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Landesfamilienpass 2026: Neue Rabatte – im Kreis Rottweil steht nur ein Ziel auf der Liste

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Rottweil. Das Land Baden-Württemberg hat die Angebote des Landesfamilienpasses für 2026 erweitert: Familien bekommen unter anderem Rabatte auf Musical- und Theatertickets sowie auf Bahnfahrten. Für den Landkreis Rottweil führen die beiden offiziellen Listen des Sozialministeriums allerdings genau einen Eintrag – die Klosterkirche in Sulz-Kirchberg, und dort ist der Eintritt ohnehin frei. Wer den Pass wirklich einlösen will, muss aus dem Kreis herausfahren. Für Familien mit Hauptwohnsitz in Rottweil gibt es dafür einen zweiten, städtischen Pass.

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Was 2026 neu dazugekommen ist

Insgesamt umfasst der Pass nach Angaben des Sozialministeriums über 140 Angebote. Neu ist in diesem Jahr eine Kooperation mit dem Veranstalter Why Not?! Events: Inhaberinnen und Inhaber erhalten 15 Prozent Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis bei Familienmusicals, Live-Shows und Theaterproduktionen in Baden-Württemberg. Diese Ermäßigung lässt sich mehrfach im Jahr nutzen.

Der ebenfalls als neu beworbene Rabatt von zehn Prozent auf Tickets der WESTbahn gilt bereits seit dem 1. Januar 2026; das Ministerium hatte ihn schon im Dezember angekündigt. Er greift bei Online-Buchungen für Verbindungen innerhalb Deutschlands und ins Ausland. Wichtig für die Praxis: Bei der Buchung muss unter „Vergünstigung” die Option Familienkarte gewählt werden, im Zug ist der Pass vorzuzeigen.

Erweitert wurden die Vergünstigungen zudem für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall – fünf Euro Ermäßigung auf die Familienkarte, Saison von 1. Mai bis 3. Oktober –, das Museum im Bock in Leutkirch, den Urweltsteinbruch Holzmaden, den Hohlen Fels in Schelklingen sowie für das Enztalbad Vaihingen und das Freibad Eberdingen.

Sozialminister Oliver Hildenbrand (Grüne) sagte am Sonntag in Stuttgart, das Land unterstütze Familien mit dem Pass seit mehr als 45 Jahren dabei, Freizeit- und Kulturangebote zu familienfreundlichen Preisen zu nutzen. Gemeinsame Erlebnisse stärkten Familien im Alltag.

Ein Eintrag für den ganzen Landkreis

Das Ministerium führt zwei Listen: eine für staatliche Schlösser, Gärten und Museen (Stand April 2025), eine für nicht staatliche Einrichtungen (Stand Mai 2026). Eine Durchsicht beider Listen ergibt für den Landkreis Rottweil einen einzigen Treffer: die Klosterkirche St. Johann in Sulz am Neckar-Kirchberg samt Kunstsammlung des Bildhauers und Malers Helmut Uhrig. Das Klostergelände lässt sich frei erkunden, Führung und Sammlung sind gegen Kostenersatz zu sehen.

In der Spalte „Landesfamilienpass erforderlich” steht bei diesem Eintrag allerdings „nein” – der Zugang ist also auch ohne Pass kostenfrei. Ein echter Vorteil entsteht Passinhabern dort damit nicht.

Aus Rottweil selbst, aus Schramberg, Oberndorf, Dunningen oder Zimmern ist keine Einrichtung dabei. Die nächstgelegenen Ziele, bei denen der Pass tatsächlich zählt:

  • Römische Badruine Hüfingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) – freier Eintritt mit Pass und Gutschein, rund 30 Kilometer entfernt
  • Kloster Alpirsbach – freier Eintritt mit Pass und Gutschein
  • Panorama-Bad und Panorama-Freibad Freudenstadt – ermäßigter Eintritt, kein Gutschein nötig
  • Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck (Kreis Tuttlingen) – freier Eintritt, Saison bis 1. November
  • Kirche St. Michael in Albstadt-Burgfelden – kostenfrei, ebenfalls auch ohne Pass

Für die großen Namen des Passes ist ohnehin eine längere Anfahrt nötig. Der Pass gilt dort für den Eintritt, nicht für die Fahrt – wer kein Auto hat, kommt an vielen dieser Orte schwer an. Konkret sind das unter anderem:

  • Europa-Park in Rust, Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn und das Ravensburger Spieleland in Tettnang
  • Wilhelma Stuttgart – vom 1. März bis 31. Oktober Familienkarte zum Abendtarif statt Normaltarif, nur an der Kasse
  • Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart – je einmal im Jahr kostenfrei, Gutscheine ganzjährig gültig
  • Dornier-Museum Friedrichshafen – elf statt 14 Euro für Erwachsene, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre frei

Wer den Landesfamilienpass bekommt

Anspruch haben Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder mit Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ausgegeben wird der Pass von den Städten und Gemeinden. In Rottweil ist das Bürgerbüro zuständig, in den Ortsteilen die Ortschaftsverwaltungen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein Nachweis über die Kindergeldberechtigung und – je nach Fall – Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid. Gebühren fallen keine an. Die Gutscheinkarte umfasst nach Angaben des Ministeriums 54 Gutscheine; für viele Angebote genügt bereits die Vorlage des Passes.

Der städtische Familienpass bringt in Rottweil mehr

Das Ministerium verweist selbst darauf, dass Städte und Gemeinden eigene Familienpässe und Ermäßigungen anbieten. In Rottweil lohnt dieser Blick: Der städtische Pass greift dort, wo der Landespass eine Lücke hat – im Alltag vor Ort.

Anspruch haben Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Hauptwohnsitz in Rottweil und einem Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen. Für 2026 liegen diese laut Stadtverwaltung bei 54.037 Euro für Familien mit einem Kind und bei 38.317 Euro für Alleinerziehende; je weiteres Kind steigen sie um rund 9.500 bis 10.000 Euro. Bei einem Kind mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent wird der Pass unabhängig vom Einkommen ausgestellt.

Vergünstigungen gibt es damit unter anderem für:

  • das aquasol und das Freibad
  • die städtischen Museen und das Dominikanermuseum
  • Volkshochschule, Musikschule und Bläserschule
  • die interkommunale Jugendkunstschule Kreisel
  • die Programme des KiJu-Sommers
  • Kindergarten-, Krippen- und Hortgebühren – je nach Kinderzahl übernimmt die Stadt bis zu 60 Prozent

Kinder zwischen sechs und 18 Jahren erhalten zusätzlich Gutscheine im Wert von 15 Euro für Bäder und Veranstaltungen. Anträge nimmt das Bürgerbüro im Alten Rathaus entgegen, nötig sind Kindergeldnachweise und die Einkommensbescheinigungen beziehungsweise Steuerbescheide des Vorjahres.

Ob andere Städte und Gemeinden im Landkreis vergleichbare eigene Ermäßigungen anbieten, regeln sie jeweils selbst. Auskunft geben die Rathäuser vor Ort.

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Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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