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Apothekenreform beschlossen: Diese neuen Leistungen erhalten Patienten künftig vor Ort

Künftig sollen Apotheken impfen, Blut abnehmen und in bestimmten Fällen Medikamente ohne aktuelles Rezept ausgeben dürfen.

Bild von Jacques Tiberi auf Pixabay
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Mit der vom Bundesrat gebilligten Apothekenreform erhalten Apotheken in Deutschland deutlich mehr Aufgaben. Künftig sollen dort unter anderem weitere Schutzimpfungen, Blutabnahmen und zusätzliche Vorsorgeangebote möglich sein. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und Patienten schneller zu versorgen.

Die Apotheke vor Ort soll künftig eine größere Rolle im Gesundheitswesen übernehmen. Mit der nun beschlossenen Apothekenreform werden die Befugnisse von Apothekern erweitert. Patienten sollen dadurch einfacher und schneller Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen erhalten.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Schutzimpfungen. Bislang konnten Apotheken vor allem Impfungen gegen Grippe und Corona anbieten. Künftig dürfen Apotheker und entsprechend qualifizierte pharmazeutisch-technische Assistenten grundsätzlich alle Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen durchführen. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Tetanus oder FSME.

Darüber hinaus sollen Apotheken stärker in die Gesundheitsvorsorge eingebunden werden. Geplant sind zusätzliche Angebote zur Früherkennung von Krankheiten und zur Prävention. Dabei geht es unter anderem um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder die Unterstützung beim Rauchstopp. Patienten können damit Gesundheitschecks und Beratungen wohnortnah in Anspruch nehmen.

Auch bei der Kontrolle von Medikamenten gibt es Neuerungen. Nach entsprechender Schulung dürfen Apotheker künftig Blutabnahmen bei Erwachsenen durchführen. Damit soll beispielsweise überprüft werden können, ob bestimmte Arzneimittel richtig wirken oder angepasst werden müssen. Für Patienten könnten dadurch zusätzliche Wege zu Arztpraxen entfallen.

Besonders für chronisch kranke Menschen ist eine weitere Änderung von Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente künftig auch dann abgeben, wenn kein aktuelles Rezept vorliegt. Voraussetzung ist, dass das Medikament bereits regelmäßig eingenommen wird und eine Unterbrechung der Behandlung gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnte. In solchen Fällen darf die Apotheke einmalig die kleinste verfügbare Packungsgröße gegen Selbstzahlung abgeben.

Hintergrund der Reform ist auch die schwierige Situation vieler Apotheken. Vor allem in ländlichen Regionen hat die Zahl der Apothekenschließungen in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Bundesregierung will deshalb die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern und die Versorgung außerhalb der Ballungsräume sichern. Dazu gehören unter anderem eine bessere Unterstützung bei Notdiensten und flexiblere Organisationsmöglichkeiten für Apotheken.

Die erweiterten Aufgaben bedeuten jedoch nicht, dass Apotheken Arztpraxen ersetzen sollen. Diagnosen, Behandlungen und medizinische Entscheidungen bleiben weiterhin Aufgabe von Ärzten. Die Reform soll vielmehr dazu beitragen, bestimmte Gesundheitsleistungen schneller und einfacher verfügbar zu machen und die wohnortnahe Versorgung zu stärken.

Quelle: ARAG

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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