Am Montag, 14. September, beginnt in Baden-Württemberg das Schuljahr 2026/27 – auch an den Schulen in Rottweil, Schramberg, Oberndorf und im übrigen Landkreis. Für die Erstklässler gilt dann erstmals der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Was Eltern in den letzten Ferientagen noch erledigen können: von der Schulwegprobe über das Schülerticket bis zum Zuschuss fürs Schulmaterial.
Die Hefte sind gekauft, der Stundenplan liegt vielleicht schon bereit – und der Wecker muss wieder früher klingeln. Offiziell dauern die Sommerferien in Baden-Württemberg bis Samstag, 12. September; der darauffolgende Sonntag verlängert die schulfreie Zeit um einen Tag. Am Montag, 14. September 2026, beginnt der Unterricht.
Für viele Kinder bedeutet der Schulbeginn ein Wiedersehen mit Freunden und vertrauten Lehrkräften. Andere wechseln die Schule oder werden erst in den Tagen nach dem allgemeinen Unterrichtsbeginn eingeschult. Die konkreten Termine für die Einschulungsfeiern legen die Schulen selbst fest – ein Blick auf die Internetseite der eigenen Schule lohnt sich deshalb vor dem Wochenende. Landesweit werden im Schuljahr 2026/27 nach einer Vorausberechnung des Statistischen Landesamts knapp 1,19 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen erwartet.
Neu ab 2026/27: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Klasse eins
Die wichtigste Änderung betrifft die Jüngsten. Mit dem Schuljahr 2026/27 startet bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter. Er gilt zunächst nur für Kinder der ersten Klassen; in jedem folgenden Schuljahr kommt eine weitere Klassenstufe hinzu, bis der Anspruch alle Grundschulkinder umfasst.
Vorgesehen ist eine Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche, den Unterricht eingerechnet. Wie dieser Anspruch vor Ort eingelöst wird, entscheidet sich allerdings nicht im Bund, sondern in den Städten und Gemeinden: über gebundene oder offene Ganztagsschulen, über kommunale Betreuungsangebote, über Horte oder über Träger und Vereine. Für Familien heißt das konkret: Wer für sein Kind in Klasse eins eine Betreuung über den Unterricht hinaus braucht, sollte den Stand der Anmeldung bei Schule und Gemeindeverwaltung prüfen – nicht erst in der ersten Schulwoche.
Den Schulweg lieber übersichtlich als kurz wählen
Mit dem Schulbeginn wird auch der morgendliche Verkehr rund um die Schulen wieder dichter. Viele Eltern bringen ihre Kinder aus Sorge mit dem Auto möglichst nah an das Schultor. Doch genau dort schaffen haltende Fahrzeuge, Wendemanöver und eingeschränkte Sicht zusätzliche Gefahren.
Die Unfallforschung der Versicherer rät deshalb, den Schulweg rechtzeitig gemeinsam abzugehen – und dabei nicht die kürzeste, sondern die übersichtlichste Strecke zu wählen. Unübersichtliche Kreuzungen, parkende Fahrzeuge, Baustellen und das richtige Verhalten an Bushaltestellen lassen sich am besten unter realen Bedingungen besprechen, möglichst zur tatsächlichen Uhrzeit des Schulwegs. Wer den Weg mehrfach übt, kann ihn dem Kind später mit Klassenkameraden gemeinsam überlassen.
Lässt sich eine Autofahrt nicht vermeiden, sollte das Kind mit etwas Abstand zur Schule an einer geeigneten Stelle aussteigen. Fachleute empfehlen dafür sogenannte Elternhaltestellen oder Hol- und Bringzonen: Sie entzerren den Verkehr unmittelbar vor dem Schulgebäude. Gut sichtbare Kleidung, Reflektoren an Ranzen und Jacke und – in den dunkleren Wochen ab Herbst – Licht am Fahrrad gehören ebenfalls dazu.
Auf dem Schulweg versichert – aber nicht auf jedem Umweg
Schülerinnen und Schüler stehen während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen sowie auf dem damit verbundenen Weg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. In Baden-Württemberg ist dafür die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig. Beiträge zahlen die Familien dafür nicht.
