NRWZ.de
„„Wer narren will, kann narren. Auch mit DSGVO.““, Veröffentlicht: Dienstag, 8. Januar 2019, 15.06 Uhr

„Wer narren will, kann narren. Auch mit DSGVO.“

Kein Vergleich mit dem Aufschrei nach Bekanntwerden der geplanten Sprungverlaufsänderung vor drei Jahren (dem die Narrenzunft Rottweil damals auch mit Ruhe begegnete): Die von der NRWZ gestern bekannt gemachte geplante Änderung der Satzung stößt bei den Rottweiler Narren offenbar nicht auf nennenswerten Widerstand. Sondern auf Verständnis. Ein paar Fragen sind noch offen geblieben, die Zunftsprecher Frank Huber der NRWZ zwischen zwei Terminen geschwind beantwortete. Er reichte zudem eine Botschaft für die Zukunft der Rottweiler Fasnet nach: „Wer narren will, kann narren. Auch mit DSGVO.“

Endlich eine vernünftige Struktur in dem Verein…

Jörgle Hardy Englerth, Admin der Facebookgruppe „Fasnet in Rottweil -Heut wie vor Altem, so wird’s gehalten“ 

 

„Mehr Kontrolle, klarere Struktur: Narrenzunft Rottweil plant umfangreiche Satzungsänderung.“ So titelte die NRWZ gestern. Der Redaktion lag die neue, geplante Satzung seit Sonntag vor, wir haben sie durchgearbeitet und mit der aktuellen verglichen. Die Änderungen haben wir dargestellt. 

Sie sind umfangreich. In Kürze: Die Narrenzunft will auf dauerhaft aktive Mitglieder umstellen, vom Verfahren der jährlich neuen und automatisch endenden Mitgliedschaft per Narrenkartenkauf abrücken. Sie will zudem einen Mitgliederausschuss ins Leben rufen, der sich um die Mitglieder und ihre Belange zu kümmern hat. Der aber, und hier kommt die DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, ins Spiel, exklusiv Zugriff auf die Mitgliedsdaten hat. Die Zunft will damit von einem jährlich neu mehrere tausend Narren starken Verein zu einem mit vielleicht 300 bis 500 dauerhaften, aktiven Mitgliedern schrumpfen. Eeben die klarerer Struktur schaffen.

Sie will auch mehr Kontrolle. So bekommt der Mitgliederausschuss Regeln an die Hand,  mit denen er Mitgliedern, die sich nicht regelkonform verhalten, begegnen kann. Bis hin zum Rausschmiss. Aber auch die Rechte der davon betroffenen Mitglieder sind gewahrt. Die neue Satzung hat ein Anwalt verfasst, ein Jurist. „Das schreiben wir nicht selbst“, so Zunftschreiber Professor Huber zur NRWZ.

Mit der neuen Satzung wird das sogenannte Narrenbrevier zum Gesetz, das Benimmbuch rund um Larve, Kleidle, Accessoires. Und rund ums Verhalten eines Original Rottweiler Narren. Es wird insoweit zum Gesetz, als dass Verstöße geahndet werden können. Nicht nur durch raschen Ausschluss etwa eines Narren aus dem laufenden Sprung, sondern durch Entzug der Mitgliedschaft. 

Theoretisch. Darauf legt Zunftsprecher Huber wert. Es gehe „nicht darum, auszugrenzen“, sagte er der NRWZ schon am Montag. Am Dienstag präzisierte er: „Wer narren will, kann narren.“ Und er ergänzte im Hinblick auf den ausschlaggebenden Grund für die Satzungsänderung: „Auch mit DSGVO.“

Die geplanten Änderungen, sie sind von den Rottweiler Narren bisher offenbar mit Verständnis aufgenommen worden. Es ist bekannt, dass die Narrenzunft nach dem Ärger von 2015 keineswegs sicher war, ob es nicht wieder einen Aufstand geben könnte. Es gilt auch als ausgemacht, dass die Zunft gerne bis zur Hauptversammlung gewartet und die Diskussion diesmal am liebsten selbst bestimmt hätte. Doch scheinen die leichten Sorgenfalten diesmal unbegründet. Ausschussmitglied Claus Wiest etwa bestätigte am Morgen der NRWZ, dass alles ruhig geblieben sei. Mehr als 2500 Mal war da der Artikel über die Satzungsänderung bereits abgerufen worden, er war am Vorabend veröffentlicht worden. Würde es im Städtle brodeln, müsste ein Wiest das wissen, mutmaßt die NRWZ.

Und Huber erklärte am Vormittag: „Auch hier bei uns ist es ruhig.“ 

Was noch offen blieb nach dem Beitrag der NRWZ, und was Leser etwa auf Facebook fragten, haben wir wiederum Zunftschreiber Huber vorgelegt. Er und Narrenmeister Christoph Bechtold sind schwer erreichbar in diesen Tagen (weil sie neben ihrer Tätigkeit als führendes Zunftmitglied ja auch noch berufstätig sind). Am Nachmittag fand Huber Zeit. 

NRWZ: Wird es nach 2019 noch Narrenkarten, die zur Sprungteilnahme berechtigen, geben?

Huber: Korrekt, es heißt dann halt nicht mehr Mitgliedskarte (wie bisher, im Volksmund „Narrenkarte“), sondern Teilnehmerkarte.

Wie viel kostet die Sprungteilnahme, wie viel die Mitgliedschaft?

Sprungteilnahme, wie gehabt: 15 Euro für Erwachsene, 5 für Kinder. Mitgliedschaft: Da muss die Versammlung entscheiden.

Gehört der neue Mitgliederausschuss nicht auch zu den Organen der Narrenzunft? Er ist unter §4 der Satzung nicht aufgeführt.

Wir haben den Mitgliederausschuss dem Organ des Ausschusses zugeordnet und in die Satzung aufgenommen, da auch  hier Überlegungen zur DSGVO eine Rolle spielen. Wir wollen dem Gesetzgeber die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen zum Schutz persönlicher Daten zum Ausdruck bringen. Da dieser Ausschuss Zugriff auf Mitgliederdaten hat, wollen wir ihn beschreiben und satzungsmäßig verankern.

Unsere anderen Ausschüsse wie etwa der Kinder- und Jugendausschuss und der Kleidleausschuss sind satzungsmäßig nicht verankert. Durch eine satzungsmäßige Verankerung des Mitgliederausschusses bekommt der Schutz der persönlichen Daten einen besonderen Stellenwert. Wie gesagt, fast alles ist hier getrieben von dieser doch recht komplizierten Verordnung, die wir allerdings sehr ernst nehmen.

 

 

https://www.nrwz.de/rottweil/wer-narren-will-kann-narren-auch-mit-dsgvo/219443