Ein Taxiunternehmen in Rottweil steht offenbar mit dem Rücken zur Wand. Das Amtsgericht Rottweil hat einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die AAA TAXI GMBH Autoruf, Abhol- und Auftragsservice mit Sitz in der Königstraße in Rottweil hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Im damit eröffneten Verfahren bestellte das Amtsgericht Rottweil am Freitag den Rottweiler Rechtsanwalt Alexander Lutz als vorläufigen Insolvenzverwalter. Eine Entscheidung über den Insolvenzantrag selbst steht noch aus. Das Gericht hat aber Maßnahmen ergriffen, die die gegebenenfalls bestehenden Vermögenswerte des Unternehmens vor dem Zugriff von Gläubigern schützen soll. Man will zunächst Zeit gewinnen, um sich einen Überblick über die Lage des Taxibetriebs machen zu können. Ein übliches Vorgehen.
Das bedeutet: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die beiden Geschäftsführer dürfen damit auch nicht mehr über finanzielle Mittel aus dem Unternehmen verfügen. Der Schuldnerin – also der Unternehmensleitung – wird insofern verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss sich zunächst ein Bild machen können, um unter anderem festzustellen, , ob das eventuell vorhandene Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Die Kleinstadt Rottweil verfügt aktuell inklusive „AAA“ über wenigstens fünf Taxiunternehmen. Auch auswärtige Betriebe bewerben sich um den mutmaßlich engen Markt. Ob AAA Taxi weiter operieren wird, ist noch unklar.
Die Branche steckt unterdessen offenbar in der Krise. In 13 deutschen Städten fanden im Rahmen eines Aktionstags am 2. Juli 2025 Demonstrationen statt. Das Taxigewerbe fordert Mindestfahrpreise etwa für Mietwagen. Im Kern geht es um langfristige Perspektiven für die Taxiunternehmen. „Die anhaltende Expansion von sogenannten Plattformdiensten, die häufig ohne Preisbindung fahren, untergräbt die Einnahmen vieler Taxiunternehmer – besonders in ländlichen Regionen und am Rande des ÖPNV-Gebiets. Der Einsatz richtet sich gegen einen Systemwettbewerb, bei dem Regeln für einen existenziellen Ausgleich fehlen“, heißt es.
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