Das Ordnungsamt Rottweil nimmt Beschwerden über Rad- und E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen entgegen – anhalten darf es niemanden. Wer meldet, sollte deshalb genau hinsehen, aber sich nie in Gefahr bringen. Abteilungsleiter Pascal Schneider erklärt, was die Stadt kann, was sie nicht zählt und wo derzeit gebaut wird.
Die Stadtverwaltung Rottweil ist bei Gehweg-Verstößen von Radfahrenden und E-Scooter-Nutzern nicht die kontrollierende, sondern die bearbeitende Instanz: Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Beschwerden und als Bußgeldbehörde für Anzeigen zuständig – eingeleitet werden Verfahren vor allem durch Privatanzeigen oder Anzeigen der Polizei. Die unmittelbare Überwachung des fließenden Verkehrs bleibt Sache der Polizei, die als Einzige Verkehrsteilnehmer anhalten und deren Identität feststellen darf.
Wie viele Beschwerden tatsächlich eingehen, kann die Stadt nicht sagen: Eine gesonderte statistische Erfassung gibt es nicht, eine Aufschlüsselung für 2024, 2025 und 2026 ist daher nicht möglich. Damit deckt sich das Bild mit der Auskunft der Polizei – auf beiden Seiten existieren zu diesem Thema keine belastbaren Zahlen. Auch der städtische Vollzugsdienst führt keine gezielten Kontrollen im fließenden Verkehr durch; seine Mitarbeitenden können Verkehrsteilnehmer allenfalls ansprechen oder einen hinreichend dokumentierten Fall der Bußgeldbehörde zuleiten.
Deutlich wird in den Antworten die entscheidende praktische Hürde: Ohne Identifizierung der fahrenden Person ist eine Ahndung in der Regel nicht möglich. Ein Foto kann eine Anzeige unterstützen, ist aber keine Voraussetzung – wichtiger sind genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Fahrtrichtung, Fahrzeug und Verhalten. Zugleich stellt die Stadt klar, dass sie niemanden zur Selbstüberwachung des Straßenverkehrs auffordert: Die eigene Sicherheit habe immer Vorrang, Aufnahmen gehörten ausschließlich an die Behörden und nicht in die Öffentlichkeit.
Beim Streitpunkt Infrastruktur bleibt die Verwaltung vorsichtig. Einen belastbaren Zusammenhang zwischen mangelhaften Radwegen und dem Ausweichen auf Gehwege sieht sie datengestützt nicht, räumt aber ein, dass Qualität und subjektives Sicherheitsempfinden einer Radverbindung die Routenwahl beeinflussen können. Ein Freibrief sei das nicht – die Verkehrsregeln gälten unabhängig davon. Konkret laufen derzeit die Verbreiterung des Gehwegs mit Radverkehrsfreigabe an der Kreuzung Oberndorfer Straße/Nägelesgrabenstraße und die Planung eines Radfahrstreifens bergauf in der Heerstraße.
Ob der Radverkehr in Rottweil zunimmt, lässt sich mangels Zeitreihe ebenfalls nicht beziffern. Indizien gibt es dennoch: ausgelastete Fahrradabstellanlagen, die sukzessive ergänzt werden, und einen E-Scooter-Anbieter, der von guter Nutzung berichtet. Bemerkenswert: Die Beschwerden über falsch abgestellte Leih-E-Scooter sind nach Wahrnehmung der Stadt zurückgegangen. Nach Abschluss der größeren Baumaßnahmen soll eine neue umfassende Verkehrserhebung folgen. Die Antworten im Wortlaut.
“Wir sind für Beschwerden und Anzeigen zuständig”
Die NRWZ hat sich mit einem Fragenkatalog an die Stadtverwaltung Konstanz gewandt. Hier die Antworten des Leiters des Ordnungsamts, Pascal Schneider, im Wortlaut.
Welche Stelle der Stadt ist für Beschwerden und die Verfolgung von Verstößen durch Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen zuständig? Wann ist stattdessen die Polizei zuständig?
Bei der Stadtverwaltung Rottweil ist das Ordnungsamt Ansprechpartner für entsprechende Beschwerden und als Bußgeldbehörde für die weitere Bearbeitung von Anzeigen zuständig. Bußgeldverfahren können insbesondere aufgrund von Privatanzeigen oder Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes eingeleitet werden.
