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NRWZ.de > Alle News > Landkreis Rottweil > Ehemaliger Gourmet-Tempel wird Unterkunft für Geflüchtete

Ehemaliger Gourmet-Tempel wird Unterkunft für Geflüchtete

Zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2023 11:13
Autor / Quelle: NRWZ-Redaktion
Veröffentlicht: 17. Mai 2023
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Lesezeit 2 Min.
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Villingendorf. In Villingendorf wird dem Landkreis Rottweil das ehemalige Gasthaus Linde in der Ortsmitte zur Verfügung gestellt*. In dem Gebäude sollen bis zu 50 Geflüchtete untergebracht werden.

Formell benachrichtigt wurde der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über das Vorhaben. Es läuft unter „Bekanntgaben“, war also nicht zustimmungspflichtig. Das Gebäude wird von privat vermietet. Bürgermeister Marcus Türk informierte die Rätinnen und Räte über die Planungen des Landkreises Rottweil. Demnach sollen Asylbewerbern im Gebäude des ehemaligen Gasthauses Linde in der Rottweiler Straße untergebracht werden. Der Landkreis habe das Haus bereits angemietet und plane Umbauarbeiten, damit bis zu 50 Asylsuchende dort einziehen können.

Die konkreten Planungen zur Asylbewerberunterbringung soll ein Vertreter des Landratsamtes in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2023 vorstellen.

Das zentral in Villingendorf gelegene Gebäude – mit Einkaufsmöglichkeiten in direkter Nachbarschaft – war einst ein Gourmet-Tempel. Weit über die Gemeinde- und die Landkreisgrenzen hinaus war das Haus für seine hervorragende Küche bekannt. 2016 aber musste der Betreiber den Insolvenzantrag stellen, Ende 2016 schloss die „Linde“. Der Insolvenzverwalter machte seinerzeit Altlasten und Umsatzrückgänge verantwortlich.

Info: Wer Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen möchte, kann sich per E-Mail melden unter uab-rottweil@lrarw.de oder telefonisch unter 0741/244-8137 bei der Integrationsbeauftragten des Landkreises Rottweil beim Amt für Aufnahme und Integration. Informationen zu den verschiedenen Unterbringungsmodellen und den möglichen Kostenerstattungen hat der Landkreis hier zusammengestellt (Unterpunkt Angebote und Suche -> Kosten der Unterkunft …).

*Zunächst berichteten wir, die Gemeinde stelle dem Landkreis das Gebäude zur Verfügung. Das ist falsch. Vielmehr wird es von privat vermietet. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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