Die anhaltende Trockenheit und die erwartete Hitzewelle haben im Einzugsgebiet der Oberen Donau zu einer kritischen Niedrigwasserlage geführt. Die Landkreise Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Sigmaringen und Zollernalbkreis schränken deshalb die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern umfassend ein. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt ab Freitag ein generelles Verbot.
Die Folgen der trockenen Monate machen sich zunehmend bemerkbar: Niedrige Grundwasserstände, geringe Wasserführung in Flüssen und Bächen sowie steigende Wassertemperaturen setzen den Gewässern in der Region zu. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden drohen dadurch erhebliche Belastungen für die Ökosysteme in Flüssen, Bächen und Seen.
Vor diesem Hintergrund haben sich die Landratsämter der Landkreise Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Zollernalb und Sigmaringen auf gemeinsame Maßnahmen verständigt. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu schützen und weitere Schäden an der Gewässerökologie zu verhindern.
Im Schwarzwald-Baar-Kreis tritt bereits am Freitag, 19. Juni 2026, eine Allgemeinverfügung in Kraft. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern grundsätzlich. Das Verbot gilt unabhängig von der entnommenen Menge und betrifft sowohl Privatpersonen als auch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzungen.
Untersagt ist damit nicht nur das Abpumpen größerer Wassermengen, sondern auch das Schöpfen mit Eimern, Gießkannen oder anderen Handgefäßen. Darüber hinaus werden bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse für Entnahmen vorübergehend ausgesetzt.
Die Behörden begründen die Maßnahmen mit den außergewöhnlich niedrigen Abflüssen in den Gewässern. Durch die Kombination aus Trockenheit und hohen Temperaturen sinken die Sauerstoffgehalte im Wasser. Für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen kann dies existenzbedrohende Folgen haben. Da nach aktuellen Prognosen in den kommenden Wochen keine ausreichenden Niederschläge zu erwarten sind, rechnen die Landratsämter nicht mit einer kurzfristigen Entspannung der Lage.
Die Beschränkungen sollen zunächst bis zum 30. September 2026 gelten. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot können nach Angaben des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die beteiligten Landkreise appellieren zudem an die Bevölkerung, sparsam mit Wasser umzugehen. Dies gelte nicht nur für die Nutzung von Gewässern, sondern auch für den Verbrauch von Trinkwasser während der bevorstehenden Hitzeperiode.
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