Wer einen älteren Kartenführerschein besitzt, sollte jetzt nach dem Ausstellungsdatum schauen. Wer regelmäßig tankt, muss sich auf das Ende einer Steuerentlastung einstellen. Und wer ein Auto kaufen, mit dem E-Scooter fahren oder nach Österreich reisen will, sollte ebenfalls einige Neuerungen kennen. Das Jahr 2027 bringt zahlreiche Änderungen im Straßenverkehr – und manche können richtig Geld kosten. Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat die wichtigsten zusammengestellt. Die NRWZ gibt einen Überblick.
- Führerschein: Für viele wird es am 19. Januar ernst
- Tanken: Endet die Entlastung, wird es wieder teurer?
- Kfz-Versicherung: Millionen Autos werden neu eingestuft
- Autokauf: Ab Juli gelten neue Grenzen für Bargeld
- Österreich-Urlaub: Die Klebevignette verschwindet
- TÜV: Wer eine gelbe Plakette hat, muss 2027 zur Prüfung
- E-Autos: Einfacher bezahlen an Schnellladesäulen
- Neue Batterieregeln: Mehr Transparenz und längere Haltbarkeit
- E-Scooter: Blinker werden Pflicht – aber nicht für alle
- Neue Regeln für Fahrrad- und E-Scooter-Akkus
- Deutschlandticket wird teurer: 66,80 Euro ab Januar
- Bahn: Neue ICE-Verbindungen und ein Familienticket für knapp 100 Euro
- Führerscheinprüfung: Wird der Weg zum Führerschein einfacher?
- Und wann kommen die selbstfahrenden Taxis?
- Was Autofahrer jetzt schon erledigen können
Ein Blick auf den Führerschein, auf die gelbe TÜV-Plakette oder auf die nächste Tankrechnung: Gleich an mehreren Stellen könnte das neue Jahr für Autofahrer unangenehme Überraschungen bereithalten. Einige Veränderungen betreffen Millionen Menschen in Deutschland, andere sind besonders für Pendler, Urlauber und Käufer neuer Fahrzeuge interessant.
Der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen für 2027 zusammengestellt. Dabei ist allerdings zu unterscheiden: Manche Vorschriften sind bereits beschlossen und treten zu festen Terminen in Kraft. Bei anderen handelt es sich noch um politische Vorhaben.
Führerschein: Für viele wird es am 19. Januar ernst
Der erste wichtige Stichtag kommt gleich zu Jahresbeginn. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht haben. Entscheidend ist nicht, wann die Fahrprüfung abgelegt wurde, sondern wann das Führerscheindokument ausgestellt worden ist. Das Datum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.
Wer die Frist versäumt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst geht durch die versäumte Frist nicht verloren. Der Umtausch kostet grundsätzlich 26,50 Euro Verwaltungsgebühr. Kosten für das neue Passfoto oder den Versand können hinzukommen. Der neue Führerschein ist dann als Dokument 15 Jahre gültig.
Eine Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 endet die Frist erst im Januar 2028.
Für Autofahrer im Landkreis Rottweil bedeutet das: Wer betroffen ist, sollte den Dokumententausch rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle in die Wege leiten.
Tanken: Endet die Entlastung, wird es wieder teurer?
An der Zapfsäule könnte 2027 eine weitere Belastung drohen. Die bis zum 31. Dezember 2026 befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel läuft aus. Sie entlastet Autofahrer derzeit um insgesamt rund 17 Cent je Liter.
Die Bundesregierung hat zwar einen vorübergehenden Spritpreisdeckel für Anfang 2027 angekündigt. Beschlossen ist dieser bislang aber nicht. Wie sich der Wegfall der Steuerentlastung tatsächlich auf den Tankstellenpreis auswirkt, hängt daher auch von möglichen Anschlussregelungen und den Marktpreisen ab.
Hinzu kommt eine Änderung bei der Treibhausgasminderungsquote. Sie steigt 2027 von 12 auf 17,5 Prozent. Kraftstoffanbieter müssen damit die Treibhausgasemissionen der von ihnen verkauften Kraftstoffe stärker reduzieren. Entstehende Mehrkosten könnten sie an ihre Kunden weitergeben.
