Mit deutlicher Mehrheit hat sich der Rottweiler Kreistag dafür ausgesprochen, eine Machbarkeitsstudie zur möglichen Reaktivierung der Bahnlinie Schiltach-Schramberg mit zu finanzieren. 24 Ja-Stimmen standen 13 Nein und drei Enthaltungen gegenüber.
Zunächst hatten die Nahverkehrsberater Hartmut Jaißle und Harald Blome von der „NahverkehrsBeratung Südwest“ eine Potenzialanalyse vorgelegt, wonach mehr als 700 Fahrgäste die Linie nutzen könnten. Vom Land sind mindestens 500 gefordert, um eine Machbarkeitsstudie zu fördern. Der Wegfall von BBS in Hinterlehengericht verringere die Zahlen nur unwesentlich, so die Berater.

In der Diskussion überwogen die skeptischen Stimmen. Axel Rombach aus Schiltach beispielsweise hielt die aus Statistik-Material abgeleiteten potenziellen Fahrgastzahlen für unrealistisch. Er erinnerte auch daran, dass der Neubau der Bahnlinie keineswegs klimaneutral zu haben sei. Auch der Radweg auf der früheren Bahnlinie habe inzwischen eine sehr hohe Bedeutung.
Für die CDU legte sich Clemens Maurer aus Schramberg für die Machbarkeitsstudie ins Zeug. Mit dieser Studie ließe sich eine „fundierte Entscheidung“ treffen. Vor einer Generation habe man die Linie aufgegeben, die nächste wolle sie nun wieder beleben.
Weiterer Beschluss?
Landrat Wolf-Rüdiger Michel warb ebenfalls für die Studie. Die Potenzialanalyse habe die Anforderungen bei weitem übertroffen. Er sicherte zu, es werde bevor die Studie in Auftrag gegeben werde, noch einmal im Kreistag beraten. Der Beschluss allerdings klingt nach einer endgültigen Entscheidung: „Der Kreistag des Landkreises Rottweil beauftragt die Verwaltung, noch dieses Jahr einen Förderantrag beim Land zu stellen sowie bei Förderfähigkeit eine entsprechende Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der Bahnstrecke Schramberg-Schiltach in die Wege zu leiten, sofern die Städte Schramberg und Schiltach durch Gremienbeschlüsse verbindlich erklärt haben, jeweils 25 Prozent der Kosten zu übernehmen.“
Knackpunkt Entwidmung
Scheitern könnte das Ganze nun noch daran, dass die Bahnstrecke entwidmet ist und damit eigentlich aus einer Förderung fällt. Denn das Bundes-GVFG (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) findet „in der Regel“ nur Anwendung bei noch gewidmeten Eisenbahnstrecken.
2009 antwortete die Landesregierung, die Strecke sei entwidmet. Ob es trotz dieser Entwidmung ausnahmsweise für die Bahnlinie eine Förderung geben wird, werden das Land und der Bund noch entscheiden müssen.
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