Rottweil – Bis zum 19. Januar 2027 müssen alle Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Darauf weist das Landratsamt Rottweil hin. Wer danach mit dem alten Dokument kontrolliert wird, begeht nach Angaben des Landratsamts eine Ordnungswidrigkeit. Den Antrag können Betroffene bei ihrer Gemeinde, per Post oder online stellen.

Der Umtausch ist verpflichtend. Der Grund: Die EU schreibt einheitliche, fälschungssichere Führerscheine vor, wie das Landratsamt mitteilt. Wer die Frist verpasst und bei einer Kontrolle mit dem alten, ungültigen Führerscheindokument unterwegs ist, begeht laut Landratsamt eine Ordnungswidrigkeit.
Für die Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Dokuments entscheidend. Eine Ausnahme gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen grauen oder rosa Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen. Auch das Ausstellungsjahr ist für diese Gruppe nicht relevant.
Den Antrag auf Umtausch können Betroffene in ihrer Gemeinde oder im Rathaus einreichen, per Post an die Führerscheinstelle schicken oder online unter landkreis-rottweil.de/umtausch ausfüllen.
Nötig sind ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine Kopie des aktuellen Führerscheins.
Der Umtausch eines Kartenführerscheins kostet 24,00 Euro. Für einen alten Papierführerschein fallen 26,50 Euro an. Wer den Antrag über die Gemeinde stellt, zahlt zusätzlich 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr.