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Smart Glasses, Zweit-Handy, Ghostwriter: Wie im Handwerk bei Prüfungen getäuscht wird

Umfrage unter Prüfern: Zweit-Smartphone auf dem Toilettengang an der Spitze. Experten erklären, wie Ausschüsse Verdachtsfälle rechtssicher dokumentieren.

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Beim diesjährigen Prüfertag der Handwerkskammer Konstanz ging es um Täuschungsversuche mit Smartphone, Smartwatch und KI. Eingeladen waren Mitglieder von Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüssen aus dem Kammerbezirk, zu dem auch der Landkreis Rottweil gehört. Experten gaben Tipps, wie sich Betrug vorbeugen lässt und wie Verdachtsfälle rechtssicher behandelt werden.

Spickzettel gab es nach Angaben der Handwerkskammer wohl schon immer. Neu seien die vielfältigen Möglichkeiten, die Smartphone und KI Menschen in Prüfungen heute bieten. Darum ging es beim Prüfertag: um die Entwicklung, um die rechtliche Einordnung und um den Umgang mit Verdacht und echtem Betrug.

Vorab hatten die Prüferinnen und Prüfer in einer Umfrage geschildert, welche Täuschungsversuche ihnen begegnet sind. Spitzenreiter war demnach das Zweit-Smartphone, mit dem Prüflinge auf der Toilette schnell Informationen recherchieren. Als besonders dreist nennt die Kammer den Fall eines Smartphones, das in einem Tabellenbuch versteckt war.

Verbreitet sind laut Kammer inzwischen auch Smartwatches und kaum sichtbare Bluetooth-Kopfhörer, mit denen sich Prüflinge Expertenwissen verschaffen. Smart Glasses seien noch neu am Markt, aber ebenfalls schon im Einsatz. Sie sähen kaum anders aus als normale Brillen, könnten aber alles, was ein Smartphone kann.

Klassische Formen des Betrugs bleiben nach Angaben der Kammer ebenfalls bestehen. Dazu zählen Ausarbeitungen, bei denen Kollegen oder Vorgesetzte wesentlich geholfen haben, und Meisterarbeiten, die komplett ein fachkundiger Ghostwriter erstellt hat. Auch der klassische Spickzettel sei nicht verschwunden.

In einer Expertenrunde unter Moderation von Timon Dürr wurden zahlreiche Praxisfälle vorgestellt, rechtlich eingeordnet und diskutiert. Vieles lasse sich schon vor einer Prüfung vorbeugend regeln, betonte Katrin Meßmer vom Bildungsmanagement der Handwerkskammer. Sie nannte dazu: Handys einsammeln, nach Zweitgeräten fragen, Nachschlagewerke sichten, klare Toilettenregeln aufstellen und die Folgen von Betrug deutlich erklären.

Kommt es trotzdem zu einem Täuschungsversuch, sollten laut Kammerjuristin Ines Rimmele mögliche Hilfsmittel sofort eingezogen, Beweise gesichert und der Vorfall sorgfältig dokumentiert werden. Auf dieser Grundlage könne der Prüfungsausschuss dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Zugleich gelte es, Ruhe zu bewahren und den regulären Prüfungsablauf möglichst nicht zu stören. „Denn auch das könnte einem sonst auf die Füße fallen“, so Rimmele laut Mitteilung.

Letztlich laufe man den technischen Entwicklungen hinterher. „Googeln Sie mal nach Spickzetteln oder ähnlichem. Da gibt es ganze Websites mit Tipps für erfolgreiches Betrügen“, sagte Miriam Braun, bei der Handwerkskammer Konstanz zuständig für Gesellenprüfungen, laut Mitteilung.

Bei Arbeiten, deren Urheberschaft zweifelhaft erscheint, können laut Mitteilung ergänzende mündliche Nachfragen helfen. Eine Täuschung müsse aber nachweisbar sein, was sich in der Praxis oft als schwierig erweise. Rechtsanwalt Holger Amann verwies auf die besondere Verantwortung der Prüfungsausschüsse: „Wir haben als Prüfende eine bestimmte Rolle und entscheiden über Schicksale. Wir sind auch keine Polizei. Unsere Aufgabe ist es, fehlerhaftes Verhalten klar zu dokumentieren, denn vor Gericht etwa zählen nur Beweismittel.“

Über die Schwere und die Folgen eines Täuschungsversuchs entscheidet am Ende der jeweilige Prüfungsausschuss. Bei rechtlichen Unsicherheiten können sich die Ausschüsse nach Angaben der Kammer jederzeit an deren Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten wenden.

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
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