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Vom Taxifahrersohn aus Tunis zum Angeklagten: 19-Jähriger gesteht Raubserie

Er log über Alter, Herkunft und Familie. Vor Gericht erzählt der Angeklagte von Drogen, Boxträumen und einem Leben ohne Not.

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Lesezeit 15 Min.
Justizbeamter am Landgericht Rottweil. Symbol-Foto: Peter Arnegger

Am Landgericht Rottweil hat der Prozess gegen einen 19-jährigen Tunesier begonnen. Die Anklage wirft ihm zwölf Taten im Raum Tuttlingen vor, darunter einen besonders schweren Raub mit einem Messer. Der junge Mann, der sich zwischenzeitlich in Rottweil als Boxer versucht haben will, räumte am ersten Verhandlungstag die Vorwürfe pauschal ein – um sein Geständnis dann nach und nach zu kassieren. Und er erzählte eine Lebensgeschichte, die mit dem Inhalt seiner Akten wenig gemein hat.

Was Sie in diesem Bericht erwartet

Ein 19-Jähriger soll in knapp einem Jahr zwölf Taten begangen haben. Den Behörden hat er seine Lebensgeschichte immer wieder anders erzählt. Vor Gericht korrigiert er sich: Sein Vater ist nicht tot, einen gewalttätigen Stiefvater gibt es nicht, und aus Libyen stammt er auch nicht. Seine Eltern sind ein Taxifahrer und eine Schneiderin in Tunis, die Familie lebt in einem kleinen Haus. „Wir hatten alles“, sagt er.

Der Bericht zeigt, was die Anklage dem jungen Mann vorwirft und wie er anfangs in weniger als einer Minute gesteht. Der Artikel zeichnet nach, wie ihn der Traum von einer Boxkarriere über Italien und die Schweiz nach Rottweil führte und wo er abrutschte. Im Mittelpunkt steht die Frage, die auch der Vorsitzende Richter stellte: Warum verlässt jemand eine Familie, die keine Not leidet?

Rottweil. Zwei Justizbeamte führen den jungen Mann in Saal 201. Er trägt Fesseln an Händen und Füßen. Er hat kurze schwarze Locken und einen dünnen Kinn- und Oberlippenbart und wirkt schmächtig. Meist blickt er zu Boden, gelegentlich schaut er scheu in den Saal. Wir nennen ihn Sami B. (Name geändert).

Zu seinem Pflichtverteidiger Rüdiger Mack hält er auf der Anklagebank rund einen Meter Abstand und rutscht nur für einen direkten Austausch heran. Neben dem Dolmetscher für Arabisch sitzt er dagegen dicht. Etwas Deutsch spricht Sami B. bereits, in der Untersuchungshaft lernt er weiter, sagt er.

Einen festen Wohnsitz hatte der 19-Jährige nach eigenen Angaben zuletzt nicht, er habe bei einem Freund gewohnt. Nach monatelanger Flucht nahm die Polizei ihn im April 2026 fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Verhandelt wird vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweil. Den Vorsitz hat Karlheinz Münzer.

Zwölf Taten in knapp einem Jahr

Die Staatsanwältin braucht rund eine halbe Stunde, um die Anklage zu verlesen. Sie fasst drei Anklageschriften zusammen und wirft Sami B. zwölf selbstständige Taten vor, die er als Heranwachsender begangen haben soll. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Einbruch und Sachbeschädigung über Diebstahl bis zu räuberischer Erpressung und besonders schwerem Raub. Einige Taten soll er gemeinsam mit anderen begangen haben, einige sollen beim Versuch geblieben sein.

Die Serie beginnt laut Anklage im Mai 2025 in einer Asylunterkunft in Immendingen. Sami B. hatte dort Hausverbot, übernachtete aber trotzdem in der Unterkunft. Am Morgen wollte ihn der Sicherheitsdienst der Polizei übergeben. Ein Bekannter soll daraufhin einen Mitarbeiter umklammert haben, während Sami B. ihn geschlagen und getreten habe. Danach sei er geflohen. An der Kleidung des Mitarbeiters entstand ein Schaden von 50 Euro. Die Kammer wies darauf hin, dass sie diese Tat zusätzlich als Nötigung werten könnte.

Ebenfalls im Mai 2025 soll Sami B. in Tuttlingen mit weiteren Männern einen Mann angegriffen haben. Zuerst sei eine Bierflasche geflogen, die ihr Ziel verfehlte. Das Opfer erlitt Hämatome und hatte Schmerzen.

Als schwersten Vorwurf wertet die Anklage eine Tat vom August 2025 in Tuttlingen. Sami B. soll einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, um an dessen Handy zu kommen. Danach habe er ein Messer gezogen und gedroht: „Ich bring’ dich ins Grab.“ Er soll das Smartphone erbeutet haben. Diese Tat ist als besonders schwerer Raub angeklagt.

