Das St. Elisabeth in Rottweil. Foto: Peter Arnegger

St. Elisabeth legt seine Regeln für heiße Tage offen

Eine private Messung ergab 29,7 Grad in einem Speiseraum. Die Stiftung nennt Verschattung, Nachtlüftung und regelmäßige Getränkeangebote – doch eigene Temperaturwerte stehen noch aus. // Serie Hitzeschutz im Pflegeheim

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ROTTWEIL – Wie schützt ein Pflegeheim seine Bewohnerinnen und Bewohner, wenn das Gebäude über Tage nicht mehr richtig auskühlt? Wer misst die Temperaturen, wer erkennt besonders gefährdete Menschen – und was geschieht, wenn Rollläden, Ventilatoren und zusätzliche Getränke nicht mehr ausreichen? Die NRWZ untersucht in einer Serie den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen im Landkreis Rottweil. Als erstes Haus hat das Altenzentrum St. Elisabeth ausführlich geantwortet und interne Vorgaben vorgelegt.

Der Fragenkatalog umfasst 17 Punkte. Drei Pflegeeinrichtungen haben ihn in gleicher Form erhalten. Gefragt wird unter anderem nach schriftlichen Hitzeschutzplänen, Temperaturmessungen, gekühlten Aufenthaltsbereichen, der Flüssigkeitsversorgung, Medikamentenprüfungen, der Personalausstattung und möglichen hitzebedingten Zwischenfällen.

Ergänzend hat die NRWZ Ärzte, den Rettungsdienst sowie Heimaufsicht und Gesundheitsamt des Landkreises um Auskunft gebeten. Die Antworten werden zeitversetzt eintreffen: Ein angefragter Arzt ist im Urlaub, ebenso die derzeit zuständigen Ansprechpartner beim DRK. Das Landratsamt benötigt nach eigener Mitteilung mehr Zeit. Auch die Fristen der beiden Vergleichseinrichtungen laufen noch.

Die Stiftung St. Franziskus hat als erste Trägerin ausführlich Stellung genommen. Sie betreibt das Altenzentrum St. Elisabeth in der Burkardstraße und zwölf weitere Altenzentren. Nach Angaben der Stiftung gelten die übersandten Vorgaben zum Hitzeschutz für alle 13 Häuser.

Private Messung zeigt 29,7 Grad

Der NRWZ liegt eine private Einzelmessung aus einem Speiseraum des Altenzentrums St. Elisabeth vor. Ein dort mitgeführtes Thermometer zeigte am Montag, 10. August, eine Innentemperatur von 29,7 Grad an. Der Wert stammt nicht aus einem offiziellen Messsystem und bildet keine längere Temperaturentwicklung ab. Er zeigt aber, dass der in den Vorgaben der Stiftung genannte Idealbereich an diesem Ort und zu diesem Zeitpunkt deutlich überschritten war. Die interne Verfahrensanweisung nennt eine Raumtemperatur zwischen 20 und 26 Grad als Ziel. Die gemessenen 29,7 Grad lagen 3,7 Grad über der oberen Grenze dieses Bereichs.

Die NRWZ hat die Stiftung vor Veröffentlichung um Einordnung der Messung gebeten. Gefragt wurde auch, ob am 10. August eigene Temperaturwerte aus Speise- und Aufenthaltsräumen oder Bewohnerzimmern dokumentiert wurden und welche Schutzmaßnahmen an diesem Tag aktiviert waren. Die Antwort traf rechtzeitig ein:

Die von Ihnen angegebene Messung von 29,7 °C können wir so nicht bestätigen und auch nicht nachvollziehen, da die Messung ohne unsere Anwesenheit, geschweige denn unsere Beteiligung erfolgte. Unsere regelmäßigen täglichen Messungen um 12 Uhr und 17 Uhr ergaben Temperaturen zwischen 24,2 und 26,5 °C. Selbstverständlich kann es in einzelnen Bereichen und zu bestimmten Tageszeiten vorübergehend zu höheren Temperaturen kommen. Dabei spielen auch individuelle Bedürfnisse und Verhaltensweisen unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine Rolle – etwa wenn Fenster geöffnet oder Rollläden bzw. Beschattungen geöffnet werden, um nicht dauerhaft im abgedunkelten Raum zu sitzen. Unabhängig davon weise ich erneut darauf hin, dass wir umfassende Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen. In den betreffenden Wohngruppen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner auch die Mahlzeiten zu sich nehmen, stehen beispielsweise mehrere Ventilatoren zur Verfügung, die für zusätzliche Luftzirkulation sorgen. 

Susanne Sättele, Bereichsleiterin Region Rottweil, Geschäftsbereich Altenhilfe, Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn

Keine Klimaanlage im Gebäude

Das Altenzentrum St. Elisabeth verfügt nach Angaben der Stiftung über keine Klimaanlage. Vorhanden seien ausreichend Ventilatoren, deren Anschaffungs- und Betriebskosten das Haus übernehme. Aufenthaltsbereiche hätten Sonnenschutzmarkisen, alle Bewohnerzimmer seien mit Rollläden ausgestattet. Hinzu kämen Sonnenschirme im Außenbereich und teilweise abdunkelnde Fensterfolien.

Gelüftet werde in der Nacht und damit während der üblicherweise kühlsten Stunden. Tagsüber sollen die Fenster geschlossen und die Räume abhängig von der Sonneneinstrahlung verdunkelt werden. Bewohnerinnen und Bewohnern würden Wasser und andere Getränke, wasserhaltiges Obst, leichte Speisen und Eis angeboten. Auch Fußbäder und leichtere Bettwäsche gehörten zu den vorgesehenen Maßnahmen. Aktivitäten würden an die Hitze angepasst oder in kühlere Räume verlegt.

Susanne Sättele, Bereichsleiterin der Region Rottweil bei der Stiftung St. Franziskus, betont, Hitzeschutz sei „keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess“. Organisatorische, technische und bauliche Möglichkeiten würden entsprechend der Wetterlage und der bisherigen Erfahrungen angewendet und weiterentwickelt.

Eine Anweisung für alle 13 Altenzentren

Die Stiftung legte der NRWZ eine auf den 7. August 2025 datierte Verfahrensanweisung vor. Sie ist nach Angaben der Stiftung weiterhin aktuell. Im Juli 2026 sei außerdem der Expertenstandard zur Vorbeugung gegen Flüssigkeitsmangel überarbeitet und um das erhöhte Risiko während Hitzewellen ergänzt worden.

Die Verfahrensanweisung sieht vor, dass die Pflegedienstleitung und ihre Stellvertretung die Hitzeprognosen des Deutschen Wetterdienstes erhalten. Beschäftigte sollen im Erkennen von Hitzeschäden geschult, Bewohner und Angehörige über richtiges Verhalten informiert werden.

Getränke sollen mindestens alle ein bis zwei Stunden angeboten werden. Genannt werden Wasser, Fruchtsäfte, Kräutertee und isotonische Getränke. Beschäftigte sollen die Bewohner aktiv zum Trinken motivieren und sie bei Bedarf unterstützen. Die Flüssigkeitsaufnahme kann bilanziert und in einem Trinkprotokoll festgehalten werden.

Die Vorgaben nennen auch Warnzeichen einer Austrocknung oder anderer Hitzeschäden: dunklen Urin, Schwindel, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, gerötete Haut, Kreislaufprobleme und Verwirrtheit. Bei schweren Symptomen sollen Arzt oder Rettungsdienst verständigt werden. Infusionen dürfen nur nach ärztlicher Absprache verabreicht werden.

Ideale Temperatur – aber keine festgelegten Messintervalle

Die Verfahrensanweisung enthält zahlreiche konkrete Alltagsmaßnahmen. Weniger konkret ist sie bei der Kontrolle des Raumklimas. Zwar nennt sie 20 bis 26 Grad als Idealbereich. Aus dem vorgelegten Dokument geht aber nicht hervor, in welchen Räumen, in welchen Zeitabständen und mit welchen Geräten die Temperatur gemessen werden soll. Auch feste Schwellenwerte, die weitere Maßnahmen auslösen, sind darin nicht genannt.

Die der Anweisung beigefügte Maßnahmenliste enthält eine Spalte mit der Überschrift „Erledigt“. In der allgemeinen Vorlage gibt es jedoch keine Felder für Temperaturwerte, Luftfeuchtigkeit, Warnstufe, Uhrzeit oder verantwortliche Person. Ob und wie die Einrichtung solche Angaben an anderer Stelle dokumentiert, ist noch offen.

Die Stiftung schreibt, sie orientiere sich an Warn-E-Mails des Landratsamts mit den Stufen eins, zwei und drei. Welche konkreten Maßnahmen im St. Elisabeth bei den jeweiligen Stufen ausgelöst werden, geht aus der bisherigen Antwort nicht im Einzelnen hervor.

Wo befinden sich die kühlen Räume?

