Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat am Samstag Friseurbetriebe, Barbershops und Nagelstudios in der Region überprüft – auch im Raum Rottweil und Schramberg. Dort stießen die Zöllner nach Angaben des Hauptzollamts Singen unter anderem auf Mindestlohnverstöße, Leistungsmissbrauch und Fälle illegalen Aufenthalts. Insgesamt leitete die Behörde in vier Landkreisen 42 Straf- und Bußgeldverfahren ein.
Die Kontrollen vom 26. September waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Das Hauptzollamt Singen war mit 40 Zöllnerinnen und Zöllnern seiner Standorte Singen und Waldshut beteiligt. Sie waren in den Landkreisen Rottweil, Konstanz, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis unterwegs und befragten 53 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Acht Betriebe im Raum Rottweil und Schramberg
Im Raum Rottweil und Schramberg kontrollierten die Einsatzkräfte vom Standort Singen nach Zollangaben vier Friseurbetriebe beziehungsweise Barbershops sowie vier Nagelstudios. Festgestellt wurden dort Verstöße gegen die Meldepflicht und gegen die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung, außerdem Fälle von illegalem Aufenthalt, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen den Mindestlohn.
Wie viele Verfahren konkret auf Betriebe im Kreis Rottweil entfallen, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Der Zoll nennt nur eine Gesamtzahl für den Standort Singen, der neben Rottweil und Schramberg auch den Raum Stockach und Konstanz abdeckte: sechs Strafverfahren und 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unterstützt wurden die Singener Zöllner von drei Beschäftigten der Steuerfahndung und einem Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht.
Weitere Verfahren am Hochrhein und in Villingen-Schwenningen
Das Team vom Standort Waldshut prüfte in Bad Säckingen, Laufenburg und Villingen-Schwenningen vier Nagelstudios und einen Barbershop. Dort leitete der Zoll fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel ein, dazu 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren – etwa wegen Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht und der Beschäftigung von Personen ohne Arbeitsgenehmigung. Beteiligt waren hier auch die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und die Steuerfahndung Rottweil.
Bei einzelnen Betrieben gab es nach Angaben des Zolls bislang keine Beanstandungen.
Branche neu auf der Liste
Hintergrund der Aktion: Das Friseur- und Kosmetikgewerbe gehört seit diesem Jahr zu den Branchen, die das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a) als besonders anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einstuft. Damit gelten für Betriebe und Beschäftigte strengere Regeln, wie Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erläutert: Beschäftigte müssen bei der Arbeit Ausweispapiere mitführen, Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter bereits am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung melden und die Arbeitszeiten aufzeichnen.
Geprüft hat der Zoll neben dem Mindestlohn, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob ausländische Beschäftigte die nötige Arbeitserlaubnis und einen gültigen Aufenthaltstitel haben.
Auswertung läuft weiter
Abgeschlossen ist der Fall mit dem Kontrolltag nicht. Der Zoll gleicht die vor Ort erhobenen Daten nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber ab und prüft weitere Geschäftsunterlagen – in Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden. Die Zahl der Verfahren kann sich dadurch noch ändern.
Für Beschäftigte in Friseursalons, Barbershops und Nagelstudios gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen, die darunter liegen, sind unwirksam.
