Benachrichtigung

Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt – aber gefährlich

Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Symbol-Foto: R+V/Getty Image
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Lesezeit 2 Min.
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Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt“, sagt Verkehrsexperte Roland Richter. In der Nähe der großen Fahrzeuge ist also besondere Vorsicht geboten. 

Vorbeifahren nur auf eigenes Risiko

Grundsätzlich sollte man zu einem Räumfahrzeug ausreichend Abstand halten. „Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht“, betont R+V-Experte Richter. Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, sollte man möglichst rechts fahren und Abstand halten.

Hinzu kommt: Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. „Der plötzliche Wechsel des Untergrunds macht ein Überholmanöver besonders gefährlich“, warnt Richter. Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander. Rechtsüberholen ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch beim regelgerechten Überholen gilt: Bei einem Unfall haftet normalerweise derjenige, der überholt hat. „Das gilt beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug“, so Richter weiter. 

Weitere Tipps:

  • Wenn ein Räumfahrzeug entgegenkommt, äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes. 
  • Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, zu streuen. 
  • Nachts besteht nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
  • Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut es auf eigenes Risiko. 

Quelle: R+V Versicherung

Autor / Quelle:Pressemitteilung (pm)
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