Am 8. November stimmt Sulz am Neckar darüber ab, ob die Stadt ihre Flächen und Wege für Windkraftprojektierer sperrt. Ein von der Stadt beauftragtes Rechtsgutachten kommt allerdings zu dem Schluss, dass ein Ja „nur geringe praktische Wirkung entfalten“ würde. Das geht aus der Beratungsvorlage hervor, die dem Gemeinderat am 7. September vorlag.
Sulz am Neckar. Die Sulzerinnen und Sulzer stimmen am Sonntag, 8. November, über die Windkraftpläne bei Sigmarswangen ab. Die Stadt hat den Termin auf Anfrage der NRWZ bestätigt. Aus der Beratungsvorlage für den Gemeinderat geht allerdings hervor: Selbst ein deutliches Ja hätte voraussichtlich kaum Folgen.
Die Stadt hatte das Anwaltsbüro iuscomm nicht nur mit der Zulässigkeitsprüfung beauftragt, sondern zusätzlich mit der Frage, welche Handlungsmöglichkeiten sie überhaupt hätte, wenn die Bürgerschaft mit Ja stimmt. Das Ergebnis fasst die Vorlage so zusammen: „Die Stadt hat nur wenige rechtlich zulässige Möglichkeiten, um Windenergieanlagen zu verhindern. Daher wird der Bürgerentscheid auch bei Annahme durch die Bürgerschaft nur geringe praktische Wirkung entfalten.“
Warum die Stadt kaum Handhabe hat
Die Begründung liegt im Straßen- und Energierecht. Öffentliche Straßen und Wege stehen laut Vorlage jedermann als sogenannter Gemeingebrauch offen. Diesen dürfe die Stadt nicht beschränken – „auch nicht nach dem Zweck der Fahrt oder nach der Person des Vorhabenträgers“.
Wo Transporte oder Baustelleneinrichtungen darüber hinausgehen, braucht es eine Sondernutzungserlaubnis. Über die entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen – muss dabei aber Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes berücksichtigen, wonach der Ausbau der Windkraft im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Die Konsequenz laut Vorlage: Eine Sondernutzungserlaubnis könne „voraussichtlich nicht ermessensfehlerfrei versagt werden“, wenn sie dem Bau oder Betrieb von Windrädern dient.
Hinzu kommen die Paragrafen 11a und 11b EEG. Sie verpflichten Eigentümer öffentlicher Grundstücke, die Verlegung von Kabeln sowie die Überfahrt und Überschwenkung während Bau und Rückbau zu dulden. Verhindern kann die Stadt das nur, wenn sie dadurch unzumutbar beeinträchtigt würde.
Bleibt als wirksamer Hebel im Wesentlichen einer: städtische Grundstücke nicht für Windenergieanlagen zu verpachten. Die Vorlage hält fest, Gesetzgeber und Rechtsprechung hätten „in den vergangenen Jahren die Position der Träger der Erneuerbaren Energien gestärkt“.
1.138 gültige Unterschriften – nötig waren 702
Die Bürgerinitiative NaturAktiv Sigmarswangen hatte das Bürgerbegehren am 9. Juli im Rathaus eingereicht, übergeben von Vertrauensperson Bernd Hoffmann und Mitinitiatorin Isabell Pittroff. Damals war von 1.155 Unterschriften die Rede. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurden 1.138 gültige Unterschriften übergeben beziehungsweise nachgereicht. Erforderlich waren 702 – das entspricht sieben Prozent der Stimmberechtigten. Die Stadt beziffert deren Zahl auf 10.028.
Damit steht auch das Quorum fest: Damit das Ergebnis bindet, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen, also mindestens 2.006 Stimmen. Der Entscheid hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und kann drei Jahre lang nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Hoffmann hatte den Bürgermeister bereits am 11. Mai über die Vorbereitung des Begehrens informiert. Dadurch konnte die Kommunalaufsicht des Landratsamts früh eingebunden werden.
Die Frage auf dem Stimmzettel
Abgestimmt wird über folgenden Wortlaut: „Soll die Stadt Sulz a.N. der SOWITEC Group GmbH und jedem anderen Windkraftprojektierer und deren Zulieferern die – auch nur vorübergehende Nutzung – von Flächen und Wegen, die im Eigentum der Stadt Sulz a.N. stehen, für die Zuwegung und Anlieferung von Maschinen und Teilen sowie die Verlegung von Kabeltrassen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in den Gebieten Stumpen-/Eichwald und Breite – soweit rechtlich zulässig – untersagen?“
Ein Ja bedeutet also: Die Stadt soll sperren. Wer die Windkraftpläne unterstützt, müsste mit Nein stimmen. Erstmals öffentlich benannt sind damit auch der Projektierer SOWITEC Group GmbH und die betroffenen Gebiete Stumpen-/Eichwald und Breite.
