Über den Gemeinderatsbeschluß zur Einführung einer dreißiger Zone in der David-Deiber- Straße kann ich mich nur wundern.
Laut Einwohnerbuch wohnt in der besagten Straße kein Mensch und an der Alten Steige 20. Im betroffenen Eckenhof hingegen mindestens 2000. Die Bewohner der Alten Steige haben einen asphaltierten Fußweg zur Eckenhofstraße und können somit alle Einrichtungen auf dem Sulgen ohne Umweg und verkehrssicher erreichen. Auch der Fußweg zum Feriendorf ist so ausgeschildert und vor eventuell querende Fußgängern wird per Zeichen gewarnt. Im übrigen muß sich der Kraftfahrer laut Straßenverkehrsordnung bei Kindern am Straßenrand so einrichten,daß er jederzeit anhalten kann, selbst 30 Stundenkilometer sind in diesem Fall also zu viel!
Warum wird ein ganzer Stadtteil auf dem täglichen Weg zur Arbeit oder Besorgung und zurück “ausgebremst” während in der Sulgaue , Garten- , Eckenhof- und Dr. Helmut-Junghans-Straße, auf denen sicher mehr Fußgänger, auch Kindergartenkinder, die Straße queren, weiterhin mit 50 Stundenkilometern gefahren werden darf? Der ÖPNV kann bei den paar Fahrten, übrigens auch in der David-Deiber-Straße, kein Argument sein. Wenn eine Ampel an besagter Kreuzung mangels Fußgängerfrequenz abgelehnt wurde, gilt dies erst recht für die Anordnung von 30 Stundenkilometern auf einer der wichtigsten Erschließungstraßen für das Wohngebiet Eckenhof!
Eberhard Pietsch, Sulgen
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