Reizgas für zehn Euro

Im September 2025 soll Sami B. in der Tuttlinger Innenstadt eine Haustür eingetreten haben. Die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Im selben Monat soll er einen Mann zur Herausgabe von zehn Euro aufgefordert und ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Laut Anklage bekam er das Geld nicht. Dem Opfer soll er gedroht haben: „Ich werde dich abstechen, wenn du zur Polizei gehst.“ Der Mann zeigte die Tat trotzdem an.

Im Oktober 2025 eskalierte laut Anklage abends in einem Tuttlinger Lokal ein Streit zwischen mehreren jungen Männern. Dabei sei auch ein Baseballschläger eingesetzt worden. Mehrere Täter sollen auf einen Mann eingeschlagen haben, der am Boden lag. Sami B. soll ihm dabei 200 Euro, einen Ring im Wert von 30 Euro und das Smartphone abgenommen haben. Das Handy und 20 Euro bekam das Opfer später zurück. In einem weiteren Lokal in Tuttlingen soll es erneut Schläge ins Gesicht und Reizgas gegeben haben.

Selbst eine mutmaßliche Komplizin, mit der er auf Diebestour gewesen sein soll, war laut Anklage nicht vor ihm sicher. In Tuttlingen soll er sie schwer verprügelt haben. Einem Bekannten soll er gemeinsam mit einem anderen Mann den Rucksack entrissen und ihn dabei verletzt haben.

„Um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen“

Sami B. hatte weder Arbeit noch Einkommen. Laut Anklage „beging [er] fortlaufend Diebstähle, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen“. Nachts soll er mit einem Mittäter etwa in Wurmlingen nach unverschlossenen Autos gesucht haben. Und in Nendingen. Die Liste in der Anklage umfasst Fiat, Jaguar, Mini Cooper, Audi, Renault, Opel, VW und Hyundai, die alle offen gewesen sein sollen. Meist fanden die beiden nichts, in einem Wagen aber etwas Bargeld.

In Tuttlingen soll er eine Wohnung betreten haben, während die Familie schlief. Mitgenommen haben soll er Schmuck, eine Umhängetasche, eine AOK-Karte, Kopfhörer, Parfum, eine Armbanduhr und etwas Bargeld. Gesamtwert: 1800 Euro.

Im Einkaufszentrum Seemaxx in Radolfzell soll er mit einer Mittäterin gestohlen haben: T-Shirts im Hilfiger-Store, dazu Nike-Schuhe, ein Boss-Parfum bei Müller und laut Staatsanwältin Hygieneartikel bei Rossmann. Dabei habe er stets ein Abwehrspray bei sich gehabt. Bei einer Kontrolle in Villingen-Schwenningen soll er sich nicht ausgewiesen haben. Ein anderes Mal soll er mit einer gestohlenen EC-Karte versucht haben, eine falsche Identität vorzutäuschen. Einen Aufenthaltstitel besitzt er laut Anklage nicht.

Gegen die Mittäter ermittelt die Justiz in eigenen Verfahren.

Ein Geständnis in unter einer Minute

Sami B. äußert sich zu den Vorwürfen, knapp und pauschal: „Ich hatte kein Geld, ich hatte es schwer, ich habe die ganzen Sachen gemacht.“ Damit sind die Taten nicht erledigt. Das Gericht will alle Fälle einzeln durchgehen, auch mit den Zeugen und mutmaßlichen Opfern. Muss es auch – denn so pauschal war, wie sich herausstellt, das Geständnis nicht gemeint. Einige der Vorwürfe stimmten, so der Angeklagte, manche „überhaupt nicht“. An manches will er sich nicht erinnern. Den Einbruch will er nicht begangen haben, nicht einmal dabei gewesen sein. Das sei ein Drogenkumpel gewesen, er sei fälschlicherweise festgenommen worden. Und die eingeschlagene Tür? An der habe er sich eigentlich selbst verletzen wollen, weil er von seiner Freundin beleidigt worden sei. Doch stattdessen sei die Tür kaputtgegangen. Die Kammer hakt hier nicht allzu viel nach. Der Richter wirkt etwas entnervt von den Einlassungen. „Ich hab‘ nichts gemacht“, lautet eine.

Offen spricht der junge Mann über seinen Drogenkonsum. Er habe mit Haschisch angefangen, und es sei immer mehr geworden. Später kamen Tabletten, Kokain und Crack hinzu. Auf Nachfrage des Richters nennt er Lyrica als seine Lieblingsdroge. Das verschreibungspflichtige Medikament wird gegen Nervenschmerzen, Epilepsie und Angststörungen eingesetzt. Auch Alkohol war im Spiel. Einiges an Bier, öfter auch Jacky Cola und Wodka.

Das Gericht fragte auch nach den Namen seiner Dealer. Richter Münzer stellte das zurück, weil Sami B. sich zuerst mit seinem Verteidiger besprechen soll.

Drei Geburtsdaten, zwei Herkunftsländer

„Wir haben in den Akten verschiedene Geburtstage, verschiedene Geburtsorte und verschiedene Staatsangehörigkeiten. Können Sie da ein wenig Licht reinbringen?“, fragt Münzer.

