müller, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung bei der HUK-COBURG, sagte: „Microcars haben sich von einer Nischenlösung zu einem festen Bestandteil im Straßenbild entwickelt. Das spiegelt sich klar in unseren Zahlen wider: Allein im letzten Jahr ist unser Bestand in diesem Segment um fast ein Drittel gestiegen.“

Besonderheiten beim Fahren und bei der Sicherheit

Mit der zunehmenden Nutzung auf Überlandstrecken rückt die Verkehrssicherheit stärker in den Fokus. Da Microcars nur 45 km/h schnell fahren, werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern nach Darstellung der HUK-COBURG häufig unterschätzt. Riskante Überholmanöver oder zu geringer Abstand könnten die Folge sein.

Hinzu kommt, dass Microcars nicht über dieselben Sicherheitsreserven wie ein Pkw verfügen. Unter anderem fehlt die bei größeren Fahrzeugen übliche Knautschzone. Unfälle können sich deshalb für die Insassen gravierender auswirken als in einem klassischen Auto.

So läuft die Versicherung

Bei der Versicherung orientieren sich Microcars am Moped. Statt eines klassischen Kfz-Kennzeichens erhalten sie ein Versicherungskennzeichen. Dieses ist direkt bei der Versicherung erhältlich und muss jährlich zum 1. März erneuert werden. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht abgedeckt, also Schäden, die mit dem Microcar bei anderen verursacht werden.

Optional kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt zusätzlich Schäden am eigenen Microcar ab, etwa bei Diebstahl, Brand oder Hagel.

Wichtig ist aus Sicht des Versicherers auch eine private Unfallversicherung. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die anderen zugefügt werden, nicht aber für eigene Verletzungen. Wer sich für ein Microcar entscheidet, sollte daher nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Versicherungsschutz vorausschauend unterwegs sein.

Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.