Für die unmittelbare Überwachung des fließenden Verkehrs und damit beispielsweise auch für Kontrollen wegen des unzulässigen Befahrens von Gehwegen ist in erster Linie die Polizei zuständig. Sie kann Verkehrsteilnehmer anhalten, deren Identität feststellen und Verkehrsverstöße unmittelbar verfolgen.
Wie viele entsprechende Beschwerden sind bei der Stadt 2024, 2025 und bislang 2026 eingegangen? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen, soweit möglich, nach Fahrrädern und E-Scootern auf.
Die Stadt Rottweil führt keine gesonderte statistische Erfassung von Beschwerden über Verstöße durch Rad- oder E-Scooter-Fahrende. Eine belastbare Aufschlüsselung für die Jahre 2024, 2025 und 2026 ist daher nicht möglich.
Kontrolliert der städtische Vollzugsdienst den Rad- und E-Scooter-Verkehr? Falls ja: Wie viele Kontrollen gab es in den genannten Jahren und wie viele Verwarnungen oder Anzeigen ergaben sich daraus?
Der städtische Vollzugsdienst der Stadt Rottweil führt keine gezielten Kontrollen des Rad- und E-Scooter-Verkehrs im fließenden Verkehr durch. Die unmittelbare Verkehrsüberwachung und insbesondere das Anhalten von Verkehrsteilnehmern erfolgen durch die Polizei.
Werden entsprechende Verstöße von Mitarbeitenden des Vollzugsdienstes im Außendienst wahrgenommen, können die betreffenden Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Soweit ein Verstoß hinreichend dokumentiert und die fahrende Person identifiziert werden kann, kann der Sachverhalt außerdem der Bußgeldbehörde zur Prüfung zugeleitet werden.
Eine gesonderte Statistik über solche Wahrnehmungen oder Hinweise des Vollzugsdienstes wird nicht geführt.
Gibt es in Rottweil Straßen oder Bereiche, die wegen solcher Konflikte besonders auffällig sind?
Eine statistisch belastbare Auswertung nach einzelnen Straßen oder Bereichen liegt der Stadt nicht vor. Rückmeldungen betreffen naturgemäß häufiger Bereiche, in denen auf engem Raum viele unterschiedliche Verkehrsarten zusammentreffen. Dies gilt insbesondere für Teile der Innenstadt.
Arbeitet die Stadt bei Kontrollen oder Präventionsmaßnahmen mit dem Polizeipräsidium Konstanz beziehungsweise dem Polizeirevier Rottweil zusammen? Welche gemeinsamen Maßnahmen gab es zuletzt?
Die Stadtverwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit dem Polizeirevier Rottweil. Hinweise auf problematische Verkehrssituationen werden gegenseitig weitergegeben und Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten abgestimmt. Die eigentliche Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt dabei der Polizei.
Eine gesonderte gemeinsame Schwerpunktaktion ausschließlich zum Fahren von Fahrrädern oder E-Scootern auf Gehwegen hat es zuletzt nicht gegeben.
Empfiehlt die Stadt Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich, solche Verstöße zu fotografieren und anzuzeigen? Welche Hinweise geben Sie dabei mit Blick auf die eigene Sicherheit, den Datenschutz und die Beweiskraft der Aufnahmen?
Die Stadt fordert Bürgerinnen und Bürger nicht dazu auf, den Straßenverkehr eigenständig zu überwachen. Bei konkreten oder wiederkehrenden Verstößen können Hinweise aus der Bürgerschaft für Stadt und Polizei jedoch hilfreich sein.
Wer einen Vorfall melden möchte, sollte möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Fahrtrichtung, Fahrzeug und beobachtetem Verhalten machen. Ein Foto kann eine solche Anzeige unterstützen, ist aber nicht grundsätzlich Voraussetzung. Entscheidend für die Ahndung eines Verstoßes im fließenden Verkehr ist insbesondere, dass die fahrende Person hinreichend festgestellt werden kann.
Die eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang. Niemand sollte einer Person hinterherfahren, sie verfolgen oder sich für eine Aufnahme in eine gefährliche Situation begeben. Soweit Fotos gefertigt werden, sollten sie auf das zur Dokumentation erforderliche Maß beschränkt, nicht veröffentlicht und ausschließlich den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Wie sollen sich Menschen verhalten, die einen Verstoß beobachten, aber weder fotografieren noch die betreffende Person identifizieren können?