Die Formel „soweit rechtlich zulässig“ ist Teil der Frage. Sie begrenzt, was aus einem Ja folgen würde – und verweist damit auf genau jene Spielräume, die das Gutachten als klein beschreibt.
Der Gemeinderat hätte den Entscheid auch abwenden können
Die Vorlage benennt eine Alternative: Nach Paragraf 21 Absatz 4 Satz 3 der Gemeindeordnung entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Gemeinderat die verlangte Maßnahme selbst beschließt. Angesichts der Rechtslage wäre das „denkbar“, heißt es dort. Und weiter: „Dies wird seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.“ Die Kosten des Bürgerentscheids schätzt die Stadt auf rund 15.000 Euro. Sie sind außerplanmäßig zu finanzieren; eine Wahlkostenerstattung gibt es nicht, weil der Entscheid formal wie eine Bürgermeisterwahl abläuft.
Mit welchem Abstimmungsergebnis der Gemeinderat am 7. September über die Zulässigkeit entschieden hat, teilte die Stadt auf Nachfrage nicht mit. Dass der Termin steht, lässt darauf schließen, dass das Gremium der Vorlage gefolgt ist. In der Sitzung waren die Vertrauenspersonen anzuhören, außerdem stand der Vortrag der Ortsvorsteherin mit der Stellungnahme des Ortschaftsrats Sigmarswangen an.
Streit um die Informationsbroschüre
Die Bürgerinitiative kritisiert öffentlich, dass die städtische Informationsbroschüre dem Amtsblatt nicht beiliegt und deshalb nicht alle Haushalte erreiche. Der Schwarzwälder Bote hatte darüber am 11. September berichtet. Die Stadt teilt auf Anfrage mit, die Information sei für Anfang Oktober vorgesehen – „hybrid“ über Internet, Sulzapp und soziale Medien, mit „entsprechenden Hinweisen im Mitteilungsblatt“, dazu voraussichtlich 1.500 gedruckte Exemplare, die auf Wunsch per Post verschickt und in den Rathäusern ausgelegt werden. Eine hybride Information sei „zeitgemäß und auch rechtlich zulässig“.
In der Beratungsvorlage vom 21. August klingt das anders. Dort heißt es, zum Bürgerentscheid komme „eine sog. schriftliche Information, die im Mitteilungsblatt beigefügt oder abgedruckt wird“. Warum die Stadt inzwischen einen anderen Weg beschreibt, geht aus ihrer Antwort nicht hervor.
Zum Aufbau: Bis zu zwei Seiten entfallen auf die Darstellung des Gegenstands durch die Verwaltung, je eine halbe Seite auf die Fraktionen von CDU, FWV und GAL/SPD, auf die AfD-Gruppierung und auf den Bürgermeister, zweieinhalb Seiten auf die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, eine Seite auf Wahlaufruf und Musterstimmzettel. Die fünf Stimmen aus Gemeinderat und Rathaus kommen damit zusammen auf denselben Umfang wie die Initiatoren. Die Stadt verweist darauf, dass die Vertrauenspersonen ihre Auffassung „in gleichem Umfang darstellen“ dürfen wie die Gemeindeorgane. Die Inhalte stellt die Verwaltung zusammen, die Gestaltung übernimmt eine Agentur.
Drei Fragen der NRWZ beantwortete die Stadt nicht: mit welchem Ergebnis der Gemeinderat entschieden hat, wer über den Verteilweg der Broschüre entschieden hat – Verwaltung oder Gemeinderat –, und ob die Initiatoren an der Erstellung beteiligt waren. Auf die Frage, warum die Broschüre dem Amtsblatt nicht beiliegt, nannte die Stadt keinen konkreten Grund.
Nicht zu verwechseln mit 2025
Beim Bürgerentscheid im Februar 2025 ging es um die Verpachtung kommunaler Waldflächen; eine Mehrheit der Abstimmenden lehnte das ab. Der neue Entscheid betrifft einen anderen Sachverhalt: die Nutzung städtischer Flächen und Wege für Anlagen im Staatswald.
Vorausgegangen war 2024 ein juristisches Vorspiel: Das Verwaltungsgericht Freiburg untersagte vorläufig einen vom Gemeinderat beschlossenen Bürgerentscheid und erklärte das von Bürgern angestrengte Bürgerbegehren für rechtmäßig. Die damals klagende „Bürgerinitiative Gegenwind – Kraftgruppe Sulz, Dornhan, Vöhringen“ zeigte sich vom Beschluss „völlig überrascht“.
Im Nachbarort Vöhringen hatten sich 66,45 Prozent der Abstimmenden gegen die Nutzung von Gemeindeflächen für Windkraft ausgesprochen.
