Flรคchsenbrand bei Aichhalden. Foto: Peter Arnegger

Waldbrandgefahr im Kreis Rottweil: Wer haftet, wenn ein Funke reicht

Stufe 4 von 5: Der Waldbrandindex an der Station Rottweil ist hoch. Wer fahrlรคssig ein Feuer auslรถst, haftet persรถnlich โ€“ oft in Millionenhรถhe.

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Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes steht an der Station Rottweil derzeit auf Stufe 4 von 5. Feuerstellen im Wald sind seit Ende Juni gesperrt, Mitte Juli brannte es bei DeiรŸlingen und Aichhalden. Wer ein Feuer fahrlรคssig auslรถst, haftet fรผr den Schaden โ€“ und der kann bei einem Waldbrand schnell in die Millionen gehen. Welche Versicherung dann einspringt, hรคngt davon ab, wie das Feuer entstanden ist.

LANDKREIS ROTTWEIL. Die Bรถden im Kreis sind trocken, die Feuerwehren waren in diesem Sommer bereits mehrfach wegen Vegetationsbrรคnden im Einsatz. Das Portal waldbrandstufe.info, das die Daten des Deutschen Wetterdienstes aufbereitet, weist fรผr die Wetterstation Rottweil aktuell die zweithรถchste Stufe aus: hohe Gefahr. Das Forstamt Rottweil hatte bereits am 24. Juni das Feuermachen an den offiziellen Feuerstellen im Wald untersagt โ€“ und zwar auch im Umkreis von 100 Metern um den Waldrand.

Damit rรผckt eine Frage in den Blick, die im Ernstfall teuer wird: Wer kommt fรผr den Schaden auf, wenn ein Feuer von einem Menschen ausgeht? Der Bund der Versicherten (BdV), eine Verbraucherschutzorganisation mit Sitz in Hamburg, hat dazu Ende Juli eine รœbersicht verรถffentlicht. Die zentralen Punkte โ€“ eingeordnet.

Wer fahrlรคssig zรผndelt, haftet persรถnlich

Nach Angaben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald geht bundesweit rund ein Drittel der Waldbrรคnde auf fahrlรคssiges Verhalten von Menschen zurรผck. Das Forstamt Rottweil hat den Anteil bei seiner Warnung im Juni sogar auf mehr als die Hรคlfte beziffert. Gemeint sind Fรคlle wie eine weggeworfene Zigarette oder ein Funke vom Grill.

โ€žWer durch Fahrlรคssigkeit einen Brand verursacht, haftet fรผr die Schรคdenโ€œ, sagt BdV-Vorstรคndin Bianca Boss. In diesem Fall greife die Privathaftpflichtversicherung: Sie รผbernimmt laut BdV die Folgekosten von Personen-, Sach- und Vermรถgensschรคden und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht. Bei einer vorsรคtzlichen Brandstiftung zahlt sie dagegen nicht.

Der Verband rรคt, die Deckungssumme so hoch wie mรถglich anzusetzen โ€“ empfohlen werden mindestens 15 Millionen Euro pauschal fรผr Personen-, Sach- und Vermรถgensschรคden. Diese Zahl ist eine Empfehlung des BdV, keine gesetzliche Vorgabe. Eine Pflichtversicherung ist die Privathaftpflicht nicht.

Wenn das Auto die Brandursache ist

Weniger bekannt: Auch ein heiรŸ gelaufener Katalysator kann trockenes Gras entzรผnden. Autos, Motorrรคder und landwirtschaftliche Fahrzeuge dรผrfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.

Geht das Feuer vom eigenen Fahrzeug aus, zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist โ€“ anders als die Privathaftpflicht โ€“ gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt deutlich niedriger als das, was der BdV empfiehlt: Der Verband rรคt zu 100 Millionen Euro pauschal.

Wenn die Flammen das eigene Grundstรผck erreichen

Im Landkreis Rottweil grenzen viele Wohngebiete direkt an Wald. Greift ein Feuer auf ein Haus รผber, sind Schรคden am Gebรคude รผber die Wohngebรคudeversicherung abgedeckt, Schรคden an Mรถbeln und Einrichtung รผber die Hausratversicherung. Fรผr das eigene Auto ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zustรคndig.

Ein Punkt, den die Mitteilung des BdV nicht anspricht: Bei diesen Versicherungen fรผr das eigene Eigentum gilt der Schutz nicht unbegrenzt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherer die Leistung kรผrzen, wenn der Schaden grob fahrlรคssig herbeigefรผhrt wurde. Viele Tarife verzichten inzwischen vertraglich auf diese Kรผrzung โ€“ im Vertrag steht dann ein entsprechender Passus. Wer unsicher ist, sollte in den Bedingungen nachsehen.

Was im Wald derzeit gilt

  • Rauchverbot: In Baden-Wรผrttemberg ist das Rauchen im Wald vom 1. Mรคrz bis zum 31. Oktober gesetzlich untersagt.
  • Kein offenes Feuer: Das Forstamt Rottweil hat seit dem 24. Juni auch die offiziellen Feuerstellen gesperrt. Das Verbot gilt fรผr mitgebrachte Grills, Fackeln und das Verbrennen von Reisig โ€“ bis 100 Meter vom Waldrand entfernt.
  • Nicht im Grรผnen parken: Fahrzeuge gehรถren nicht auf Wiesen oder Waldwege.
  • Im Ernstfall: Feuer sofort รผber den Notruf 112 melden.

Quellen der Verhaltensregeln: Landeswaldgesetz Baden-Wรผrttemberg, Forstamt Rottweil, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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