Benachrichtigung

Kontrolle in der Rottweiler Fußgängerzone: Polizei stoppt 24 Rad- und Scooter-Fahrer

Knapp zwei Stunden dauerte der Einsatz in der Hauptstraße – gezahlt hat am Ende niemand.*

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Die Polizei hat am Freitagmorgen gezielt kontrolliert, wer in der Rottweiler Fußgängerzone mit Rad oder E-Scooter unterwegs ist. In einer Stunde und 45 Minuten stellten die Beamten 24 Verstöße fest. Damit liegen erstmals konkrete Zahlen zu einem Thema vor, zu dem weder Polizei noch Stadt bislang eine Statistik führen.

Zwischen 9.15 und 11 Uhr hatten Beamte des Polizeireviers Rottweil am vergangenen Freitag den Fußgängerbereich der Hauptstraße im Blick. In dieser Zeit hielten sie nach Angaben des Polizeipräsidiums Konstanz 20 Radfahrerinnen und Radfahrer sowie vier Personen auf E-Scootern an, die dort unerlaubt unterwegs waren. Rechnerisch war das alle gut vier Minuten ein Verstoß.

23 der Angehaltenen wurden mündlich verwarnt – die mildeste Form der Ahndung, ohne Verwarnungsgeld. Lediglich gegen einen E-Scooter-Fahrer leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Wofür genau, teilte das Präsidium nicht mit. Es ist der einzige Fall aus dieser Kontrolle, der überhaupt aktenkundig wird.*

Die Aktion beantwortet damit indirekt eine Frage, die in der NRWZ-Berichterstattung Mitte August offengeblieben war. Auf einen Fragenkatalog der Redaktion hatte das Polizeipräsidium Konstanz mitgeteilt, Verstöße dieser Art seien geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die per Verwarnung erledigt und deshalb nicht statistisch erfasst würden. Belastbare Zahlen zur Verbreitung des Phänomens gab es weder bei der Polizei noch bei der Stadt. An dieser grundsätzlichen Lage ändert die Kontrolle nichts – sie zeigt aber, wie hoch die Zahl der Verstöße ist, wenn tatsächlich hingeschaut wird.

Dass solche Schwerpunktaktionen praktisch das einzig wirksame Instrument sind, hatte die Stadtverwaltung in der zweiten Folge der Berichterstattung deutlich gemacht: Das Ordnungsamt ist zwar Bußgeldbehörde und Ansprechpartner für Beschwerden, anhalten und die Identität feststellen darf im fließenden Verkehr aber allein die Polizei. Ohne Identifizierung der fahrenden Person – und Fahrräder wie E-Scooter tragen kein Kennzeichen, das zum Halter führt – bleibt eine Ahndung in der Regel aus.

Die Polizei nutzte die Meldung zugleich für einen Hinweis auf die Regeln: Weder mit dem Fahrrad noch mit dem E-Scooter darf auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Zu benutzen sei, sofern vorhanden, der Radweg, ansonsten die Fahrbahn. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hätten Fußgänger immer Vorrang, das Tempo sei entsprechend anzupassen.

Weitere Kontrollen sollen folgen – angekündigte wie unangekündigte, wie das Präsidium mitteilt.

*Korrektur, 8. September 2026: Das Polizeipräsidium Konstanz hatte in seiner ursprünglichen Meldung mitgeteilt, die Beamten hätten 23 gebührenpflichtige Verwarnungen über jeweils 25 Euro ausgestellt. Diese Angabe hat das Präsidium einen Tag später korrigiert: Die Verwarnungen wurden mündlich ausgesprochen, ein Verwarnungsgeld wurde nicht erhoben. Wir haben Tagline und Text entsprechend angepasst.

Autor / Quelle:NRWZ-Redaktion
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