Wer einen Hund aus dem Tierheim Spaichingen adoptiert, muss dort künftig keine Hundesteuer mehr bezahlen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und soll den Tierschutz stärken sowie das Tierheim entlasten.
Spaichingen setzt auf einen finanziellen Anreiz, um mehr Menschen zur Adoption von Tierheimhunden zu bewegen. Der Gemeinderat hat am Montagabend beschlossen, Hunde, die aus dem Tierheim Spaichingen übernommen werden, künftig von der Hundesteuer zu befreien. Voraussetzung ist, dass das Tier vor der Vermittlung mindestens drei Monate im Tierheim untergebracht war und ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2027.
Den Anstoß für die Satzungsänderung hatte die Fraktion der Freien Wähler bereits im Mai gegeben. Nach Angaben der Stadt soll die Steuerbefreiung dazu beitragen, das Tierheim dauerhaft zu entlasten und gleichzeitig verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern. In der Beschlussvorlage verweist die Verwaltung darauf, dass das Tierheim und der Trägerverein „Menschen für Tiere“ seit Jahren steigende Kosten für Unterbringung, Versorgung und tierärztliche Betreuung tragen müssen. Auch die von den Kommunen zu zahlende Fundtierpauschale sei in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht worden.
Die zuständige Sachgebietsleiterin Irina Kapustinski-Schneider sieht in der Steuerbefreiung einen gezielten Anreiz, mehr Tierheimhunde zu vermitteln. Dadurch könne die Zahl der untergebrachten Tiere sinken und das Tierheim nachhaltig entlastet werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelten als überschaubar. Die Hundesteuer beträgt derzeit 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Würden beispielsweise 24 Hunde jährlich vermittelt, lägen die Mindereinnahmen bei rund 2.880 Euro. Dem stehen nach Einschätzung der Verwaltung positive Effekte für den Tierschutz gegenüber. Im Haushalt sind Hundesteuereinnahmen von rund 70.000 Euro eingeplant.
Ebenfalls beschlossen hat der Gemeinderat eine Steuerbefreiung für bestimmte Jagdhunde. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Halter einen gültigen Jahresjagdschein besitzt, ganzjährig in einem Jagdrevier auf der Gemarkung Spaichingen jagdberechtigt ist und der Hund eine anerkannte Brauchbarkeits- oder jagdliche Leistungsprüfung bestanden hat. Die Befreiung muss beantragt werden und endet mit Ablauf des Jagdscheins.
Mit der Änderung der Hundesteuersatzung gehört Spaichingen zu den ersten Kommunen in Deutschland, die adoptierte Tierheimhunde dauerhaft von der Hundesteuer befreien.
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