Kontrolle in der Rottweiler Fußgängerzone: Polizei stoppt 24 Rad- und Scooter-Fahrer

Knapp zwei Stunden dauerte der Einsatz in der Hauptstraße – am Ende standen 575 Euro Verwarnungsgeld und ein Bußgeldverfahren.

Autor / Quelle:
Lesezeit 3 Min.

Die Polizei hat am Freitagmorgen gezielt kontrolliert, wer in der Rottweiler Fußgängerzone mit Rad oder E-Scooter unterwegs ist. In einer Stunde und 45 Minuten stellten die Beamten 24 Verstöße fest. Damit liegen erstmals konkrete Zahlen zu einem Thema vor, zu dem weder Polizei noch Stadt bislang eine Statistik führen.

Zwischen 9.15 und 11 Uhr hatten Beamte des Polizeireviers Rottweil am vergangenen Freitag den Fußgängerbereich der Hauptstraße im Blick. In dieser Zeit hielten sie nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz 20 Radfahrerinnen und Radfahrer sowie vier Personen auf E-Scootern an, die dort unerlaubt unterwegs waren. Rechnerisch war das alle gut vier Minuten ein Verstoß.

23 der Betroffenen kassierten eine gebührenpflichtige Verwarnung über jeweils 25 Euro, zusammen also 575 Euro. Gegen einen E-Scooter-Fahrer leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein – wofür genau, teilte das Präsidium nicht mit.

Die Aktion beantwortet damit indirekt eine Frage, die in der NRWZ-Berichterstattung Mitte August offengeblieben war. Auf einen Fragenkatalog der Redaktion hatte das Polizeipräsidium Konstanz mitgeteilt, Verstöße dieser Art seien geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die per Verwarnung erledigt und deshalb nicht statistisch erfasst würden. Belastbare Zahlen zur Verbreitung des Phänomens gab es weder bei der Polizei noch bei der Stadt. An dieser grundsätzlichen Lage ändert die Kontrolle nichts – sie zeigt aber, wie hoch die Zahl der Verstöße ist, wenn tatsächlich hingeschaut wird.

Dass solche Schwerpunktaktionen praktisch das einzig wirksame Instrument sind, hatte die Stadtverwaltung in der zweiten Folge der Berichterstattung deutlich gemacht: Das Ordnungsamt ist zwar Bußgeldbehörde und Ansprechpartner für Beschwerden, anhalten und die Identität feststellen darf im fließenden Verkehr aber allein die Polizei. Ohne Identifizierung der fahrenden Person – und Fahrräder wie E-Scooter tragen kein Kennzeichen, das zum Halter führt – bleibt eine Ahndung in der Regel aus.

Die Polizei nutzte die Meldung zugleich für einen Hinweis auf die Regeln: Weder mit dem Fahrrad noch mit dem E-Scooter darf auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Zu benutzen sei, sofern vorhanden, der Radweg, ansonsten die Fahrbahn. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hätten Fußgänger immer Vorrang, das Tempo sei entsprechend anzupassen.

Weitere Kontrollen sollen folgen – angekündigte wie unangekündigte, wie das Präsidium mitteilt.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Kommentare
Neueste
Älteste Meistbewertet

Danke, dass Sie die NRWZ lesen.

NRWZ.de ist kostenlos. Damit das so bleibt, brauchen wir Werbeeinnahmen — die funktionieren besser mit Ihrer Einwilligung. Nutzen Sie NRWZ kostenlos mit Werbung oder unterstützen Sie unsere Redaktion mit einer Steady-Mitgliedschaft und lesen dafür werbefrei.

Kostenlos mit Werbung

Der kostenlose Zugang wird durch Werbung finanziert. Dafür bitten wir um Ihre Einwilligung in die dafür notwendigen Cookies und Dienste.

Bereits Mitglied? Dann können Sie sich direkt einloggen:

Werbefrei mit Steady

Mit Steady unterstützen Sie unabhängigen Lokaljournalismus aus der Region und lesen NRWZ ohne Werbung*.

*Frei von Werbung über die externen Anbieter Google und Taboola. Lokale Werbung zeigen wir im Interesse unserer Direktkunden weiterhin an.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

0
Ihre Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentieren Sie.x