Kreis Rottweil. Wer in den Sommerferien mit dem eigenen Auto nach Italien, Kroatien oder Frankreich aufbricht, zahlt für Tempoverstöße oft ein Vielfaches dessen, was in Deutschland fällig wäre. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass solche Forderungen auch hierzulande eingetrieben werden können – teils Monate nach der Rückkehr. Bei Strafen aus Österreich greift die Vollstreckung sogar schon ab 25 Euro.
Die Sommerferien in Baden-Württemberg laufen seit dem 30. Juli und dauern bis zum 12. September. Für viele Familien aus dem Kreis Rottweil beginnt die Reise auf der A81 Richtung Süden – die Schweizer Grenze ist von Rottweil aus in gut einer Stunde erreicht, Österreich und Italien sind Tagesziele.
Die Verkehrsregeln in den Nachbarländern ähneln den deutschen. Das Bußgeldniveau tut es nicht.
Tempolimits: Weniger, als viele erwarten
Auf Autobahnen gilt in den meisten europäischen Ländern Tempo 130. Für Reisende aus dem Landkreis besonders relevant: In der Schweiz sind auf Autobahnen 120 km/h erlaubt, in Österreich 130 – auf einzelnen Abschnitten dort aus Umweltgründen nur 100.
Die Niederlande fahren ein Sondermodell: Tagsüber zwischen 6 und 19 Uhr gilt Tempo 100, nachts 130. Nur auf einigen Abschnitten der A6 und A7 sind auch tagsüber 130 km/h zulässig. In Belgien sind auf Autobahnen generell 120 km/h vorgeschrieben.
Nach oben weichen zwei Länder ab: Polen erlaubt Pkw 140 km/h, Tschechien hat auf ausgewählten Abschnitten der D3 zwischen Prag und Linz kürzlich auf 150 km/h angehoben – allerdings nur bei guten Wetterbedingungen, sonst gelten dort 130.
Was ein Tempoverstoß kostet
Der AvD nennt für 20 km/h zu viel folgende Beträge:
- Österreich: 60 Euro
- Ungarn: 130 Euro
- Niederlande: mindestens 215 Euro
- Norwegen: ab 610 Euro
Wer mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt nach Angaben des Clubs in Belgien mindestens 300 Euro, in Italien mindestens 545 Euro, in Kroatien mehr als 1320 Euro und in Frankreich 1500 Euro. In Großbritannien sind bis zu 2900 Euro möglich. In der Schweiz kommt bei groben Verstößen ein Strafverfahren hinzu; dort sind auch Freiheitsstrafen und die Beschlagnahme des Fahrzeugs vorgesehen.
Alkohol, Handy, Zigarette
In vielen europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, für Fahranfänger gilt meist 0,0. In Tschechien und Ungarn ist Alkohol am Steuer grundsätzlich verboten.
Beim Handy greift Italien seit der Reform der dortigen Straßenverkehrsordnung besonders hart durch: Wer beim Telefonieren erwischt wird, muss den Führerschein abgeben. Auch das Rauchen im Auto ist in mehreren europäischen Ländern verboten, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren – ein Verbot, das es in Deutschland bislang nicht gibt.
Warum der Bescheid auch in Rottweil ankommt
Der Punkt, der Urlauber am häufigsten überrascht: Ein Bußgeld aus dem Ausland verjährt nicht mit der Heimfahrt.
Innerhalb der EU können Geldbußen ab 70 Euro auf Grundlage eines EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland vollstreckt werden. Zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.
Für Österreich gilt zusätzlich ein bilateraler Vertrag. Nach Angaben des ADAC sind Strafen von dort bereits ab 25 Euro eintreibbar, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – ein Parkverstoß in Tirol kann also durchaus nachverfolgt werden.
Mit der Schweiz besteht seit dem 1. Mai 2024 ein Polizeivertrag, der die gegenseitige Vollstreckung regelt. Er gilt für Verstöße, die ab diesem Datum begangen wurden; auch hier ist das BfJ die zentrale Stelle. Der AvD nennt als Untergrenze 80 Franken.
Punkte in Flensburg drohen für Verstöße im Ausland nicht. Ein dort verhängtes Fahrverbot gilt in der Regel nur im jeweiligen Land.
Was Betroffene prüfen sollten
Wer vor Ort mit einem Vorwurf konfrontiert wird, sollte nach Einschätzung des AvD abwägen, ob er sofort zahlt: In einigen Ländern fällt die Buße bei schneller Begleichung niedriger aus. Offene Forderungen können bei einer späteren Einreise erneut auftauchen.
Bei Post aus dem Ausland rät der Club, zu prüfen, ob die Forderung tatsächlich von einer Behörde stammt. Schreiben privater Inkassofirmen, die Auslandsbußgelder eintreiben wollen, sind ein bekanntes Problem. Für die Vollstreckung in Deutschland ist allein das Bundesamt für Justiz zuständig.
Hinweis der Redaktion: Der AvD ist ein Automobilclub, der Mitgliedschaften und Versicherungen anbietet. Seine Mitteilung enthält Verweise auf eigene Leistungen; diese wurden hier nicht übernommen. Die verkehrsrechtlichen Angaben sind, soweit möglich, unabhängig geprüft und um Angaben zu Österreich und zur Schweiz ergänzt worden.
