Samstag, 20. April 2024

Von elf Anklagepunkten bleiben vier

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Drei Männer aus Litauen müssen sich derzeit vor dem Rottweiler Landgericht wegen elf Einbrüchen verantworten. Der Prozess vor der neu gegründeten Ersten Großen Hilfs-Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Heuer ist allerdings ein holpriger: Akten sind unvollständig und schlecht sortiert, Beweise teils nicht brauchbar. Darum werden von den elf angeklagten Einbrüchen nur vier verhandelt.

Zunächst der Auftakt vergangene Woche: Da war ein DNA-Gutachten des bayrischen LKA per Fax in Rottweil angekommen und an die Anwälte weitergeschickt worden: Unlesbar, auch als PDF konvertiert. Das Gericht pausierte, Staatsanwalt Achim Ruetz sollte in seiner Behörde eine leserliche Ausgabe finden, doch Fehlanzeige. Ein ganzer Ordner voller Papiere mit einen vorhergehenden Anklage des einen Litauers landete erst zu Prozessauftakt bei dessen Anwalt. Er brauche Zeit, diesen durchzuarbeiten, meinte dieser.

Richter Heuer monierte die Akten der Staatsanwaltschaft: Hier seien Schriftstücke doppelt, andere fehlten. Anwalt Rüdiger Mack, der einen der drei Litauer vertritt, hatte durchgezählt: Auch bei der Nummerierung stimmte es an vielen Stellen nicht. „Das sehen wir genauso“, unterstrich Heuer. „Die Akte ist zusammengestückelt und schwer zu durchschauen. Das ist so fast nicht händelbar.“ So fehle beispielsweise der Antrag auf Observation, „es fehlen die Gründe. Möglicherweise kommt dem eine erhebliche Bedeutung zu“, so Heuer. Zudem seien die Unterlagen einer Haftprüfung unvollständig.

Der Prozess wurde schließlich unterbrochen und eine Woche später fortgesetzt. Hier konnte Staatsanwalt Achim Ruetz endlich die Anklage verlesen: Einbrüche in Onstmettingen, Lauffen, Deißlingen, Ammerbuch, Herrenberg, Lenzkirch, Freudenstadt, dem fränkischen Marktschorgast, schließlich in Niedereschach.

Die Beute: Laptops, Schmuck, Bargeld, Kameras, E-Bikes, Mountainbikes, Kleidung und Lebensmittel im Wert von mehreren tausend Euro.

Dazu hoher Sachschaden, denn laut Anklage sollen die Männer meist mit Steinen Terrassentüren eingeworfen haben. Nun aber geht es nur noch um die Fälle in Vöhringen, Niedereschach, Lenzkirch und Marktschorgast, die zwei der Angeklagten auch eingestanden haben.

Denn auch die Ermittler haben geschlampt: Als sie die drei in einem Firmengelände in Freiburg fassten, wurden zwar die Schuhsohlen fotografiert, aber ohne den nebenliegenden Maßstab, daher sind diese als Beweis unbrauchbar. Immerhin fand man einen Teil der Beute in dem Fahrzeug der Litauer und über das Navi auch die von ihnen angemietete Ferienwohnung mit weiteren Beutestücken.

Dazu gibt es DNA-Spuren und Aufnahmen aus Überwachungskameras, aber die helfen eben nur in den vier noch angeklagten Fällen weiter. Dazu kommt, dass einer der drei wohl wegen einer Anklage aus dem vereinigten Königreich ausgeliefert werden muss, weshalb gegen ihn hier nicht mehr verhandelt wird.

Den übrigen zwei drohen vergleichsweise milde Strafen zwischen anderthalb und drei Jahren, die geringere könnte gar zur Bewährung ausgesetzt werden.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken