Zehn nachgemachte Luxusuhren der Schweizer Marken Rolex und Cartier hat der Zoll in Konstanz aus einem Postpaket aus China gezogen.
Konstanz. Der Zoll hat in Konstanz zehn gefälschte Luxusuhren der Marken Rolex und Cartier sichergestellt. Die Fälschungen steckten in einem Postpaket aus China, das für einen jungen Mann aus dem Schweizer Kanton Zürich bestimmt war. Wären die Uhren echt gewesen, hätte die Sendung nach Zoll-Schätzung einen Wert von über 160.000 Euro gehabt. Doch auch die Investition des jungen Mannes dürfte in die Tausende gehen, gute Fälschungen kosten – zwar nur einen Bruchteil des Verkaufspreises einer echten Rolex oder Cartier, jedoch immer noch bis zu einige hundert Euro. Oft versprechen die chinesischen Anbieter solcher Plagiate, Zoll-Beschlagnahmen durch eine Neu-Lieferung ausgleichen zu wollen. Unklar ist, ob das in der Praxis wirklich funktioniert.
Zollbeamte entdeckten die Plagiate am 24. Juli bei einer Kontrolle. Der Empfänger hatte die Uhren aus China bestellt und nach Deutschland liefern lassen. Der Zoll stellte die Stücke sicher und informierte die Markeninhaber. Dem Mann drohen nun zivilrechtliche Verfahren durch die Hersteller der Originalware. Die gefälschten Uhren sollen im Auftrag der Markeninhaber vernichtet werden.
Nach Angaben von Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, ist der Fall kein Einzelfall. „Immer wieder werden vom deutschen Zoll Paketsendungen mit Markenfälschungen festgestellt“, so Müller. „Mittlerweile gibt es kaum noch Produkte, die nicht gefälscht werden.“
Bundesweit beschlagnahmte der deutsche Zoll im Jahr 2025 gefälschte Waren im Wert von rund 446 Millionen Euro. Knapp 65 Prozent der Lieferungen stammten aus China. Am häufigsten betroffen war laut Zoll persönliches Zubehör wie Sonnenbrillen, Taschen, Uhren und Schmuck – mit einem Gesamtwert von über 313 Millionen Euro im vergangenen Jahr die mit Abstand größte Warengruppe unter den Fälschungen.
Rechtliche Grundlage für das Vorgehen des Zolls ist der gewerbliche Rechtsschutz: Markeninhaber können beim Zoll die Einziehung gefälschter Waren beantragen. Zuständig dafür ist die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls, die bundesweite Anlaufstelle für Inhaber von Marken, Patenten und Geschmacksmustern.
Weitere Einzelheiten zu dem Fall, etwa zum Bestellweg oder zur Person des Empfängers, teilte der Zoll zunächst nicht mit. Im Internet sind Anbieterseiten in China rasch zu finden. Wird eine der Fabriken, in denen die Uhren hergestellt werden, ausgehoben, entsteht anderswo gewöhnlich rasch eine neue. Auch gesperrte Anbieterseiten werden üblicherweise geschwind durch andere ersetzt.
