Rottweil. Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil hat am Montag der Strafprozess gegen den 53-jährigen Robert N. aus dem Raum Trossingen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Besitz einer Schusswaffe vor. Wegen der nicht näher begründeten, aber offenbar eingeplanten Abwesenheit eines seiner beiden Verteidiger beschränkte sich der erste Verhandlungstag auf die Verlesung der Anklage. Seit seiner Festnahme im Januar sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Als Robert N. den Schwurgerichtssaal betritt, ist er an Händen und Füßen gefesselt. Zwei Justizbeamte begleiten ihn zu seinem Platz. Der groß gewachsene Mann mit Bart und Stirnglatze trägt außer einem Tetrapak mit einem Getränk nichts bei sich – keine Unterlagen, keine Notizen.
Im Saal herrscht eine ruhige Atmosphäre. Neben Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagtem verfolgen lediglich drei Medienvertreter den Prozess, Zuhörer sind keine anwesend. Durch die geöffneten Fenster dringt der Straßenlärm in den sommerlich warmen Sitzungssaal.
Erst als die Vorsitzende Richterin die Sitzung eröffnet, werden dem Angeklagten die Handfesseln abgenommen. Kurz darauf wird bekannt, dass einer seiner beiden Verteidiger verhindert ist. Die Kammer hat deshalb schon im Vorfeld entschieden, den ersten Verhandlungstag auf die Feststellung der Standestatsachen – Name, Geburtsort und so weiter – des Angeklagten und die Verlesung der Anklage zu beschränken und die Beweisaufnahme auf einen späteren Termin zu verschieben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde Robert N. am 15. Januar 2026 in Deißlingen als Beifahrer eines Autos kontrolliert. Als Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz zugreifen wollten, soll er zu Fuß geflüchtet sein. Die Flucht scheiterte, der Mann wurde festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung sollen die Beamten nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 761 Gramm Heroin (Bruttogewicht), Bargeld sowie 330 Euro sichergestellt haben, die die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft als mutmaßliches „Dealgeld“ bezeichnete.
Auf richterliche Anordnung wurde anschließend die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Dort fanden die Ermittler laut Anklage knapp ein Kilogramm Heroin, rund 27.000 Euro Bargeld, weitere 810 Schweizer Franken sowie mehrere Waffen. Dazu zählen nach den Vorwürfen eine Langwaffe mit Schalldämpfer und Zielfernrohr, eine Schreckschusswaffe und sieben Messer.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte mit dem Verkauf des Heroins seinen Lebensunterhalt mitfinanzieren. Zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten war er nach eigenen Angaben arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Die Anklage lautet unter anderem auf bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Besitz einer Schusswaffe. Ob sich diese Vorwürfe bestätigen, muss nun das Gericht klären. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Während die Anklage verlesen wird, verfolgt Robert N. das Geschehen schweigend. Er spricht Deutsch mit russischem Akzent, wirkt müde und öffnet mehrfach bewusst die Augen, um der nur rund zehnminütigen Verhandlung zu folgen.
Nach dem Ende der Sitzung ist von ihm ein leises „Puh“ zu hören. Er stimmt sich noch kurz mit seinem anwesenden Verteidiger ab. Dann verlässt die Strafkammer den Saal. Die Handfesseln werden wieder angelegt, Justizbeamte führen den Angeklagten zurück in die Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung wird am nächsten angesetzten Prozesstag fortgesetzt. Dann soll die Beweisaufnahme beginnen.
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