Benachrichtigung

Riskantes Überholmanöver auf der B523: 25-Jähriger verliert nach Unfall seinen Führerschein

Ein Überholmanöver in einer Kurve hätte auf der B523 beinahe schwerwiegende Folgen gehabt. Die Polizei zog die Konsequenzen und beschlagnahmte den Führerschein des 25-jährigen Fahrers.

Symbolfoto: him
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Lesezeit 2 Min.

Ein gefährliches Überholmanöver auf der B523 zwischen Dauchingen und Villingen hat am Donnerstagabend zu einem Verkehrsunfall geführt. Verletzt wurde zwar niemand, die Polizei beschlagnahmte jedoch den Führerschein eines 25-jährigen Transporterfahrers.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz ereignete sich der Unfall gegen 23.30 Uhr auf der Bundesstraße 523. Ein 25-Jähriger war mit einem Fiat Ducato von Trossingen in Richtung Villingen unterwegs und fuhr hinter einer 64-jährigen Frau in einem Suzuki.

Wie die Polizei mitteilt, setzte der Fahrer des Transporters im Bereich einer Linkskurve zum Überholen an. Nach aktuellem Stand hatte er aufgrund der Streckenführung jedoch keine ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr.

Während des Überholvorgangs näherte sich plötzlich ein entgegenkommendes Fahrzeug. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern, lenkte der 25-Jährige seinen Transporter abrupt zurück auf die rechte Fahrspur. Dabei streifte er den Suzuki der 64-Jährigen.

Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. An beiden Fahrzeugen entstand jedoch Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Die Polizei bewertet das Fahrverhalten des Mannes als grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Deshalb wurde sein Führerschein noch vor Ort beschlagnahmt.

Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs setzte seine Fahrt offenbar fort und bemerkte den Vorfall möglicherweise nicht. Die Polizei bittet ihn deshalb, sich beim Polizeirevier Schwenningen zu melden. Die Ermittlungen dauern an.

Autor / Quelle:Polizeibericht (pz)
... kennzeichnet Texte, die so direkt aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des für den Landkreis Rottweil zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz kommen oder von der Pressestelle einer anderen Polizeibehörde.

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