Ein 54-jähriger Mann aus Zimmern ob Rottweil ist wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil hatte das Urteil im Juli 2025 gesprochen – nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Der Mann hatte laut einer Mitteilung des Landgerichts am Morgen des 16. November 2024 in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser mehrfach auf seine Frau eingestochen. Nach einem zunächst verbalen Streit folgte er ihr lautlos ins Schlafzimmer und stach ihr mit Tötungsabsicht mehrfach in den Brustbereich. Die Frau erlitt dabei einen Pneumothorax sowie schwere Verletzungen an der Hand – sie überlebte nur dank einer Notoperation.
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Laut Urteil hatte der Mann in den Jahren vor der Tat eine zunehmende Eifersucht und kontrollierendes Verhalten entwickelt. Eine Trennung lehnte er – vor dem Hintergrund eines traditionellen Familienbildes – strikt ab.
Nach der Tat und noch vor Eintreffen der Rettungskräfte trank der Mann gezielt eine größere Menge Alkohol, um den Eindruck zu erwecken, er sei bereits zur Tatzeit stark betrunken gewesen. Die Kammer war davon jedoch nicht überzeugt – ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte zudem, dass bei dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt keine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB vorlag.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes mit Beschluss vom 21. Januar 2026. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
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