Nach dem Glasfaserausbau ziehen sich in vielen Rottweiler Gehwegen neue Asphalt- und Pflasterstreifen durch die alten Beläge. Die Stadtverwaltung erklärt auf NRWZ-Anfrage, warum die Baufirmen nur den aufgegrabenen Bereich wiederherstellen müssen und wer zahlen müsste, wenn mehr erneuert wird.
Wer in Rottweil zu Fuß unterwegs ist, sieht sie vielerorts: schmale, frisch asphaltierte oder neu gepflasterte Streifen, die sich durch ältere Gehwege ziehen. Es sind die Spuren des Glasfaserausbaus. Wo Leitungen verlegt wurden, haben Tiefbaufirmen den Gehweg geöffnet und danach wieder verschlossen, allerdings nur an dieser Stelle.
Ersetzt wird, was aufgegraben wurde
Nach Darstellung der Stadtverwaltung entspricht das den Vorgaben. Für die Leitungen werde in der Regel nur ein Teil des Gehwegs benötigt, die Wiederherstellung richte sich nach dem Umfang der Aufgrabung. Eine vollständige Erneuerung der Oberfläche sei „nicht automatisch erforderlich“. Die Stadt könne die Wiederherstellung auch nicht beliebig auf die gesamte Gehwegfläche ausweiten. Eine grundsätzliche Pflicht dazu bestehe allein wegen einer Leitungsaufgrabung nicht.
Grundsätzlich müssen aufgegrabene Flächen nach den rechtlichen und technischen Vorgaben und nach dem Stand der Technik wiederhergestellt werden. Das gilt laut Stadt für asphaltierte und gepflasterte Wege ebenso wie für Grünflächen. Hintergrund: Telekommunikationsunternehmen dürfen öffentliche Verkehrswege nach dem Telekommunikationsgesetz für ihre Leitungen nutzen. Im Gegenzug müssen sie die Flächen nach den Arbeiten wieder instand setzen.
Welche technischen Regelwerke den Arbeiten in Rottweil konkret zugrunde liegen, geht aus der Antwort der Stadt nicht hervor. Die Verwaltung erklärt, die konkrete Ausführung hänge vom Aufbau der Fläche, ihrer Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten ab und lasse sich nicht pauschal festlegen. Ein einschlägiges Regelwerk für Aufgrabungen und die anschließende Wiederherstellung von Verkehrsflächen sind die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“ (ZTV A-StB 12). Ob diese bei den betreffenden Arbeiten vorgegeben sind, benennt die Stadt in ihrer Antwort nicht.
Die Mehrkosten trüge die Stadt
Die Kosten für den geöffneten Streifen trägt der Verursacher, in der Regel also der Telekommunikationsanbieter oder die von ihm beauftragte Tiefbaufirma. Soll darüber hinaus Fläche erneuert werden, handelt es sich laut Verwaltung um eine zusätzliche städtische Maßnahme. Die Mehrkosten müsste die Stadt selbst übernehmen.
Bei ohnehin sanierungsbedürftigen oder stark vorgeschädigten Gehwegen prüft die Stadt nach eigenen Angaben im Einzelfall, ob sie die Glasfaserarbeiten mit einer weitergehenden Sanierung verbindet. Entscheidend seien der bauliche Zustand, der Umfang der Arbeiten und die Wirtschaftlichkeit. In wie vielen Fällen das bisher geschehen ist, geht aus der Antwort nicht hervor.
Kontrolle und Gewährleistung
Für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung ist zunächst der Veranlasser verantwortlich. Die Stadt kontrolliert als Straßenbaulastträger zusätzlich und nimmt die Flächen ab. Entstehen später Risse oder Absenkungen entlang der neuen Fugen, haftet laut Verwaltung grundsätzlich das ausführende Unternehmen, sofern der Mangel auf eine nicht fachgerechte Arbeit zurückgeht. Eine konkrete Gewährleistungsfrist nennt die Stadt nicht. Es gälten die jeweils vereinbarten und gesetzlichen Regelungen. Festgestellte Mängel würden verfolgt und müssten vom Verantwortlichen behoben werden.
Ob ein erst kürzlich sanierter Gehweg anders behandelt wird als einer, der ohnehin marode ist, beantwortet die Stadt nicht eindeutig. Zustand und Aufbau der jeweiligen Fläche würden berücksichtigt, die Anforderungen könnten daher je nach Ort unterschiedlich ausfallen. Eine pauschale Vorgabe für alle Gehwege im Stadtgebiet sei nicht möglich.
Stadt räumt Mehraufwand ein
Dass die vielen Nähte langfristig zum Problem werden können, bestreitet die Verwaltung nicht. Jede zusätzliche Schnittstelle könne auch zusätzlichen Unterhaltungsbedarf verursachen, heißt es in der Antwort. Zugleich verweist die Stadt auf die Bedeutung des Glasfaserausbaus als Infrastruktur. Mit technischen Vorgaben, Kontrollen und Abnahmen wolle sie erreichen, dass die Flächen dauerhaft halten und der künftige Aufwand möglichst gering bleibt.
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