Seit 1. Oktober sind stärkere Rückschnitte an Hecken und Sträuchern wieder erlaubt. Die Stadt Rottweil fordert Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf, die Wintermonate dafür zu nutzen. Es geht um zugewachsene Gehwege, verdeckte Verkehrsschilder und Laternen – und um Platz für die Räumfahrzeuge.
Überhängende Äste und wuchernde Hecken können Gehwege so weit einengen, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Darauf weist die Ordnungsverwaltung der Stadt Rottweil in einer Mitteilung hin. Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sollten regelmäßig prüfen, ob Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, heißt es dort.
Rechtliche Grundlage ist das Straßengesetz Baden-Württemberg. Danach müssen Anpflanzungen so zurückgeschnitten sein, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Diese Maße gelten
Entscheidend ist das sogenannte Lichtraumprofil – also der Raum, der über Straßen und Wegen frei bleiben muss:
- Über Fahrbahnen: frei bis zu einer Höhe von 4,50 Metern
- Über Geh- und Radwegen: frei bis zu einer Höhe von 2,50 Metern
- Seitlich: Hecken und Sträucher dürfen nicht über die Grundstücksgrenze in Gehweg oder Straße hineinragen
Verkehrszeichen müssen jederzeit gut sichtbar sein, Straßenlaternen den Verkehrsraum ungehindert ausleuchten können. An Kreuzungen und Einmündungen muss die Sicht frei bleiben.
Kinderwagen, Rollstuhl, Treppen
Besonders auf schmalen Gehwegen wird es nach Angaben der Stadt schnell eng. Wer mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfe unterwegs ist, muss bei zugewachsenen Wegen unter Umständen auf die Fahrbahn ausweichen.
Die Stadt verweist zudem auf eine Rottweiler Besonderheit: Wegen der Topografie gibt es in der Stadt viele Treppenanlagen und Schieberampen. Auch diese müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben.
„Verkehrssicherheit beginnt oft direkt vor der eigenen Haustür“, sagt Rudolf Mager vom städtischen Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung. Wer Hecken und Sträucher regelmäßig kontrolliere und zurückschneide, trage dazu bei, dass Straßen und Gehwege sicher genutzt werden könnten.
Schnee drückt Äste nach unten
Ein weiterer Grund für den Zeitpunkt ist der Winterdienst. Räumfahrzeuge brauchen auch bei Schnee und Eis genug Platz, um Straßen und Wege freizumachen.
Die Stadt weist auf einen Effekt hin, der beim Schneiden oft unterschätzt wird: Unter Schnee- oder Regenlast hängen Äste deutlich tiefer als im Sommer. Wer jetzt zurückschneidet, sollte das einplanen und entsprechend großzügiger kürzen.
In der dunklen Jahreszeit kommt es außerdem darauf an, dass Laternen nicht von Ästen oder dichtem Bewuchs verdeckt werden.
Warum gerade jetzt
Für stärkere Rückschnitte ist das Zeitfenster gesetzlich begrenzt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt vom 1. März bis 30. September ein Schutzzeitraum für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. In dieser Zeit ist es grundsätzlich verboten, sie abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen.
Von Oktober bis Ende Februar sind stärkere Schnitte dagegen möglich. Für Maßnahmen zur Verkehrssicherung sieht das Gesetz eine Ausnahme auch im Sommer vor – allerdings nur, wenn sie nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit erledigt werden können.
Ganzjährig gilt der Artenschutz: Vor jedem Rückschnitt ist zu prüfen, ob dort geschützte Tiere leben oder etwa Vögel nisten. Im Zweifel rät die Stadt, vor Beginn der Arbeiten die zuständige Naturschutzbehörde einzubeziehen.
Neuer Flyer und Schadensmelder
Zum Thema hat die Stadt einen neuen Flyer mit dem Titel „Privates Grün an Straßen und Gehwegen“ herausgegeben. Er steht auf der Homepage der Stadt Rottweil unter rottweil.de zum Abruf bereit.
Dort ist auch der Schadensmelder verlinkt. Über ihn können Bürgerinnen und Bürger konkrete Gefahrenstellen durch Bewuchs an öffentlichen Straßen und Wegen direkt an die Stadtverwaltung melden.






