Beim Waldbrand am Tösberg in Schramberg haben mehrere Landwirte die Feuerwehr kurzfristig mit eigenen Wasser- und Güllefässern unterstützt. Die Stadt informiert nun darüber, unter welchen Voraussetzungen ihnen Kosten ersetzt werden können.
Die Ehrenamtspauschale aus der Feuerwehrsatzung gilt nach Angaben der Stadt nicht für die spontan helfenden Landwirte. Diese Regelung ist Angehörigen der Feuerwehr vorbehalten. Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg berücksichtigt jedoch auch Menschen, die in einer akuten Notlage von sich aus dringend benötigte Hilfe leisten.
Nach den gesetzlichen Vorgaben können entstandene Sachschäden und konkrete wirtschaftliche Verdienstausfälle ersetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Schäden an eingesetzten Geräten oder Fahrzeugen. Auch Aufwendungen wie Benzinkosten können geltend gemacht werden.
Die Erstattung erfolgt auf Antrag und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Betroffene Landwirte können sich zur Abwicklung direkt an die Stadt Schramberg wenden. Ansprechpartner ist Matthias Rehfuss, erreichbar unter 07422 29-291 oder per E-Mail an matthias.rehfuss@schramberg.de.
Die Stadt und die Feuerwehr danken den Landwirten für ihre schnelle und unaufgeforderte Hilfe während des Waldbrandes.