Versichert ist grundsätzlich der direkte Weg zwischen Wohnung und Schule. Private Unterbrechungen oder Abstecher können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Ob ein Umweg noch zum versicherten Schulweg gehört – etwa, weil ein Kind auf dem Weg abgeholt wird oder eine Fahrgemeinschaft besteht –, hängt vom Grund und vom Einzelfall ab. Nach einem Unfall auf dem Schulweg sollten Eltern deshalb in jedem Fall die Schule informieren, damit der Vorfall der Unfallkasse gemeldet werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Verletzung zunächst harmlos wirkt.
Bus, Bahn und Schülerticket: Was vor Schulbeginn geklärt sein sollte
Für viele Kinder im Landkreis beginnt der Schultag an der Bushaltestelle. Zuständig für die Schülerbeförderung sind in Baden-Württemberg die Landkreise; welche Kosten übernommen werden, regelt eine Satzung des Landkreises. Maßgeblich sind dabei in der Regel die Entfernung zwischen Wohnung und Schule sowie die besuchte Schulart. Anträge und Formulare stellt das Landratsamt bereit.
Landesweit gilt zudem das JugendticketBW, mit dem junge Menschen den öffentlichen Nahverkehr in ganz Baden-Württemberg nutzen können – also auch über den eigenen Verkehrsverbund hinaus. Wer ein Ticket neu beantragt oder ein bestehendes verlängert, sollte das nicht auf die erste Schulwoche verschieben. Die genauen Konditionen und Preise nennen Landratsamt und Verkehrsverbund.
Ein zweiter Rat für die erste Woche: Fahrpläne prüfen. Zum Schuljahresbeginn ändern sich immer wieder Abfahrtszeiten und Linienführungen – und wer die neue Verbindung einmal gemeinsam abgefahren ist, erspart dem Kind am ersten Schultag Stress.
Zuschüsse: Das Bildungs- und Teilhabepaket
Der Schulstart kostet Geld. Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu zählt ein jährlicher Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf, der in zwei Raten zum ersten und zweiten Schulhalbjahr ausgezahlt wird. Übernommen werden je nach Voraussetzungen außerdem Kosten für das gemeinsame Mittagessen, für Schülerbeförderung, für Lernförderung sowie Zuschüsse zu Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten. Hinzu kommt ein monatlicher Betrag für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Anträge nehmen das Landratsamt Rottweil beziehungsweise das Jobcenter entgegen. Wichtig: Viele Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen – wer also für den Herbst schon eine Klassenfahrt auf dem Zettel hat, sollte sich früh melden.
Schulranzen und Hefte: Nicht alles muss neu sein
Der BUND Baden-Württemberg rät Familien, vor dem Einkauf zunächst zu prüfen, was ohnehin schon im Haus ist. Hefte, Stifte, Ordner, Mäppchen oder Trinkflaschen müssen nicht automatisch ersetzt werden, nur weil ein neues Schuljahr beginnt.
Beim Schulranzen sei gute Qualität wichtiger als das neueste Design, so der Umweltverband. Ein gut erhaltenes gebrauchtes Modell könne günstiger und ressourcenschonender sein. Entscheidend seien ein guter Sitz, Tragekomfort und ausreichende Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Bei Heften und Schreibblöcken empfiehlt sich Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen Blauer Engel: Es erfüllt festgelegte Umweltanforderungen und schont gegenüber Frischfaserpapier Holz, Wasser und Energie. Naturbelassene Bunt- und Bleistifte sind nach Einschätzung des BUND häufig die bessere Wahl als stark duftende, glitzernde oder leuchtende Produkte.
Vorsicht bei vermeintlichem Bambusgeschirr
Für Pausenbrot und Getränke sind robuste Mehrwegbehälter sinnvoll. Edelstahl ist langlebig, kann für jüngere Kinder allerdings vergleichsweise schwer sein. Bereits vorhandene und unbeschädigte Kunststoffdosen können weiterverwendet werden.
Vorsicht ist bei Geschirr geboten, das als „Bambusware“ beworben wird, tatsächlich aber aus Kunststoff mit beigemischten Pflanzenfasern besteht. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung können aus solchen Melaminharz-Produkten insbesondere bei Kontakt mit heißen Lebensmitteln Melamin und Formaldehyd freigesetzt werden. Für heiße Speisen oder Getränke sollten sie deshalb nicht verwendet werden.
Brotdose und Trinkflasche: Wasser statt Dauernuckeln
Für die Pausenverpflegung eignen sich sättigende Lebensmittel wie Vollkornbrot, Käse, Gemüse oder Naturjoghurt. Bei Nüssen sind mögliche Allergien und die Regeln der jeweiligen Schule zu beachten – manche Einrichtungen schließen bestimmte Lebensmittel ganz aus.
Als Getränk ist Wasser die einfachste und zahngesündeste Wahl. Problematisch ist dabei weniger ein einzelnes süßes Getränk als das häufige Nippen über Stunden hinweg: Dadurch kommen die Zähne immer wieder mit Zucker und Säuren in Kontakt. Das Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg empfiehlt, das Zähneputzen fest mit dem Aufstehen und dem Zubettgehen zu verbinden – zweimal täglich gründlich und mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Besondere Aufmerksamkeit brauchen bei Schulanfängern die ersten bleibenden Backenzähne: Sie wachsen meist hinter den Milchzähnen und werden deshalb leicht übersehen. Auch wenn viele Erstklässler selbst putzen möchten, sollten Eltern das Ergebnis kontrollieren und bei Bedarf nachputzen.
Kurzcheck
- Einschulungstermin und Stundenplan der eigenen Schule prüfen
- Schulweg gemeinsam abgehen, Gefahrenstellen und Baustellen besprechen
- Bushaltestelle und Fahrplan kontrollieren, Verbindung einmal abfahren
- Schülerticket beantragen oder verlängern
- Anspruch auf Bildungs- und Teilhabepaket prüfen, Anträge früh stellen
- Betreuungsplatz für die erste Klasse klären
- Masernnachweis bereitlegen
- Vorhandene Schulmaterialien prüfen und weiterverwenden, Recyclingpapier mit Blauem Engel wählen
- Brotdose sättigend füllen, Trinkflasche mit Wasser
- Feste Zahnputzzeiten morgens und abends einplanen
- Krankmeldeweg der Schule notieren
- Mit dem Kind über Vorfreude, Sorgen und Ängste sprechen
Masernnachweis und Krankmeldung
Zwei Formalien gehen im Trubel gern unter. Wer neu an einer Schule aufgenommen wird, muss nach dem Masernschutzgesetz einen Nachweis über den Impfschutz oder die Immunität vorlegen – in der Regel genügt der Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung. Der Ausweis sollte also griffbereit sein.
Und: Erkrankte Kinder müssen am Morgen unverzüglich in der Schule abgemeldet werden. Wie das geschieht – telefonisch, per E-Mail oder über ein digitales Portal – regeln die Schulen unterschiedlich. Die Nummer beziehungsweise die Adresse gehört ans Telefon oder in die Notizen-App, bevor sie das erste Mal gebraucht wird.
Wenn aus Vorfreude Sorge wird
Nicht jedes Kind zählt die Tage bis zum Schulbeginn. Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl greift das in seinem Gebet zum Schuljahresbeginn auf: Freude und Neugier mischten sich bei manchen Kindern mit der Sorge, wie das neue Jahr werde. Besonders denkt er an Schülerinnen und Schüler, die unter Leistungsdruck leiden oder Mobbing fürchten; auch für die Lehrkräfte bittet er um Geduld und Zuversicht. Der Wert eines Menschen, so die zentrale Botschaft, hänge nicht von Noten, Erfolgen oder misslungenen Aufgaben ab.
Wo aus Sorge mehr wird, gibt es Anlaufstellen. Erste Adresse ist die Schulsozialarbeit an der jeweiligen Schule, die an den meisten Einrichtungen im Landkreis eingerichtet ist. Bei anhaltenden Schulängsten, Mobbing oder Lernproblemen berät die Schulpsychologische Beratungsstelle kostenlos und vertraulich; den Kontakt vermitteln die Schulen. Kinder und Jugendliche erreichen die „Nummer gegen Kummer“ anonym und gebührenfrei unter 116 111, Eltern das Elterntelefon unter 0800 1110550.
Trotz aller Einkaufslisten, Stundenpläne und Anträge bleibt zum Schulbeginn vor allem eines wichtig: Kinder brauchen Verlässlichkeit, Zeit zum Ankommen – und das Gefühl, dass eine schlechte Note oder ein misslungener Tag nichts an ihrem Wert ändert.