Wer am Samstagmorgen die örtliche Tageszeitung aufgeschlagen hat, dürfte sich gewundert haben: Ein ganzes „Zeitungsbuch“ hatte die Stadt Schramberg belegt. Auf zwölf Seiten gibt die Stadt das Inkrafttreten jeweils eines Bebauungsplans bekannt.
Schramberg. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr hatte dieses vorweihnachtliche Geschenk an die Tageszeitung im Ausschuss für Umwelt und Technik bereits angekündigt. Sie habe die “erfreuliche Nachricht, dass wir zwölf Bebauungspläne zur Rechtskraft gebracht haben“, sagte sie unter Bekanntgaben am Ende der Sitzung. Diese würden in der Zeitung veröffentlicht. (Gemeint hat sie wohl, dass die Bebauungspläne „Bestandskraft“ erlangen. nur Urteile von Gerichten werden rechtskräftig.)
Einige der Pläne stammten noch aus den 90er Jahren, seien also „alte Schinken“. Die Verwaltung werde weiter daran arbeiten, schon längst beschlossene und oft auch umgesetzte Bebauungspläne so weit voranzubringen, dass sie rechtskräftig werden können.
Veröffentlichung als Anzeige vorgeschrieben
Die Veröffentlichung der Pläne in der Tageszeitung, ist natürlich kein Geschenk an diese, sondern in der Satzung der Stadt als amtliche Bekanntmachung so vorgesehen.
Dass es jeweils ganzseitige Anzeigen in großer Schrift sein müssen, ist allerdings nicht in der Satzung vorgeschrieben.
Info: Es geht um die Bebauungspläne Brunnen, Schuhhäusle, Holderstauden-Seele und Webertal 3 in Waldmössingen. In Sulgen werden die Pläne Aichhalder Straße /B 462/ im Gehrn, die Erweiterung Birkenhof, Schoren 2. und 3. Bauabschnitt, Lebensmittelfilialbetrieb, Oberreute und Madenwald rechtskräftig. Außerdem in Heiligenbronn das Gebiet Schlosswiesen und schließlich das Gewerbegebiet in Schönbronn. Einsprüche gegen diese Pläne müssen nun innerhalb eines Jahres eingelegt werden.
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