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Windkraft-Bürgerentscheid in Sulz: Stadt bestätigt Termin am 8. November

1.138 der eingereichten Unterschriften waren gültig, die Broschüre erscheint in 1.500 Exemplaren. Mehrere Fragen lässt die Stadt offen.

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Windkraft aus Sicht der RWE. Foto: pm

Die Stadt Sulz am Neckar hat den 8. November 2026 als Termin für den Bürgerentscheid über kommunale Flächen und Wege für Windkraftanlagen bestätigt. Von 1.393 eingereichten Unterschriften waren nach Angaben der Stadt 1.138 gültig. Zur Kritik der Bürgerinitiative an der Verteilung der städtischen Informationsbroschüre äußert sich die Verwaltung – mehrere Fragen dazu bleiben allerdings unbeantwortet.

Sulz am Neckar. Der Bürgerentscheid über die Windkraftpläne bei Sulz findet am Sonntag, 8. November 2026, statt. Das hat die Stadt auf Anfrage der NRWZ bestätigt. Bislang war dieser Termin nur über die Berichterstattung des Schwarzwälder Boten bekannt. Abgestimmt wird darüber, ob die Stadt ihre eigenen Flächen und Wege für den Bau von Windkraftanlagen sperrt. Die Anlagen selbst sind im angrenzenden Staatswald geplant – die Stadt kann sie also nicht verhindern, wohl aber die Zuwegung über kommunalen Grund.

1.393 Unterschriften eingereicht, 1.138 gültig

Nach Angaben der Stadt wurden 1.393 Unterschriften eingereicht, davon waren 1.138 gültig. Die Bürgerinitiative NaturAktiv Sigmarswangen hatte bei der Übergabe im Sulzer Rathaus am 9. Juli von 1.155 Unterschriften gesprochen. Warum die Zahlen voneinander abweichen, geht aus der Antwort der Stadt nicht hervor. Die Initiative hatte die erforderliche Mindestzahl damals mit rund 750 gültigen Unterschriften angegeben.

Der Gemeinderat befasste sich laut Stadt in seiner Sitzung am 7. September mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Mit welchem Abstimmungsergebnis, teilte die Verwaltung auf Nachfrage nicht mit. Die Beratungsvorlage dazu datiert vom 21. August.

Die Frage auf dem Stimmzettel

Die Stadt nennt den Wortlaut der Abstimmungsfrage: „Soll die Stadt Sulz a.N. der SOWITEC Group GmbH und jedem anderen Windkraftprojektierer und deren Zulieferern die – auch nur vorübergehende Nutzung – von Flächen und Wegen, die im Eigentum der Stadt Sulz a.N. stehen, für die Zuwegung und Anlieferung von Maschinen und Teilen sowie die Verlegung von Kabeltrassen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in den Gebieten Stumpen-/Eichwald und Breite – soweit rechtlich zulässig – untersagen?“

Ein Ja bedeutet also, dass die Stadt die Nutzung untersagen soll. Wer die Windkraftpläne unterstützt, müsste mit Nein stimmen. Erstmals öffentlich benannt sind damit auch der Projektierer SOWITEC Group GmbH sowie die betroffenen Gebiete Stumpen-/Eichwald und Breite.

Verbindlich ist das Ergebnis nur bei ausreichender Beteiligung: Die Mehrheit der gültigen Stimmen muss laut Stadt mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen, so schreibt es Paragraf 21 der Gemeindeordnung vor. Wie viele Stimmberechtigte es in Sulz gibt, teilte die Stadt nicht mit. Damit bleibt offen, wie viele Ja-Stimmen konkret nötig wären.

Broschüre: 1.500 Exemplare, nicht im Amtsblatt

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid erscheint nach Angaben der Stadt in einer Auflage von voraussichtlich 1.500 Stück. Die Inhalte stellt die Verwaltung zusammen, die Gestaltung übernimmt eine Agentur.

Der Aufbau: bis zu zwei Seiten zum Gegenstand des Entscheids, je eine halbe Seite für die Fraktionen von CDU, FWV und GAL/SPD, für die AfD-Gruppierung und für den Bürgermeister, zweieinhalb Seiten für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sowie eine Seite Wahlaufruf mit Musterstimmzettel. Die fünf Stimmen aus Gemeinderat und Rathaus kommen zusammen also auf denselben Umfang wie die Initiatoren. Die Stadt verweist darauf, dass die Vertrauenspersonen ihre Auffassung „in gleichem Umfang darstellen“ dürfen wie die Gemeindeorgane.

Ob die Initiatoren an der Erstellung der Broschüre beteiligt waren, beantwortete die Stadt nicht.

Kritik an der Verteilung

Die Bürgerinitiative kritisiert öffentlich, dass die Broschüre dem Amtsblatt nicht beiliegt und deshalb nicht alle Haushalte erreiche. Der Schwarzwälder Bote hatte darüber am 11. September berichtet. Die Stadt antwortet, die Information sei für Anfang Oktober vorgesehen – „hybrid“ über Internet, die sogenannte Sulzapp und soziale Medien, mit Hinweisen im Mitteilungsblatt, dazu 1.500 gedruckte Exemplare, die auf Wunsch per Post verschickt und in den Rathäusern ausgelegt werden. Eine solche hybride Information sei „zeitgemäß und auch rechtlich zulässig“.

Einen konkreten Grund dafür, warum die Broschüre dem Amtsblatt nicht beigelegt wird, nennt die Stadt nicht. Auch die Frage, ob über diesen Verteilweg die Verwaltung oder der Gemeinderat entschieden hat, beantwortete sie nicht – auf beide Fragen antwortete das Rathaus mit demselben Satz: „Eine hybride Information über Internet/Sulzapp/soziale Medien und ausgedruckte Exemplare ist zeitgemäß und auch rechtlich zulässig.“

Die Kosten für Broschüre und Durchführung des Bürgerentscheids beziffert die Stadt auf insgesamt rund 15.000 Euro, aufgeschlüsselt wurde der Betrag nicht.

Nicht zu verwechseln mit 2025

Beim Bürgerentscheid im Februar 2025 ging es um die Verpachtung kommunaler Waldflächen; eine Mehrheit der Abstimmenden lehnte das ab. Der neue Entscheid betrifft einen anderen Sachverhalt: die Nutzung städtischer Flächen und Wege für Anlagen im Staatswald.

Vorausgegangen war 2024 ein juristisches Vorspiel: Das Verwaltungsgericht Freiburg untersagte vorläufig einen vom Gemeinderat beschlossenen Bürgerentscheid und erklärte das von Bürgern angestrengte Bürgerbegehren für rechtmäßig. Die damals klagende „Bürgerinitiative Gegenwind – Kraftgruppe Sulz, Dornhan, Vöhringen“ zeigte sich vom Beschluss „völlig überrascht“.

Im Nachbarort Vöhringen hatten sich 2024 66,45 Prozent der Abstimmenden gegen die Nutzung von Gemeindeflächen für Windkraft ausgesprochen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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