Die Stadt baut die Sozialwohnungen an der Basler Straße nicht selbst, sondern verkauft das Grundstück an einen Investor. Guido Speiser, Vorsitzender des Mietervereins Rottweil, hält das für einen Fehler – und beruft sich auf die Satzung des Eigenbetriebs Stadtbau.
Sechs Jahre, zwei Anläufe, kein einziges Bauwerk: Im Oktober 2020 hatte der Rottweiler Gemeinderat beschlossen, dass der städtische Eigenbetrieb Stadtbau an der Basler Straße 12–14 bis zu 30 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung errichten soll. 2022 vergab die Stadt Planungsleistungen, Ende 2023 lag ein Entwurf für 25 Wohnungen samt Kostenberechnung vor. Angesichts von Bau- und Zinskosten sowie der Förderlage sah der Gemeinderat das Projekt jedoch als wirtschaftlich nicht tragfähig an. Im Juli 2025 folgte ein neuer Anlauf – der am komplexen Vergaberecht für öffentliche Aufträge scheiterte, das sich mit dem Zeitrahmen des Vorhabens nicht vereinbaren ließ.
Nun geht die Stadt einen anderen Weg: Das rund 2300 Quadratmeter große Grundstück wird an einen privaten Investor verkauft, der dort zu 100 Prozent geförderten Wohnraum errichten muss. Über den Zuschlag entscheidet nicht allein der Kaufpreis, sondern auch die Zahl und Größe der Wohnungen, die Dauer der Mietpreisbindung, das Maß, in dem die ortsübliche Vergleichsmiete unterschritten wird, Barrierefreiheit und Energiestandard. Baubeginn soll binnen zwei Jahren nach Zuschlag sein.
Genau diesen Strategiewechsel kritisiert der Mieterverein Rottweil. Sein Vorsitzender Guido Speiser sieht darin einen Rückzug der Stadt aus einer Aufgabe, die ihr die Satzung des Eigenbetriebs Stadtbau ausdrücklich zuweist, und hält die Begründung der Verwaltung für vorgeschoben. Bezahlen müssten das am Ende die Wohnungssuchenden – in Form höherer Mieten. Sein Leserbrief im Wortlaut:
„Sozialer Wohnungsbau – Stadt zieht sich zurück”
Wieder mal sollen es private Investoren richten. Die Stadt reicht die Verantwortung, im sozialen Mietwohnungsbau aktiv zu werden und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, weiter. Und dies mit vollem Votum des Gemeinderates. Dabei hätte ein Blick in die Satzung des Eigenbetriebs Stadtbau geholfen, in welcher die elementare Aufgabe unter Paragraph 2 festgehalten ist, nämlich:
Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes
(1) Zweck des Eigenbetriebes ist es, im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen.
Die Begründung zum Ausstieg vom Vorhaben auf der Spitalhöhe halte ich für vorgeschoben. Es ging wohl vielmehr darum, an diese endlose Geschichte einen Knopf zu machen. Alle Familien wie Singles, die aktuell wie zukünftig dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, werden die Entscheidung mit höheren Mieten bezahlen müssen. Eine Stadtentwicklung, die den kommunalen, sozialen Mietwohnungsneubau ausschließt, läuft in die falsche Richtung. Es bleibt die Hoffnung auf Korrektur.
Guido Speiser, Mieterverein Rottweil
