Schramberg – Das Ermittlungsverfahren gegen den Lastwagenfahrer, der am 25. März in der Oberndorfer Straße in Schramberg mit zwei Fußgängern zusammenstieß, ist eingestellt. Das teilen die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz gemeinsam mit. Dem Mann konnte nach einem medizinischen Gutachten kein Sorgfaltspflichtverstoß nachgewiesen werden. Beide Fußgänger waren am Unfallort gestorben.
Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den 54 Jahre alten Fahrer wurde eingestellt. Nach Angaben der Behörden ist von einem tragischen Unfall auszugehen.
Zur Erinnerung: Am Mittwochmorgen, 25. März, war der Mann gegen 9 Uhr mit einem Lastwagen der Marke Mercedes auf der Oberndorfer Straße in Richtung Bundesstraße 462 unterwegs. Nach den damaligen Angaben der Polizei verlor er mutmaßlich aufgrund einer medizinischen Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Der Lastwagen stieß gegen drei geparkte Autos und schließlich gegen eine Hauswand. Auf dem Gehweg wurden eine 29-jährige Frau und ihr dreijähriger Sohn erfasst. Beide starben noch am Unfallort.
Der Fahrer erlitt damals leichte Verletzungen und konnte sich selbst aus dem Fahrzeug befreien. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Beim Zusammenstoß mit einem geparkten Seat schob der Lastwagen den Wagen auf einen davor abgestellten BMW. In diesem saß ein 42-Jähriger. Der BMW wurde umgeworfen und blieb auf der rechten Fahrzeugseite liegen. Der Mann erlitt leichte Verletzungen, konnte sich selbstständig befreien und kam mit einem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus.
Der Sachschaden lag nach damaligen Angaben der Polizei im niederen sechsstelligen Bereich. Die Polizei sperrte die Oberndorfer Straße im Bereich der Unfallstelle weiträumig ab. Die Unfallaufnahme dauerte am Mittwoch bis etwa 16:30 Uhr. Die Ermittlungen an der Unfallstelle übernahm der Verkehrsdienst Zimmern ob Rottweil. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Rottweil wurde zur Klärung der genauen Unfallursache ein Sachverständiger beauftragt.
Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er wegen körperlicher Mängel möglicherweise nicht in der Lage gewesen sei, es sicher zu führen. Es bestand der Verdacht, dass Nebenwirkungen von Medikamenten, die er wegen einer Erkrankung einnahm, eine kurzzeitige Bewusstseinsstörung ausgelöst haben könnten. In der Folge könnte er die Kontrolle über den Lastwagen verloren und die beiden Fußgänger erfasst haben.
Nach umfangreichen Ermittlungen und einem medizinischen Sachverständigengutachten konnte dem Fahrer laut Staatsanwaltschaft und Polizei kein Sorgfaltspflichtverstoß nachgewiesen werden. Es sei nicht von einem Fahrfehler auszugehen. Der Mann war wegen seiner Erkrankung in ärztlicher Behandlung, zum Tatzeitpunkt aber nicht arbeitsunfähig geschrieben. Ärztlicherseits dürfte daher nicht von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen worden sein.
Ebenso ließ sich nach Angaben der Behörden nicht nachweisen, dass er sich über ihm bekannte Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit hinweggesetzt oder die verschriebenen Medikamente falsch eingenommen hatte. Eine neue, unerwartete medizinische Ursache für eine kurzzeitige Bewusstseinsstörung konnte nicht ausgeschlossen werden. Führerscheinrechtliche Maßnahmen wurden nicht angeordnet.