Die Stadt Rottweil sieht ihre Finanzverwaltung durch die Landesgartenschau 2028, die SAP-Umstellung und weitere Großprojekte stark belastet. Deshalb soll das Innenministerium die Stadt für vier Jahre von der Pflicht zur Erstellung eines erweiterten Beteiligungsberichts befreien.
Die Stadtverwaltung Rottweil will beim Innenministerium Baden-Württemberg eine Ausnahme von einer neuen kommunalen Berichtspflicht beantragen. Ziel ist es, für die Jahre 2025 bis 2028 keinen sogenannten erweiterten Beteiligungsbericht erstellen zu müssen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Gemeinderat für seine öffentliche Sitzung am 22. Juli vor.
Hintergrund ist eine Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Der bisherige Gesamtabschluss wurde durch den erweiterten Beteiligungsbericht ersetzt. Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern müssen darin ihre gesamte Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen, sofern sie nicht unter gesetzliche Ausnahmeregelungen fallen. Für Rottweil greift eine solche Befreiung nach Angaben der Verwaltung nicht automatisch.
Stattdessen soll die Stadt einen Antrag nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz stellen. Dieses ermöglicht es Kommunen, sich zeitlich befristet von einzelnen landesrechtlichen Vorgaben befreien zu lassen, wenn dadurch keine wesentlichen öffentlichen Interessen beeinträchtigt werden. Laut Sitzungsvorlage haben andere Städte entsprechende Anträge bereits erfolgreich gestellt.
Die Verwaltung begründet ihren Antrag mit einer außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung im Fachbereich Finanzen und Vermögen. Einen Schwerpunkt bildet die Vorbereitung der Landesgartenschau 2028. Das Großprojekt verursache zahlreiche finanzielle, steuerliche und buchhalterische Aufgaben. Auch nach dem Veranstaltungsjahr werde die Abwicklung die Verwaltung weiter beschäftigen.
Hinzu kommt die Einführung des neuen SAP-Systems S/4 HANA. Das Projekt bindet nach Angaben der Stadt derzeit die Kapazitäten von Kämmerei, Buchhaltung und Stadtkasse. Neben der technischen Umstellung müssen auch sämtliche Berechtigungs- und Rollenstrukturen neu aufgebaut werden. Der Produktivstart des neuen Systems ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen.
Als weiteren Grund nennt die Verwaltung die angespannte Haushaltslage. Die laufende Haushaltskonsolidierung, die Einführung der Zweitwohnungssteuer und die Umsetzung der Grundsteuer C erforderten zusätzliche personelle Ressourcen. Die Erstellung des erweiterten Beteiligungsberichts würde deshalb andere wichtige Aufgaben verzögern.
Ganz auf Berichte über ihre Beteiligungen verzichten will die Stadt allerdings nicht. Nach den gesetzlichen Vorgaben soll weiterhin der reguläre Beteiligungsbericht erstellt und veröffentlicht werden. Dadurch, so die Verwaltung, bleibe die notwendige Transparenz über die städtischen Beteiligungen gewährleistet.
Ob das Innenministerium dem Antrag zustimmt, ist noch offen. Sollte der Gemeinderat den Beschluss fassen, wird die Stadt den Antrag einreichen und anschließend über die Entscheidung des Ministeriums informieren.
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