Kartons neben der halbleeren Papiertonne, kompostierbare Tüten in der Biotonne, der Kassenbon im Altpapier: Beim Müll trennen viele Menschen im Landkreis Rottweil munter drauflos – oft mit den besten Absichten, aber falsch. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft klebt aktuell Hinweisanhänger an Papiertonnen, weil sich zu viele Kartons neben statt in der Tonne stapeln. Grund genug, die zehn häufigsten Irrtümer bei der Mülltrennung im Kreis einmal aufzuräumen.
1. Kartons dürfen einfach neben die Papiertonne
Nur wenn die blaue Tonne bereits komplett gefüllt ist, dürfen zusätzliche Kartons handlich gebündelt danebengestellt werden – maximal 240 Liter Gesamtvolumen, ein Bündel höchstens 20 Kilogramm schwer. Wer ungefaltete Kartons einfach neben eine halbvolle Tonne stellt, sorgt dafür, dass ALBA-Mitarbeiter sie händisch einsammeln müssen.
2. Kassenbons gehören ins Altpapier
Ein Klassiker: Kassenzettel bestehen meist aus Thermopapier und zählen ausdrücklich nicht zum Altpapier – genauso wenig wie Backpapier, Fotopapier, Durchschreibpapier oder beschichtetes Papier. Sie gehören in den Restmüll.
3. Kompostierbare Plastiktüten dürfen in die Biotonne
Auch als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Tüten dürfen keinesfalls in die Biotonne. Die Vergärungsanlage in Deißlingen, die den Biomüll des Kreises verarbeitet, kann sie nicht abbauen. Bioabfälle sollten stattdessen lose oder in Zeitungspapier beziehungsweise Papiertüten eingewickelt entsorgt werden.
4. Windeln sind doch irgendwie „organisch“ und passen in den Biomüll
Nein. Windeln zählen ausdrücklich zu den Störstoffen und gehören in den Restmüll, genauso wie Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel oder Zigarettenkippen.
5. Kaffeekapseln – zumindest kompostierbare – dürfen in die Biotonne
Auch dieser Irrtum hält sich hartnäckig: Kaffeekapseln gehören grundsätzlich nicht in die Biotonne, auch nicht die kompostierbaren Varianten.
6. Der Gelbe Sack ist für „Plastikmüll“ generell da
Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen gedacht – Folien, Becher, Flaschen, Getränkekartons, Konservendosen. Kunststoffgegenstände ohne Verpackungsfunktion, etwa eine kaputte Schüssel oder altes Spielzeug, gehören in den Restmüll, größere Teile zum Sperrmüll.
7. Alte Kleidung darf einfach in den Restmüll
Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit: Textilien – auch zerschlissene oder löchrige Kleidungsstücke – gehören nicht mehr in die Restmülltonne, sondern in den Altkleidercontainer. Nur stark verschmutzte oder ölverschmierte Textilien sind davon ausgenommen und dürfen weiterhin über den Restmüll beziehungsweise künftig einen eigenen Container auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.
8. Holz, Metall und Elektrogeräte können einfach mit zum Sperrmüll
Bei der Straßensammlung werden verwertbare Gegenstände wie Holz, Metalle und Elektrogeräte zwar mitgenommen, aber von einem anderen Fahrzeug als der eigentliche Sperrmüll. Deshalb müssen sie getrennt vom restlichen Sperrmüll bereitgestellt werden – wer alles zusammen an den Straßenrand stellt, riskiert, dass es liegen bleibt.
9. Kleinteile in Säcken zählen als Sperrmüll
Auch verpackt in Säcken gelten Kleinteile nicht als Sperrmüll und werden bei der Straßensammlung nicht mitgenommen. Gleiches gilt für Kartonagen, Fenster, Türen, Rollläden oder Fassadenverkleidungen – dafür ist die Sperrmüllsammlung nicht gedacht.
10. Asche kann direkt nach dem Grillen oder Heizen in den Restmüll
Asche gehört zwar grundsätzlich in den Restmüll – aber nur vollständig ausgekühlt. Noch warme oder gar glimmende Asche kann Brände in der Mülltonne oder im Sammelfahrzeug auslösen.
Hilfe bei Zweifelsfällen
Wer sich unsicher ist, kann laut Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im Abfallkalender nachschauen oder die Abfall-App des Landkreises nutzen, die gezielt nach der richtigen Entsorgung einzelner Materialien sucht.