Die Verfahrensanweisung sieht die Einrichtung von „Kälte-Inseln“ und kühlen Aufenthaltsräumen vor. Sie nennt auch die Nutzung klimatisierter Bereiche, sofern solche vorhanden sind. Das St. Elisabeth besitzt jedoch keine Klimaanlage. Welche Räume dort als Kälte-Inseln dienen, wie kühl sie während einer Hitzewelle tatsächlich bleiben und ob auch immobile oder bettlägerige Menschen sie erreichen können, hat die Stiftung bislang nicht beantwortet.

Die private Messung von 29,7 Grad stammt aus einem Speiseraum. Eine einzelne Messung erlaubt keine Aussage darüber, wie warm es gleichzeitig in Bewohnerzimmern, anderen Aufenthaltsräumen oder höheren Geschossen war. Dafür wären Messreihen über mehrere Tage und besonders während der Nacht notwendig. Sie könnten zeigen, ob das Gebäude nach Sonnenuntergang ausreichend auskühlt.

Schutz endet an der Selbstbestimmung

Die Stiftung verweist auf einen grundsätzlichen Konflikt zwischen gesundheitlichem Schutz und persönlicher Freiheit. Bewohnerinnen und Bewohner könnten nicht gezwungen werden, ausreichend zu trinken, ihre Rollläden geschlossen zu halten oder einen Spaziergang während der Mittagshitze zu unterlassen. Die Beschäftigten könnten informieren, ermutigen und auf Risiken hinweisen. Die Entscheidung liege jedoch bei den Bewohnern.

„Unser Anspruch ist es, den notwendigen Schutz vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze mit dem individuellen Wohlbefinden und den persönlichen Wünschen unserer Bewohnerinnen und Bewohner in Einklang zu bringen“, erklärt Sättele.

Offen bleibt, wie das Haus mit Menschen umgeht, die eine Gefahr aufgrund von Demenz oder anderer Erkrankungen nicht mehr zuverlässig einschätzen können. Die vorgelegte Anweisung erwähnt besonders gefährdete pflegebedürftige Personen, legt aber keine Kriterien für deren Einstufung fest.

Stiftung sieht derzeit keine besonders gefährdeten Personen

Nach Angaben der Stiftung gibt es im St. Elisabeth derzeit keine besonders gefährdeten Personen. Zugleich seien viele Bewohnerinnen und Bewohner bereits beim Einzug multimorbid, litten also an mehreren Erkrankungen. Das berge bei Hitze ein erhöhtes Risiko.

Wie diese beiden Aussagen voneinander abgegrenzt werden, ist bisher nicht erläutert. Hohes Alter, Pflegebedürftigkeit, chronische Erkrankungen und bestimmte Medikamente zählen grundsätzlich zu den bekannten Risikofaktoren bei Hitze.

Zur Medikation heißt es in der Verfahrensanweisung, Arzneimittelwirkungen bei Hitze seien zu beachten und das Vorgehen bei kritischen Wirkstoffen sei „abzuklären“. Die Stiftung verweist auf einen ständigen Austausch der behandelnden Ärzte mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Ob während einer Hitzewelle eine systematische Überprüfung hitzerelevanter Medikamente erfolgt und dokumentiert wird, bleibt offen.

Keine hitzebedingten Auffälligkeiten festgestellt

Im Zeitraum seit Juni 2026 hat es nach Angaben der Stiftung bis zu ihrer Stellungnahme keine Auffälligkeiten gegeben, die auf Hitze zurückgeführt werden könnten. Auch eine Übersterblichkeit im Vergleich zu den Vorjahren sei nicht erkennbar. Wie mögliche hitzebedingte Gesundheitsprobleme erfasst und bewertet werden, beschreibt die Antwort nicht. Die Zuordnung ist grundsätzlich schwierig: Hitze erscheint nur selten als eindeutige Todesursache. Das Robert Koch-Institut ermittelt die hitzebedingte Sterblichkeit deshalb mit statistischen Modellen.

Bis zur Kalenderwoche 30 dieses Jahres schätzte das RKI bundesweit rund 11.900 hitzebedingte Sterbefälle. Das 95-Prozent-Prädiktionsintervall reicht von 10.700 bis 13.100 Fällen. Es handelt sich damit ausdrücklich nicht um gezählte Todesfälle.

Besonders betroffen waren hochbetagte Menschen. Rund 6060 der geschätzten Fälle entfielen auf die Altersgruppe ab 85 Jahren. Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtschätzung – und damit genau jene Altersgruppe, die in stationären Pflegeeinrichtungen stark vertreten ist.