Sami B. erklärt es so: Ein Freund habe ihm zum Asylantrag geraten, „dann bekommst du mehr Geld“, und er könne sich frei bewegen. Zu dieser Zeit hatte das Jugendamt ihm einen Erziehungsbeistand zur Seite gestellt. Um diese Aufsicht loszuwerden, habe er sich im Asylverfahren älter gemacht. Nach einer späteren Festnahme habe er sich jünger gemacht, um mildere Folgen zu erreichen. Einmal gab er an, aus Libyen zu stammen und 2002 geboren zu sein. „Das war gelogen“, sagt er heute. Allerdings habe man ihn auch nicht richtig befragt.

Mit der Biografie änderte sich auch die Familiengeschichte. In einer Version war sein Vater gestorben. Tatsächlich lebt der Vater und „erfreut sich bester Gesundheit“, wie der Vorsitzende feststellt. In den Akten ist außerdem von einem gewalttätigen Stiefvater die Rede. Den gebe es nicht, sagt Sami B., ebenso wenig die ältere Schwester, von der er einmal erzählt haben soll.

„So verändert sich eine Biografie“, sagt Münzer. Für Justiz und Behörden sei es „immer schwierig, wenn wir Dinge nicht verifizieren können“. Der junge Mann bietet an, sich Schulzeugnisse von seinem Bruder schicken zu lassen. Der Richter lächelt.

„Wir hatten alles“

Nach seiner heutigen Darstellung wurde Sami B. in Tunis geboren. Sein Vater fahre dort Taxi, seine Mutter arbeite als Schneiderin. Die Familie wohne in einem kleinen Haus. „Wir hatten alles“, sagt der 19-Jährige.

Daraus ergibt sich die wichtigste Frage des Vorsitzenden: „Wie kommt es, dass Sie in einer Familie leben, die keine Not leidet, dass Sie sich dann nach Europa begeben? Wie kam es zu dem Entschluss, auszureisen?“ Der schmächtig wirkende Sami B. boxt und will Profi werden. Entsprechend fällt seine Antwort aus: „Ich habe gehört, dass Europa sehr schön ist. Wenn du trainierst, kannst du hier viel erreichen.“ Er sei gegangen, ohne sich zu verabschieden, und habe niemandem Bescheid gegeben.

Einer der beisitzenden Richter sagt, er sei „am Anfang irritiert, dass Sie Ihr Elternhaus einfach verlassen haben“. Sami B. erwähnt, dass seine Eltern sich oft gestritten hätten. Der Beisitzer fragt nach, ob das vielleicht ein Grund gewesen sei. „Das war nicht der Hauptgrund“, übersetzt der Dolmetscher die Antwort. „Was war dann der Hauptgrund, wenn Sie mal ganz spontan antworten?“ Die Antwort, laut Übersetzer: „Ich wollte meinem Traum nachgehen und Boxer werden.“

Mit einer Gruppe junger Leute sei er nach Italien gekommen, auf eine Insel, deren Namen er nicht kenne. In einer Unterkunft auf dem Festland habe man ihm die Fingerabdrücke abgenommen und ihn fotografiert. Als er sein Handy zurückbekam, sei er sofort verschwunden. Ein Freund habe ihm geraten: „Komm nach Deutschland.“ Mit dem Zug sei er von Mailand über Como in die Schweiz gefahren, wo man ihm erneut die Fingerabdrücke abnahm. Danach habe er weiterreisen dürfen und sei 2023 in Singen am Hohentwiel angekommen.

Vom Boxtraum auf Abwege

Singen war die erste Enttäuschung. Das Box-Gym dort habe ihm nicht gefallen. Danach trainierte er in Rottweil. Den Namen des Studios habe er vergessen, aber er habe Bilder und Videos. Dort habe man ihm gesagt, er könne in sechs Monaten Landesmeister werden.

Zu dieser Zeit war er nach den Angaben in der Verhandlung aber schon vorbestraft und hatte bereits einmal in Haft gesessen. Er nahm Drogen und war auf die schiefe Bahn geraten.

Einen Aufenthaltsstatus habe er nicht, sagt er dem Richter. Staatliche Unterstützung habe er „niemals“ bekommen. Auf die Frage, wie es weitergehen soll, antwortet er: „Ich weiß es nicht.“

Verteidiger Mack wollte auch auf Nachfrage der NRWZ nichts zu einem möglichen Strafmaß sagen, auch nicht dazu, ob seinem Mandanten die Ausweisung droht. In diesem frühen Stadium des Verfahrens sage er schlicht gar nichts, beschied er dem Reporter.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Sami B. war zu allen Tatzeiten Heranwachsender, also zwischen 18 und 20 Jahre alt. Die Jugendkammer muss deshalb entscheiden, ob sie Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwendet. Das hängt davon ab, wie reif er zur Tatzeit war. Dazu hört das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen. Insgesamt sind 27 Zeugen geladen.

Der Prozess wird am Dienstag, 22. September, um 9 Uhr fortgesetzt. Weitere Termine sind am 24. September um 14 Uhr und am 30. September um 9 Uhr. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vorschau auf den Prozess: Raubserie im Raum Tuttlingen: Prozess gegen 19-Jährigen am Landgericht Rottweil

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