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Betrug beim Online-Bezahlen: Diese Maschen sollten PayPal- und Wero-Nutzer kennen

Eine Verkäuferin wurde rechtzeitig misstrauisch. Woran man die Masche erkennt und warum ein Screenshot kein Zahlungsbeweis ist.

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Eine 48-Jährige in Schönwald im Schwarzwald sollte über einen gefälschten Support-Chat eine „simulierte Abbuchung“ von 3.000 Euro vornehmen. Sie wurde misstrauisch und ging zur Polizei. Der Fall zeigt, wie Betrug beim Online-Bezahlen funktioniert – und wie man sich schützt.

Die Frau hatte am Montag, 26. Oktober, Ware auf einem Kleinanzeigenportal angeboten. Wenige Minuten später meldete sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz eine Unbekannte, die Kaufinteresse vortäuschte. Für die weitere Abwicklung bat sie im Chat um die E-Mail-Adresse der Verkäuferin.

Kurz darauf landete eine täuschend echt wirkende E-Mail im Postfach, angeblich von „Kleinanzeigen“. Ein Button darin führte zu einem vermeintlichen Support-Chat. Dort wurde die 48-Jährige aufgefordert, eine „simulierte Abbuchung“ über 3.000 Euro vorzunehmen. Spätestens da wurde sie stutzig und brach den Kontakt ab. Als sie danach vom echten Portal eine Warnung zum Profil der angeblichen Käuferin erhielt, erstattete sie Anzeige.

Die Masche zielt auf Verkäufer

Der Fall aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis steht für ein Muster, vor dem auch die IT-Experten des Rechtsschutzversicherers ARAG warnen: Betrug richtet sich nicht nur gegen Käufer. Vermeintliche Interessenten locken Verkäufer aus dem geschützten Chat des Portals heraus, schicken gefälschte E-Mails, Zahlungslinks oder manipulierte Screenshots als angeblichen Beleg. Entscheidend ist nach Angaben der ARAG allein, ob das Geld tatsächlich im eigenen Konto beim Bezahldienst eingegangen ist. Erst dann sollte die Ware verschickt werden.

Die Polizei rät, E-Mail-Adresse und Bankdaten nicht an Unbekannte weiterzugeben und bei der Kommunikation auf der Plattform zu bleiben. Eine Bezahlung erfordert vom Verkäufer keine Abbuchung, egal wie sie bezeichnet wird.

Zeitdruck als Warnsignal

Häufig beginnt Betrug beim Online-Bezahlen mit einer Nachricht, die verunsichern soll. Typisch sind Meldungen über ein angeblich gesperrtes Konto, über verdächtige Aktivitäten oder die Aufforderung, sofort Daten zu bestätigen. Der mitgeschickte Link führt oft auf eine nachgebaute Login-Seite. Wer dort seine Zugangsdaten eingibt, öffnet den Tätern sein Konto.

Solche Phishing-Nachrichten kommen im Namen von Bezahldiensten, Banken, Online-Shops oder eben Kleinanzeigenportalen. Die ARAG rät, bei unerwarteten Zahlungs- oder Sicherheitsmeldungen nie den Link in der Nachricht zu nutzen, sondern die App des Anbieters selbst zu öffnen und dort nachzusehen. Auch die Polizei empfiehlt, Webadressen von Hand einzutippen und die Absenderadresse von E-Mails genau zu prüfen.

Auch QR-Codes können eine Falle sein. Ein vermeintlicher Verkäufer schickt etwa einen Code, mit dem sich der Kauf schnell bezahlen lassen soll. Dahinter steckt womöglich ein höherer Betrag oder eine andere Zahlungsart als vereinbart. Vor jeder Bestätigung gilt: Empfänger und Summe genau prüfen. Noch riskanter sind Links auf täuschend echt nachgebaute Seiten bekannter Bezahldienste, auf denen Login-, Kreditkarten- oder Kontodaten abgegriffen werden.

„Freunde & Familie“ heißt oft: kein Käuferschutz

Bei privaten Käufen versuchen Betrüger, Käufer zu einer Zahlungsart ohne oder mit nur eingeschränktem Käuferschutz zu bewegen. Ein bekanntes Beispiel ist die PayPal-Option „Freunde & Familie“, angepriesen mit dem Argument, es fielen keine Gebühren an. Kommt die Ware nicht, ist das Geld in vielen Fällen weg. Die ARAG-Experten raten, bei unbekannten Anbietern immer die Zahlungsart mit Käuferschutz zu wählen und misstrauisch zu werden, wenn jemand auf einen ungewöhnlichen Zahlungsweg drängt.

Fake-Shops trotz bekannter Zahlungsanbieter

Ein bekanntes Bezahl-Logo im Online-Shop beweist nicht, dass der Händler seriös ist. Fake-Shops locken häufig mit Markenware zu auffallend niedrigen Preisen. Warnzeichen sind laut ARAG außerdem ein fehlendes oder zweifelhaftes Impressum, ungewöhnliche Zahlungsbedingungen und Zeitdruck.

Wero: neuer Dienst, gleiche Regeln

Neben PayPal und Klarna gibt es inzwischen den europäischen Bezahldienst Wero, entwickelt von der European Payments Initiative (EPI), einem Zusammenschluss europäischer Banken und Zahlungsdienstleister. Mit Wero lässt sich Geld zwischen Privatpersonen senden, in Deutschland, Frankreich und Belgien auch online bei Händlern bezahlen. Mehr Sicherheit bringt ein zusätzlicher Dienst allein nicht. Nach Einschätzung der ARAG kommt es weniger darauf an, welcher Dienst genutzt wird, als darauf, wie eine Zahlung ausgelöst wird.

Was tun im Ernstfall?

Wer eine verdächtige Abbuchung entdeckt, sollte sie sofort über die App oder den Kundenservice des Dienstes melden und bei einer unberechtigten Lastschrift die eigene Bank einschalten. Bei möglichem Kontozugriff gehört das Passwort geändert und, wenn verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder ein Passkey aktiviert.

E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsdaten und Screenshots sollten gesichert werden. Die Polizei rät, nach einem Betrug zuerst die Bank und dann die Polizei zu informieren. Anzeige lässt sich in Baden-Württemberg auch über die Onlinewache erstatten. Unberechtigte Forderungen sollten nicht ignoriert werden: Die ARAG empfiehlt, gegenüber dem Anbieter oder Inkassounternehmen schriftlich zu widersprechen.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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