Eine offizielle Beschwerde

Zum Hitzeschutz ist nach Angaben der Stiftung eine offizielle Beschwerde eines Angehörigen eingegangen. Wann sie einging, was sie betraf und welche Konsequenzen daraus folgten, geht aus der Stellungnahme nicht hervor. Der Medizinische Dienst besuchte das Altenzentrum zuletzt am 20. November 2025. Gesundheitsamt und Heimaufsicht waren am 6. November 2025 zur Prüfung im Haus. Mit beiden Stellen stehe die Einrichtung fortlaufend in Kontakt.

Das Landratsamt hat noch nicht beantwortet, welche Rolle der Hitzeschutz bei solchen Prüfungen spielt, ob Raumtemperaturen kontrolliert werden und welche Eingriffsmöglichkeiten die Heimaufsicht hat.

Grenzwerte für Beschäftigte, aber nicht für Bewohner

Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen existieren keine allgemein verbindlichen Temperaturgrenzen für ihre Zimmer. Seit 2024 gibt es zwar eine bundeseinheitliche Empfehlung für Hitzeschutzpläne. Sie beschreibt unter anderem klare Zuständigkeiten, personenbezogene Risikobewertungen, Temperaturmessungen, die Sicherstellung der Flüssigkeitszufuhr, Schulungen und die Auswertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Rechtlich verbindliche Höchsttemperaturen schafft sie jedoch nicht.

Für Beschäftigte gelten dagegen die Regeln des Arbeitsschutzes. Nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sollen bei Raumtemperaturen von mehr als 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Steigt die Temperatur über 30 Grad, müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden. Oberhalb von 35 Grad ist ein Raum ohne weitere Schutzvorkehrungen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Der Speiseraum eines Pflegeheims ist während des Dienstes auch ein Arbeitsplatz. Aus der privaten Einzelmessung von 29,7 Grad lässt sich allerdings kein Verstoß gegen den Arbeitsschutz ableiten. Die Stiftung beschreibt zudem mehrere Maßnahmen, die grundsätzlich auch dem Schutz der Beschäftigten dienen. Die unterschiedliche rechtliche Behandlung bleibt dennoch auffällig: Beschäftigte verlassen ihren Arbeitsplatz nach dem Dienst. Pflegebedürftige Menschen leben rund um die Uhr in den Räumen – auch nachts, wenn ein aufgeheiztes Gebäude möglicherweise nur langsam abkühlt.

Die ärztliche Sicht soll noch zu Wort kommen

Ein Arzt, der regelmäßig Bewohnerinnen und Bewohner in örtlichen Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen betreut, hält die Häuser insgesamt für nicht optimal auf extreme Hitze vorbereitet. Seine Kritik richtet sich dabei nicht gegen die Beschäftigten. An den Pflegekräften liege es „am wenigsten“, sagt der Arzt. Das Problem seien vielmehr der Personalstand und die zusätzliche Belastung während einer Hitzewelle. Die Beschäftigten gingen an ihre Grenzen und sicherlich teils darüber hinaus. Und dennoch sei es vorstellbar, dass nicht jeder Mensch optimal versorgt werden könne. Hinzu komme, dass die Pflegekräfte selbst unter der Hitze litten.

Seine medizinische Einschätzung und die Frage, was Hitze mit hochbetagten Menschen macht, behandelt die NRWZ ausführlich in einem weiteren Teil der Serie.

Die Recherche geht weiter

Die Unterlagen der Stiftung zeigen: Im St. Elisabeth gibt es organisatorische Vorgaben für heiße Tage. Verschattung, Lüftung, Getränkeangebote, angepasste Ernährung und die Beobachtung möglicher Symptome sind darin festgehalten.

Die private Messung von 29,7 Grad zeigt zugleich, dass der eigene Idealbereich in einem Speiseraum deutlich überschritten wurde. Ob dies ein kurzer Ausschlag war oder die Räume über längere Zeit stark erwärmt waren, lässt sich ohne Messreihen nicht sagen.

In den nächsten Teilen wird die NRWZ die Antworten von anderen Pflegeeinrichtungen vergleichen. Hinzukommen die Einschätzung eines Arztes, des Rettungsdiensts, des Gesundheitsamts und der Heimaufsicht. Dabei geht es nicht allein um die Frage, ob einzelne Beschäftigte richtig handeln. Zu klären ist auch, ob Personal, Gebäude, verbindliche Vorgaben und staatliche Aufsicht mit zunehmend langen Hitzeperioden Schritt halten.

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