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„Verstöße gegen Corona-Verordnung: 130 Bußgeldbescheide in Rottweil“, Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Mai 2020, 15.35 Uhr

Verstöße gegen Corona-Verordnung: 130 Bußgeldbescheide in Rottweil

Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht. Die Stadt Rottweil setzt ihn gemeinsam mit der Polizei um. Sie hat es nach Angaben eines Sprechers auch mit Unbelehrbaren zu tun.

„Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwortungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. Dafür sind wir sehr dankbar – denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und um Menschenleben zu retten.“ So wurden Ende März bereits der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha  Freilich zitiert. Damals trat der zur Verordnung gehörende Bußgeldkatalog in Kraft. Und damals hieß es schon, dass nach vor „eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen, Unvernünftigen“ gebe, weshalb es einen Bußgeldkatalog brauche.

Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden seither ein Bußgeld von 100 bis 1000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2500 bis 5000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum.

Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Rottweil haben die Umsetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Eindämmung der Pandemie durch entsprechende Kontrollen unterstützt. Das erklärt ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage der NRWZ. Das Ordnungsamt verzeichnete insgesamt 40 Verstöße seit dem Erlass der Verordnung im März.

Der überwiegende Teil der Verstöße betrifft demnach unzulässige Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum. Insgesamt beteiligt waren rund 130 Personen, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Entsprechend dem Bußgeldkatalog des Landes erhalten die angezeigten Personen Bußgeldbescheide in Höhe von 250 Euro.

„Wir haben leider auch einige wenige Personen, die wiederholt gegen die Verordnung verstoßen haben“, so der Stadtsprecher. Auf sie kommt ein erhöhte Bußgeld zwischen 500 und 600 Euro zu.

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte bei der Einführung des Bußgeldkatalogs: „Die große Mehrheit im Land weiß um den Ernst der Lage. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, ihre sozialen Kontakte drastisch einschränken und räumliche Distanz einhalten, helfen dabei mit, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Sie schützen sich, ihre Mitmenschen und vor allem die besonders vulnerablen Gruppen wie Ältere oder chronisch Kranke – und retten damit buchstäblich Menschenleben. Wir können den Anstieg der Infektionszahlen nur gemeinsam abbremsen. Die Politik kann Gesetze oder Verordnungen erlassen – wir können die Krise als Gesellschaft aber nur meistern, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch an diese halten und aktiv mithelfen. Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen.“

Innenminister Thomas Strobl erläuterte die Bedeutung des Bußgeldkatalogs: „Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben. Seien Sie dabei – retten Sie Menschenleben!“

 

 

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