Umweltfreundliche Alternativen zu Streusalz: So schützen Sie Böden, Gewässer und Tierpfoten

Autor / Quelle: NRWZ-Redaktion
Lesezeit 5 Min.
Nicht okay: Streusalz. iStock-Symbol-Foto
  • Streusalz greift Pflanzen an und belastet Böden
  • Frühes Schneeräumen ist effektiv und ökologisch am besten
  • Sand und Kies statt Streusalz ausstreuen

Streusalz belastet Böden und Gewässer, greift Pflanzenwurzeln und Tierpfoten an. Es gibt daher viele gute Gründe, auf auftauende Streumittel zu verzichten. Gegen Schnee und Eis im Winter gibt es ausgezeichnete Alternativen. Christian Hönig, Abteilungsleiter Biodiversität beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt, worauf es ankommt.

Streusalz schädigt Böden und Pflanzen

Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt in der Pflicht, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien. „Bitte greifen Sie dafür nicht auf Streusalz zurück. Mit dem Schmelzwasser dringt das Salz in den Boden ein und sammelt sich dort über die Jahre an. Es verändert den Nährstoffgehalt des Bodens und führt zu erheblichen Schäden an den Wurzeln von Bäumen und anderen Pflanzen, die entlang der Straßen wachsen. Kochsalzhaltiges Wasser kann auch nicht mehr so gut von Wurzeln aufgenommen werden. Fortwährender Einsatz von Streusalz tötet Bäume“, erklärt Hönig.

Die Auswirkungen des Salzes zeigen sich besonders in den Sommermonaten, wenn Pflanzen auf einen intakten Wasserhaushalt angewiesen sind. Das Laub verfärbt sich braun und fällt frühzeitig ab, weil das Salz im Boden für zusätzlichen Trockenstress sorgt. Bereits im Frühjahr kann das Wachstum der Blätter verringert sein. Besonders betroffen vom Salz sind Straßenbäume wie Linde, Ahorn und Rosskastanie sowie einige empfindliche Heckengehölze.

Hönig: „Durch die Entwässerung von Straßen und über die Kanalisation gelangen Streusalze ins Grundwasser, in Flüsse oder in Seen. Salze werden in Kläranlagen nicht abgebaut. Der Chloridgehalt erreicht daher in manchen Gewässern bedenkliche Konzentrationen. Umweltschäden an Ökosystemen können lokal in Teichen, Bächen und Flüssen auftreten.“

Auch Schäden für Menschen und an Tieren

Korrosionsschäden an Fahrzeugen sowie an Brücken gehen häufig auf das Konto von Streusalz. Schuhe und Kleidung werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

Streusalz greift auch die Tierpfoten von Hunden und Katzen an und führt zu Entzündungen an den Fußballen. Einige Hunde fressen gerne Schnee, was in Verbindung mit Streusalz zu ernsthaften Reizungen und Schäden der Magenschleimhaut führen kann.

Verbote werden nicht eingehalten

In vielen Kommunen ist der private Einsatz von Streusalz deshalb verboten. „Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind die Regeln vor Ort nicht bewusst. Nicht zuletzt werden Streusalze immer noch in Bau- und Supermärkten in großen Mengen als Streugut angeboten – trotz lokaler Ausbringungsverbote. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Vorschriften Ihrer Gemeinde“, so Hönig.

Schnee entfernen: So geht’s!

  • Bei Schneefall gilt das Motto: Je früher beräumt wird, desto besser. Kommt Schippe, Schneeschieber oder Besen rechtzeitig zum Einsatz, umgehen Sie durch Fahrzeuge und Menschentritt verfestigten Schnee, der nur schwer zu entfernen ist.
  • Umweltfreundliche Alternativen zu Streusalz: Sand oder Kies; Sägespäne (auf erneutes Überfrieren achten); oder umweltzertifizierte Streumittel aus dem Handel verwenden.

Auch salzfreie Granulate sollten Sie nur sparsam verwenden. Zum Beispiel kann Splitt als Streumittel je nach Gewinnung, Transport und Grad der Wiederverwendung eine schlechte Umweltbilanz haben. Umweltzertifizierungen wie der Blaue Engel können Aufschluss über die Umweltfreundlichkeit von Produkten geben.

So ist es vor Ort

Die Stadt Rottweil erklärt dazu: In der städtischen Streupflichtsatzung sind die Pflichten der Bürger geregelt. Die Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen. Straßenanlieger (Eigentümer, aber auch Mieter und Pächter von Grundstücken) müssen demnach die Gehwege werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut haben. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.30 Uhr. Sollte auf beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden sein, sind die Anlieger verpflichtet, eine entsprechende Fläche am Fahrbahnrand von einem Meter Breite zu räumen und zu streuen.

Zum Streuen ist kein Salz, sondern umweltfreundliches, abstumpfendes Material wie Sand, Asche, Splitt oder Granulat zu verwenden.

Diese Satzung ist auf der Website der Stadt Rottweil unter www.rottweil.de zu finden. Hier sind auch die Reinigungspflichten für die restliche Jahreszeit (z.B. Schmutz, Unkraut, Laub) aufgeführt. Darüber hinaus ist jeder Bürger aufgefordert, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen und bei Eis und Schnee als Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger besonders vorsichtig zu sein.

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