Beim CO₂-Preis bleibt der vorgesehene Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne dagegen auch 2027 bestehen. Der Start des neuen europäischen Emissionshandels für Straßenverkehr und Gebäude wurde auf 2028 verschoben.
Ob Benzin und Diesel tatsächlich teurer werden und um wie viel, lässt sich daraus allein noch nicht zuverlässig ableiten.
Kfz-Versicherung: Millionen Autos werden neu eingestuft
Auch die nächste Versicherungsrechnung könnte für manche Autofahrer eine Überraschung enthalten. Nach den aktuellen Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden rund 4,8 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflicht einer höheren Regionalklasse zugeordnet. Für etwa 5,2 Millionen verbessert sich die Einstufung. Daneben verändern sich die sogenannten Typklassen. Sie berücksichtigen, wie häufig und wie teuer Schäden bei bestimmten Fahrzeugmodellen ausfallen. Hier erhalten rund 7,4 Millionen Haftpflichtversicherte eine höhere Einstufung, während etwa 5,1 Millionen profitieren.
Wichtig: Eine höhere Typ- oder Regionalklasse führt nicht automatisch zu einem entsprechend höheren Beitrag. Die Versicherer berücksichtigen weitere Faktoren, beispielsweise Schadenfreiheitsrabatte und individuelle Tarifmerkmale.
Ein Vergleich der Versicherungsangebote kann sich deshalb lohnen.
Autokauf: Ab Juli gelten neue Grenzen für Bargeld
Wer sein nächstes Auto mit einem dicken Bündel Geldscheine beim Händler bezahlen möchte, muss sich ab Sommer 2027 umstellen. Vom 10. Juli 2027 an gilt EU-weit eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Geschäfte. Autohändler dürfen dann grundsätzlich nicht mehr als diesen Betrag in bar annehmen. Auch der Versuch, den Kaufpreis auf mehrere zusammenhängende Barzahlungen aufzuteilen, hilft nicht: Diese werden zusammengerechnet.
Die neue Regelung dient der Bekämpfung von Geldwäsche. Für private Autoverkäufe zwischen Privatpersonen gilt die EU-Obergrenze dagegen nicht. Mitgliedstaaten können allerdings strengere nationale Beschränkungen vorsehen.
Österreich-Urlaub: Die Klebevignette verschwindet
Wer aus dem Raum Rottweil mit dem Auto in Richtung Österreich fährt, kennt das kleine Pickerl an der Windschutzscheibe. Damit ist bald Schluss. Für das Vignettenjahr 2027 stellt Österreich vollständig auf die digitale Autobahnvignette um. Die bisherige Klebevariante wird nicht mehr angeboten. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und kann unter anderem über die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG erworben werden.
Allerdings gibt es eine Falle, die vor allem Kurzentschlossene kennen sollten: Beim privaten Onlinekauf gelten Jahres- und Zweimonatsvignetten grundsätzlich erst ab dem 18. Tag nach dem Erwerb. Ein- und Zehntagesvignetten sind von dieser Wartefrist ausgenommen.
Wer die Vignette an einer Verkaufsstelle oder einem Automaten erwirbt, kann auch eine sofort gültige Variante erhalten. Die Jahres-Klebevignette für 2026 bleibt noch bis einschließlich 31. Januar 2027 gültig.
Auch Belgien plant eine neue digitale Straßenbenutzungsgebühr. Sie soll ab Mai 2027 gelten und ebenfalls ausländische Fahrzeuge erfassen. Die endgültige gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus.
TÜV: Wer eine gelbe Plakette hat, muss 2027 zur Prüfung
Gelb ist 2027 die entscheidende Farbe bei der Hauptuntersuchung. Wer auf seinem hinteren Nummernschild eine gelbe HU-Plakette mit der Zahl 27 entdeckt, muss sein Fahrzeug im kommenden Jahr zur Prüfung bringen. Welcher Monat gilt, lässt sich an der Zahl ganz oben auf der Plakette erkennen. Wird die Hauptuntersuchung bei einem gewöhnlichen Pkw um mehr als zwei und bis zu vier Monate überzogen, drohen 15 Euro Verwarngeld. Bei noch längerer Überschreitung wird es teurer.