Auch solche Beobachtungen können der Stadt oder der Polizei gemeldet werden. Ohne ausreichende Identifizierung der verantwortlichen Person wird eine Ahndung des konkreten Verstoßes in der Regel nicht möglich sein. Hinweise auf wiederkehrende Situationen an bestimmten Orten können jedoch dazu beitragen, mögliche Konfliktbereiche zu erkennen und bei künftigen Kontrollen zu berücksichtigen.
Bei einer akuten Gefährdung sollte unmittelbar die Polizei verständigt werden.
Sieht die Stadt einen Zusammenhang zwischen dem regelwidrigen Fahren auf Gehwegen und fehlenden oder als unsicher empfundenen Radverkehrsanlagen?
Einen solchen Zusammenhang kann die Stadt auf Grundlage der vorhandenen Daten nicht belastbar feststellen. Das Verhalten im Straßenverkehr kann unterschiedliche Ursachen haben. Gleichzeitig ist es nachvollziehbar, dass die Qualität und das subjektive Sicherheitsempfinden einer Radverkehrsverbindung Einfluss darauf haben können, welche Wege Verkehrsteilnehmer wählen.
Unabhängig davon gelten die jeweiligen Verkehrsregeln. Ein als unangenehm oder unsicher empfundener Straßenabschnitt rechtfertigt grundsätzlich nicht das unzulässige Ausweichen auf einen Gehweg.
Für die Stadt ist eine möglichst sichere und nachvollziehbare Verkehrsführung deshalb ein wichtiger Baustein, um Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und motorisiertem Verkehr zu reduzieren.
Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und E-Scooter-Nutzern zu verringern? Sind zusätzliche Kontrollen, Aufklärungsmaßnahmen, Beschilderungen oder Änderungen an der Infrastruktur vorgesehen?
Die Stadt arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Radverkehrsverbindungen und insbesondere Konflikt- und Kreuzungsbereiche sicherer zu gestalten. Je nach örtlicher Situation kommen beispielsweise Markierungen, Aufstellflächen an Lichtsignalanlagen sowie Schutz- und Radfahrstreifen zum Einsatz.
Aktuell gehören dazu unter anderem die Verbreiterung des Gehwegs mit Freigabe für den Radverkehr im Bereich der Kreuzung Oberndorfer Straße/Nägelesgrabenstraße sowie der geplante Radfahrstreifen bergauf in der Heerstraße, der insbesondere auch die Verbindung für den Schulradverkehr verbessern soll.
Hinweise aus der Bürgerschaft sowie Erkenntnisse von Stadt und Polizei fließen in die weitere Bewertung einzelner Bereiche ein.
Liegen der Stadt Erkenntnisse dazu vor, ob der Rad- und E-Scooter-Verkehr beziehungsweise das gesamte Verkehrsaufkommen in Rottweil in den vergangenen Jahren zugenommen hat?
Eine durchgängige und nach Fahrrädern und E-Scootern differenzierte Zeitreihe, aus der sich die Entwicklung des Verkehrsaufkommens über mehrere Jahre belastbar ableiten ließe, liegt der Stadt derzeit nicht vor. Nach Abschluss der derzeitigen größeren Baumaßnahmen ist eine erneute umfassende Verkehrserhebung vorgesehen.
Es gibt allerdings Anhaltspunkte für eine stärkere Nutzung des Fahrrads. Dazu gehört beispielsweise die hohe Auslastung vorhandener Fahrradabstellanlagen, die deshalb sukzessive ergänzt werden. Auch der örtliche E-Scooter-Anbieter berichtet von einer guten Nutzung seines Angebots in Rottweil. Gleichzeitig sind die Beschwerden über falsch abgestellte Leih-E-Scooter nach Wahrnehmung der Stadt zurückgegangen.
Diese Beobachtungen sind allerdings nicht mit einer statistisch belastbaren Verkehrszählung gleichzusetzen.
Die Antworten stammen von Pascal Schneider, Abteilungsleiter der Abteilung Ordnungsverwaltung im Bürgeramt, Ordnungs- und Schulverwaltung der Stadt Rottweil.
