Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Besitz von Kinderpornografie und schwerer Körperverletzung muss sich ab Dienstag ein 34-Jähriger Mann aus Schramberg vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Das Berufungsverfahren findet in einem Jugendgericht statt, weil das Opfer der mutmaßlichen Tat zur Tatzeit unter 14 Jahre alt war.
Rottweil/Schramberg. Die 1. Große Jugendkammer verhandelt am Dienstag, 28. Mai ab 9 Uhr im Saal 201 des Landgerichts Rottweil, teilt das Landgericht mit.
Update: Hier berichten wir über das Urteil.
Das Amtsgericht Rottweil hatte den 34-Jährigen am 10. Oktober wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte und wegen Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gesamtfreiheits-Strafe verurteilt. Alle Taten sollen sich in Schramberg ereignet haben. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, mit der zur Tatzeit am 28. November noch 13-jährigen Tochter seiner Freundin geschlafen, im Juristendeutsch: den Beischlaf vollzogen zu haben. Das wäre schwere sexueller Missbrauch von Kindern.
Beim Besitz kinderpornographischer Inhalte wird dem Angeklagten vorgeworfen, zwei Nacktbilder der Tochter seiner Freundin auf seinem Handy abgespeichert zu haben. Schließlich soll der Angeklagte am 15. Februar 2023 die Freundin geschlagen haben.
Das Gericht will einen Sachverständigen und zwei Zeugen hören. Ein Fortsetzungstermin ist für den 29. Mai, 9 Uhr vorgesehen.
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