Ein Fahrverbot folgt aus einer abgelaufenen Prüfplakette allein zwar nicht automatisch. Die Verpflichtung zur fristgerechten Untersuchung bleibt aber bestehen.
E-Autos: Einfacher bezahlen an Schnellladesäulen
Für Fahrer von Elektroautos soll das Laden unterwegs komfortabler werden. Vom 1. Januar 2027 an müssen auch bestimmte ältere öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt Leistung eine Kartenzahlung ermöglichen. Die Vorschrift betrifft insbesondere Ladepunkte entlang des europäischen Hauptverkehrsnetzes und auf bestimmten Parkplätzen. Damit soll das Laden ohne spezielle Anbieter-App oder langfristigen Vertrag erleichtert werden. Die Verpflichtung gilt allerdings nicht pauschal für sämtliche bestehenden Schnellladesäulen.
Für neu errichtete Ladepunkte gelten außerdem neue technische Kommunikationsstandards. Sie unterstützen unter anderem das sogenannte Plug & Charge: Das Elektroauto identifiziert sich beim Anschließen automatisch, die Abrechnung kann ohne zusätzliche Karte oder App erfolgen.
Neue Batterieregeln: Mehr Transparenz und längere Haltbarkeit
Auch bei den Fahrzeugbatterien greifen neue EU-Vorschriften. Ab dem 18. Februar 2027 wird für neu in Verkehr gebrachte Antriebsbatterien ein digitaler Batteriepass vorgeschrieben. Er soll Informationen zur Batterie und unter anderem zu ihrem Gesundheitszustand liefern. Das könnte langfristig auch beim Kauf gebrauchter Elektroautos interessant werden: Der Zustand des Akkus ist schließlich ein entscheidender Faktor für den Fahrzeugwert.
Für bereits vorhandene Fahrzeuge müssen Besitzer keinen solchen Batteriepass nachrüsten.
Später im Jahr folgt eine weitere Änderung. Ab dem 29. November 2027 gelten die Anforderungen der neuen Euro-7-Verordnung grundsätzlich für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Dazu gehören Haltbarkeitsvorgaben für die Batterien erfasster Elektroautos und Plug-in-Hybride. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden sein. Bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer beträgt die Vorgabe 72 Prozent. Maßgeblich ist jeweils die zuerst erreichte Grenze.
E-Scooter: Blinker werden Pflicht – aber nicht für alle
Für E-Scooter ändern sich 2027 sowohl technische Vorschriften als auch Verkehrsregeln. Ab Januar müssen neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge mit Blinkern nach vorne und hinten ausgestattet sein. Wer bereits einen zugelassenen E-Scooter besitzt, muss diesen nicht nachrüsten.
Ab dem 1. März werden zudem mehrere Verkehrsregeln stärker an jene für Fahrräder angepasst. So dürfen E-Scooter-Fahrer künftig auch das spezielle Grünpfeilschild für Radfahrer nutzen. Voraussetzung bleibt, dass sie zunächst anhalten und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Strenger wird es bei bestimmten Verstößen: Wer unerlaubt auf Gehwegen unterwegs ist oder eine weitere Person auf dem E-Scooter mitnimmt, muss mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen.
Städte und Gemeinden erhalten außerdem weitergehende Möglichkeiten, das Abstellen von Leih-Scootern zu beschränken.
Neue Regeln für Fahrrad- und E-Scooter-Akkus
Wer sich ein neues E-Bike, Pedelec oder einen E-Scooter kauft, profitiert künftig von strengeren Anforderungen an die Reparierbarkeit. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Batterien neu in Verkehr gebrachter Fahrzeuge so konstruiert sein, dass unabhängige Fachleute sie während der Lebensdauer des Produkts leichter entfernen und austauschen können.
Das gilt auch für die enthaltenen Batteriezellen. Eine Möglichkeit zum Akkutausch durch den Nutzer selbst ist damit allerdings nicht generell vorgeschrieben.
