Schramberg – Der Abriss des ehemaligen Autohauses Hils auf dem Sulgen liegt nun auch schon ein Jahr zurück. Doch mit der Ansiedlung eines Aldi-Marktes geht es nur langsam voran. Der Grund: Der Bebauungsplan für das Gebiet ist noch nicht abgeschlossen. Doch am kommenden Donnerstag könnte es einen wichtigen Schritt weiter gehen. Dann wird der Gemeinderat über den Bebauungsplan „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“ beraten.
Der Plan hat eine längere Vorgeschichte. Ursprünglich hatte der Gemeinderat ein großes Gebiet von Trumpf Laser bis hinunter an das Autohaus mit einem Bebauungsplan überplanen wollen. Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse fasste der Rat Anfang 2016.

Ausgliederung
Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass dabei zu viele Dinge zu berücksichtigen sind und so die Aldi-Pläne nicht zeitnah umgesetzt werden können. Also beschloss der Rat im vergangenen Jahr, das Gebiet um den geplanten Aldi-Markt aus dem Gesamtplan herauszunehmen und einen eigenen Bebauungsplan „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“ auszuarbeiten.
Viele der für den großen Plan bereits erstellten Gutachten konnte die Verwaltung nun mit nutzen. Allerdings, so Stadtplaner Bent Liebrich in einer Vorlage für den Gemeinderat, „musste eine Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung des Aldi-Süd-Marktes beauftragt und ausgearbeitet werden“. Diese habe ergeben, dass der Markt zu keinen negativen Auswirkungen führen werde.

Ebenfalls hinzu kam eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung. Darin seien die notwendigen Schallschutzmaßnahmen aufgeführt, die „eine erhöhte Lärmbelastung der angrenzenden Wohngebiete“ verhindern sollen. Die „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung aus dem Jahr 2016 dagegen konnte die Verwaltung ohne Aktualisierung weiterverwenden.
Öffentliche Auslage
Zum großen Bebauungsplan hatten die sogenannten Träger öffentlicher Belange bereits Stellungnahmen abgegeben. Soweit sie das kleinere Gebiet betreffen, werden diese Einwände nun ebenfalls am Donnerstag im Rat diskutiert.
Danach wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt. Die dann eingehenden Anmerkungen und Hinweise muss die Verwaltung prüfen und gegebenenfalls in den Bebauungsplan einbauen. Sollten dabei keine gravierenden Änderungen nötig werden, kann der Rat den Bebauungsplan beschließen – und Aldi mit dem Bau seines neuen Marktes beginnen.
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