Deutschlandticket wird teurer: 66,80 Euro ab Januar
Nicht nur Autofahrer müssen sich auf höhere Kosten einstellen. Auch Bahnpendler und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs zahlen 2027 mehr. Das Deutschlandticket verteuert sich zum 1. Januar von derzeit 63 Euro auf 66,80 Euro monatlich. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das Mehrkosten von 45,60 Euro.
Für Beschäftigte mit einem rabattierten Jobticket beträgt der Preis vor einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss 63,46 Euro. Beim Deutschlandsemesterticket wird ab dem Wintersemester 2027/28 ein rechnerischer Monatspreis von 40,08 Euro angesetzt.
Für Berufspendler, die regelmäßig Busse und Regionalbahnen nutzen, ist die Erhöhung damit eine weitere Belastung im Mobilitätsbudget.
Bahn: Neue ICE-Verbindungen und ein Familienticket für knapp 100 Euro
Im Fernverkehr gibt es neben Baustellen und längeren Fahrzeiten auch neue Angebote. Mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 erweitert die Deutsche Bahn unter anderem ihre ICE-Sprinter-Verbindungen zwischen Hamburg und München sowie Berlin und Stuttgart. Gleichzeitig sorgen Bauarbeiten auf verschiedenen Strecken für Einschränkungen. Zwischen Hannover und Berlin verlängern Umleitungen die Reisezeit zeitweise um rund 80 Minuten.
Interessant für Familien ist das dauerhaft eingeführte DB-Familienticket. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen innerhalb Deutschlands in der zweiten Klasse mit Fernverkehrszügen hin- und zurückfahren. Sitzplatzreservierungen sind enthalten. Mindestens ein Kind bis einschließlich 14 Jahre muss mitreisen. Das Angebot gilt nur für bestimmte Personenkonstellationen und ist an gebuchte Fernverkehrszüge gebunden.
Führerscheinprüfung: Wird der Weg zum Führerschein einfacher?
Neben den beschlossenen Änderungen gibt es Reformvorhaben, die vor allem junge Menschen und ihre Eltern interessieren dürften. Die Bundesregierung plant Änderungen bei der Fahrausbildung. So könnte die reine Fahrzeit während der praktischen Prüfung für die Klasse B von 30 auf 25 Minuten sinken.
Außerdem soll Theorieunterricht vollständig digital möglich werden. Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung könnte um etwa ein Drittel schrumpfen. Vorgesehen ist darüber hinaus mehr Transparenz bei den Preisen und Bestehensquoten einzelner Fahrschulen.
Ziel ist unter anderem, die Fahrausbildung effizienter und günstiger zu gestalten. Noch sind diese Änderungen jedoch nicht abschließend beschlossen.
Und wann kommen die selbstfahrenden Taxis?
Was bislang vielerorts nach Zukunftsmusik klingt, könnte 2027 in Deutschland einen weiteren Schritt vorankommen. In München bereitet das US-Unternehmen Waymo einen autonomen Fahrdienst vor. Gegen Ende 2027 sollen nach Unternehmensplänen erste Fahrgäste befördert werden. Dafür sind allerdings noch behördliche Genehmigungen notwendig. Auch Uber und das chinesische Technologieunternehmen Momenta haben entsprechende Tests angekündigt.
Ob und wann solche Angebote einmal in kleineren Städten oder ländlichen Regionen ankommen, ist derzeit völlig offen.
Was Autofahrer jetzt schon erledigen können
Nicht jede Neuerung verlangt sofortiges Handeln. Drei Dinge lassen sich allerdings bereits vor dem Jahreswechsel prüfen: das Ausstellungsdatum des eigenen Führerscheins, den Termin der nächsten Hauptuntersuchung und die Konditionen der Kfz-Versicherung.
Und wer 2027 mit dem Auto nach Österreich reist, sollte außerdem rechtzeitig an die digitale Vignette denken. Und wer einen größeren Autokauf plant, muss die neue Bargeldobergrenze berücksichtigen.